Muss ich Kleingewerbe anmelden?

Hoich  16.05.2024, 14:49

Um welches Bundesland geht's?

Inkognito-Nutzer   16.05.2024, 14:50

Baden - Württemberg

9 Antworten

Sehr geehrter Fragesteller!

Sie müssen Gewerbe beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde anmelden, da Sie auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden. Die Möglichkeiten zur Online-Gewerbeanmeldung sind regional unterschiedlich.

Bitte fragen Sie zusätzlich bei der örtlichen Handwerkskammer nach, ob Sie ein zulassungsfreies Handwerk registrieren lassen müssen.

Bei Ihrem niedrigen voraussichtlichen Jahresumsatz (<= 22.000,- € p.a.) können Sie die Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen. Dann brauchen Sie keine Umsatzsteuer auf eigene Umsätze abführen, bekommen aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.

Sofern Sie Ihr Unternehmen als Einzelunternehmen betreiben, wird Ihr Gewinn voraussichtlich nicht den gewerbesteuerlichen Freibetrag in Höhe von 24.500,- € pro Kalenderjahr übersteigen. Sie werden folglich keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

Ob Sie auf Ihren Gewinn Einkommensteuer zahlen müssen, hängt von Ihrer übrigen steuerlichen Situation ab.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das weder im Gewerbe- noch im Steuerrecht gibt.

Du musst - unabhängig von deiner Umsatzhöhe - ein Gewerbe anmelden (§ 14 GewO). Freibeträge kennt das Gewerberecht nciht.

Wie du das online machen kannst, siehst du auf Gewerbe anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

Es ist sowas von egal worüber du verkaufst, ob du Gewinn machst oder sonst was.

Du verkaufst etwas mit einer Gewinnabsicht und es sind keine gebrauchten Gegenstände. Dh du führst illegal ein Kleingewerbe. Entweder sofort aufhören und hoffen das das Finanzamt dich in Ruhe lässt oder sofort anmelden und dir einen Steuerberater suchen.


Inkognito-Nutzer   16.05.2024, 14:50

Ja meine Frage ist ja, ob ich das online anmelden kann, oder eine Stelle aufsuchen muss.

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MonaLisa557  16.05.2024, 14:51
@Inkognito-Fragesteller

Das kannst du über den Steuerberater erfragen. Jedes Bundesland kocht leider sein eigenes Süppchen und es ist wirklich wichtig das du keinen Fehler da machst. Wichtig ist das du es sofort machen musst.

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Als erstes mal schauen was du meinst. Meinst du wirklich ein Kleingewerbe oder ein Gewerbe, das unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fällt. :)

Wenn du dann noch 18 Jahre alt bist, dann kannst du dich informieren:

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Du meldest es ab dem Moment an, wo du mit einer Gewinnabsicht Waren verkaufst. (Und nur mal so: Du meldest ein Gewerbe an.

Grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Diese erfüllst.

Somit ist ein Gewerbe anmelden.

Bist du unter 18?

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

Zu den Steuern

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht. 

Die Grenze beträgt:

  • 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr

und

  • 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.

Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten 

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer. 

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

PS: Es gibt kein Kleingewerbe

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"