Muss ich bald wechseln?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Gibt Möglichkeiten 100%
Gibt keine Möglichkeit 0%

2 Antworten

Gibt Möglichkeiten

Soweit ich weiß, gibt es die Möglichkeit...

Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie- und psychotherapie können unter bestimmten Bedingungen künftig auch für Versicherte über das 21. Lebensjahr hinaus abgerechnet werden. Der Bewertungssauschuss hat vergangene Woche eine dementsprechende Ergänzung der Präambel des Kapitels 14 des EBM beschlossen. Die Ergänzung im Wortlaut: „Für Versicherte jenseits des vollendeten 21. Lebensjahres sind die Gebührenordnungspositionen dieses Kapitels nur bei Fortführung einer bereits aufgenommenen Behandlung unter Angabe einer besonderen Begründung berechnungsfähig.“
Damit sind alle Leistungen in Kapitel 14 des EBM ( Gebührenordnungspositionen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) in begründeten Fällen auch für Versicherte ab 22 Jahren, deren Behandlung bereits begonnen hat, abrechenbar.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Kinder-und-Jugendpsychiatrie-auch-uebers-21-Lebensjahr-hinaus-abrechenbar-414933.html

Ich wünsche Dir alles Gute!


Maracuja467 
Fragesteller
 11.08.2021, 22:09

So wie ich verstanden habe, muss die Therapie nur vor dem 21 Lebensjahr begonnen haben?

Und dann schaut man weiter?

Vielen Dank für die Antwort!

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blurryeyes22  11.08.2021, 22:12
@Maracuja467

Ja, nach weiteren Details kannst Du ja dann den Kinder- und Jugendpsychotherapeuten fragen.

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Ist möglich, was nicht heißt, dass es auch umgesetzt wird. Deutschland halt