Mitarbeiter beleidigend oder abwertend?

7 Antworten

Mit ihm Klartext reden und gegebenfalls den Vorgesetzen ansprechen (nach Vorwarnung). SOfern der sich an die üblichen Regeln hält, kann das eine Abmahnung zur Folge haben. Wenn der nicht reagiert, bleibt dir nichts anders übrig als entweder das zu ignorieren oder sich auf den Kinderkram einlassen und ihm eine Bezeichnung verpassen, die ihm vlt nicht gefällt.


nixMda  19.06.2018, 16:35

Gleiches mit Gleichem vergelten würde ich hier nicht machen. Nachher schwärzt der mich an und dann steht Wort gegen Wort. Oder jemand hat das mitbekommen und dann krieg ich definitiv die Abmahnung.

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Die Grenze einer strafbaren(!) Beleidigung nach § 185 StGB dürfte hier noch nicht überschritten sein, jedoch hast Du in jedem Fall Anspruch darauf, dass er das unterlässt und Dich beim richtigen Namen nennt.

Hast Du ihm schon mal gesagt, dass Du das so nicht möchtest? Das wäre natürlich mal das 1. was Du tun solltest.

Wenn das nicht hilft, Euren nächst höheren gemeinsamen Vorgesetzten drauf ansprechen und wenn das auch nicht hilft den -so vorhanden- Betriebsrat einschalten.

Aber wie gesagt: Bevor man "auf die große Trommel haut", sollte man erst mal versuchen es unter sich zu klären, ggf. unter Mitwirkung eines Kollegen, mit dem ihr beide "gut könnt"

Eine Beleidigung ist es dann, wenn du dich dadurch beleidigt fühlst.

Du kannst ihn darauf ansprechen und ihn bitten, das nicht mehr zu tun.

Spreche ihn doch auch mit einem Spitznamen an.


Spambot 
Fragesteller
 19.06.2018, 14:53

Ich finde es aber schon Rassistisch, da er meinen Namen kennt und mich weiterhin mit Namen aus meinem Land anspricht und das obwohl wir seit 1 Jahr zusammen arbeiten müssen.

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Zakalwe  19.06.2018, 14:55
@Spambot

Kann ich jetzt nicht beurteilen, ohne euer näheres Verhältnis zu kennen und die Art und Weise, wie er das rüber bringt.

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Jemanden mit Spitznamen (egal ob "gute" oder "böse") anzureden, wenn derjenige dies ausdrücklich nicht möchte ist in jedem Fall respektlos.

Solltest Du ihm noch nicht direkt gesagt haben, daß Du das nicht wünschst, solltest Du es schleunigst nachholen.

Ob es rechtliche Regelungen dagegen gibt, kann ich Dir leider nicht beantworten.