Können Obdachlose auch Bußgelder bekommen?

3 Antworten

Natürlich können die das, auch für Obdachlose gilt das Gesetz.

Ein Bußgeld kann man auch absitzen, manchen kommt das sogar gelegen es absitzen zu müssen.

Klar kann man diesen Bußgelder ausstellen.

NUR: Diese werden von einem Amt ausgestellt - und zur ZUSTELLUNG der Bußgeldbescheide ist eine ladungsfähige Adresse notwendig.

Die allerwenigsten Obdachlosen haben eine solche ;-) (Sollte man annehmen bei dieser Bezeichnung).

Also können die Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden.

Sprich: jeder Bescheid an einen Obdachlosen ist "für'n A......." ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Selbstverständlich. Bei der Bahnhofsmisdion in Hamm gehen öfter Postsendungen für Obdachlose ein. Viele Obdachlose haben auch Betreuer.