Kann man eine Anzeige wegen Betrug zurückziehen?

2 Antworten

Hallo ShellyCallidora,

leider sind die Antworten meiner beiden Vorredner nicht richtig. Die Anzeige kannst Du leider nicht mehr zurücknehmen.

Dazu muss man wissen, was überhaupt eine Anzeige ist.

Eine Anzeige ist nichts weiter, als eine Kenntnismitteilung an die Polizei über eine vermutlich strafbare Handlung. Hat die Polizei aber erst einmal Kenntnis von einer strafbaren Handlung, leitet sie auch ein Entsprechendes Strafverfahren ein.

Was man zurückziehen kann ist der sogenannte Strafantrag bei den Antragsdelikten. Nur gehört Betrug nicht zu den Antragsdelikten.

Das bedeutet im Klartext:

Die Polizei hat durch Deine Anzeige Kenntnis von einer Strafbaren Handlung, nämlich den Betrug nach folgender Rechtsgrundlage erhalten:


§ 263 StGB - Betrug 

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

(2) Der Versuch ist strafbar


Die Polizei hat dementsprechend das entsprechende Strafverfahren gegen Deine Mutter eingeleitet. Du selber hast jetzt nur noch begrenzten Einfluss auf den Lauf des Strafverfahrenen.

Was Du nicht kannst, ist die Anzeige zurückzuziehen.

Was Du aber machen kannst, ist noch einmal bei der Polizei vorstellig zu werden und dort die Einlassung vorzubringen, dass Du Dich inzwischen mit Deiner Mutter die ja die Beschuldigte in dem Strafverfahren bist versöhnt hast und Dich zumindest zivilrechtlich was die Begleichung des Schadens angeht geeinigt hat. Die Polizei wird diese Einlassung mit in die Ermittlungsakte aufnehmen.

Dann noch einmal ein rechtlicher Hinweis zu Deiner Aussage. Du bist weder verpflichtet vor der Polizei noch vor dem Richter auszusagen.


§ 52 StGB - Zeugnisverweigerungsrecht; Belehrungspflicht

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 

  1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen; 
  2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
  3. 2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 
  4. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war. 

(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht. 

(3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.


§ 55 StPO -Auskunftsverweigerungsrecht

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.


Das heißt im Klartext, Du kannst zwar das Strafverfahren nicht verhindern, aber Du brauchst nicht gegen Deine Mutter auszusagen. Das was Du bis jetzt aber ausgesagt hast, kannst Du nicht mehr ungeschehen machen.

Die Polizei wird also weiter gegen Deine Mutter ermitteln und sie wird (wenn noch nicht geschehen) Deine Mutter als Beschuldigte in einem Strafverfahren zur Vernehmung vorladen.

Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft die dann:

  • entweder das Verfahren gegen Deine Mutter einstellt oder
  • einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe beantragt oder
  • eine Hauptverhandlung ansetzt an dessen Ende der Richter das Urteil spricht.

Fazit:

Du hast die Polizei über eine strafbare Handlung in Kenntnis gesetzt und das Ganze geht jetzt mindestens bis an den Staatsanwalt oder sogar vor Gericht und Du hast relativ wenig Einfluss auf den Ausgang.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich denke schon, dass man seine Anzeige zurückziehen kann. Du musst ja nicht im Detail begründen, warum du das möchtest. Aber frag doch einfach mal bei der Polizei nach. Die werden dir schon nicht den Kopf abreißen:)


ShellyCallidora 
Fragesteller
 14.06.2015, 23:11

Ja das werde ich machen :) Hab halt Angst das die das nicht machen ich mach mir immer schnell Sorgen ist ja auch jetzt 1 Jahr her.. :/ Ich würde das nämlich gern aus der Welt schaffen :o

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Lililoves  14.06.2015, 23:12

Ich denke, dass die Entscheidung, ob du jemand anderes anzeigen möchtest ganz alleine bei dir liegt. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass man es dir strikt verweigern würde die Anzeige zurückzuziehen. Mit Sicherheit kann ich dir das aber leider auch nicht sagen.

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