Kann ich vor Ausbildungsbeginn gekündigt werden?

1 Antwort

Die Kündigung vor Ausbildungsbeginn ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht geregelt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage aber dahingehend entschieden, dass ein Berufsausbildungsvertrag bereits vor Beginn ohne Einhaltung von Fristen von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden kann

Quelle:IHK


Anonym240707 
Fragesteller
 14.05.2024, 16:54

Ich wollte ehr wissen ob die Firma mich für die 4 schon raus werfen würde, dass das geht weiss ich aber ob der Rutsch von 3 auf 4 für manche schon ein Rauswerf Kriterium ist, ist meine Frage

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xXAlpaChinoXx  14.05.2024, 16:57
@Anonym240707

Dann musst du das auch besser formulieren, ich kann nur lesen, was du schreibst, nicht, was du meinst.

Natürlich könnte die das, aber normalerweise würde das keine Firma tun ohne dir eine Chance im Betrieb zu geben.Deine Leistung in der Probezeit ist viel wichtiger als diese Note, denn Betriebe , wo die Mathenote sehr wichtig ist, die hätten auch ganz andere Anforderungen.

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Xandros0506  14.05.2024, 17:29
@Anonym240707

Das Unternehmen kann dich sogar ohne irgendwelche Gründe zu nennen kündigen.
Eine Firma kann das nicht. Das ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Unternehmens. Und ein Handelsregistereintrag spricht keine Kündigungen aus.

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