Ist die Immunität von Diplomat*innen und ihren Angehörigen noch zeitgemäß?
Diplomat*innen und ihre Angehörigen genießen Immunität, ähnlich wie Abgeordnete in Parlamenten. Sie können nicht für Straftaten belangt werden. Seit 1961 ist das Wiener Abkommen in Kraft. Es soll dafür sorgen, dass diese Personen nicht aus politischen Gründen verhaftet und bestraft werden können. Beinahe alle Staaten der Erde haben sich darauf geeinigt und das Abkommen unterzeichnet.
Leider gibt es immer wieder Fälle, wo diese Immunität Strafverfolgungen wegen nicht gerade banalen Vorfällen verhindert. Beispiele dafür sind:
- Handgreiflichkeiten der Ehefrau des belgischen Botschafters in Südkorea (2021)
- Fahrlässige Tötung eines Radfahrers durch einen Diplomaten aus Saudi-Arabien in Berlin* (2017)
- Fahrlässige Tötung eines Motorradfahrers durch die Ehefrau eines US-Diplomaten in Großbritannien (2019)
- Missbrauch steuerlicher Vorteile durch Mitarbeitende der malawischen Botschaft in Südafrika (2021)
*In Berlin wurden im Jahr 2018 alleine 21.714 Verkehrsordnungswidrigkeiten gemeldet, die von Diplomat*innen begangen wurden.
Haltet ihr angesichts dieser Vorfälle die Immunität für diese Personen für zeitgemäß, oder sollte das Wiener Abkommen überarbeitet werden? Die Immunität könnte bspw. nur für geringe Vergehen gelten.
Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen
7 Antworten
Im Falle von Straftaten kann das Land um dessen diplomatisches Personal es sich handelt ja dazu aufgefordert werden, die betreffenden Personen abzuziehen, ihnen den Status als Diplomaten abzuerkennen und sie zu Hause zur Verantwortung zu ziehen und ankündigen, dass diese Diplomaten ihre Akkreditierung verlieren und ausgewiesen werden, wenn dies nicht erfolgt.
Was Bestrafungen angeht, dass Diplomaten, so lange sie Diplomaten sind, Immunität genießen, bedeutet ja nicht, dass man sie, wenn ihnen dieser Status aberkannt wurde und das, was sie angestellt haben, noch nicht verjährt ist, nich danach zur Verantwortung ziehen könnte.
Diverse Staaten liefern zwar keine eigenen Staatsbürger aus, behalten sich aber sehr wohl vor eigene Staatsbürger auch für im Ausland begangene Straftaten zu Hause zu bestrafen.
Insofern sehe ich nicht, wo ein Diplomatenstatus einer Bestrafung wegen Fehlverhaltens grundsätzlich im Wege steht.
Die Immunität an und für sich halte ich für durchaus richtig, schon aus dem ursprünglich angebrachten Grund, damit nicht aus politischen Gründen diplomatisches Personal als Geiseln gehalten werden kann, etc.
Außerdem können Straftaten ausgeübt von Diplomaten und Politikern aus taktischen Gründen fingiert werden, wogegen Immunität einen Schutz bieten kann.
Es scheint recht logisch, dass einem diese Regelungen absurd vorkommen, wenn man von einem funktionierenden, demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland ausgeht und wenn hierzulande Diplomaten diese Regelungen auf diese Weise ausnutzen, keine Frage.
Aber denk dabei mal an deutsche Diplomaten in Ländern, die aus unserer Sicht echt üble Regime haben und wo Menschen auf teils barbarische Art bestraft werden, weil sie Dinge tun, bei denen es uns mehr als absurd vorkommt, dass die verboten sind! Zum Beispiel das bis vor kurzem noch geltende Verbot für Frauen in Saudi Arabien, Fahrrad oder Auto zu fahren - mehrere Jahre Gefängnis für die, die dagegen verstoßen haben... Oder auch Verbote und Strafen, die komplett in der Willkür des Regimes liegen und ausgesprochen werden - ganz egal, ob die Person es wirklich getan hat oder nicht...
Vor sowas sollen Diplomaten geschützt werden. Und das geht eben nur nach dem Prinzip "Ganz oder gar nicht" bzw. entweder überall und bei allem oder nirgends...
Einen Sinn haben die Regeln grundsätzlich schon aber gerade bei sowas wie Verkehrsverstößen die lediglich mit Bußgeldern geahndet werden könnte man sich überlegen was zu ändern.
z.B. das die jeweilige Botschaft die zu bezahlen hat.
Übrigens wenn eine Straftat von einem Diplomaten begangen wurde heißt das nicht automatisch das der Diplomat dafür nicht belangt wird. Ich weiß jetzt nicht wie gut du recherchiert hast und wieviele deiner Beispiele verurteilt wurden aber Imunität kann aufgehoben werden.
Denn Diplomaten und ihre Familien genießen Immunität. Diese Abmachung gibt es seit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen aus dem Jahr 1961. Diplomaten stehen so unter besonderen Schutz, um nicht aus politischen Gründen belangt werden zu können.
Natürlich ist diese dann sinnvoll, wenn sie Diplomaten vor politischen Einflüssen schützt.
Ja, das ist für das Funktionieren der internationalen Diplomatie notwendig. Finde allerdings diesen Genderpopel absolut nicht zeitgemäß und extrem unästhetisch.
Überlass es den "Kulturkriegern" jede noch so sachbezogene Diskussion auf ihre Lieblingsthemen zu bringen. Und da sagt man SJWs wären Nervensägen... ^^
Ja, ach. Das habe ich so ja auch in der Frage geschrieben. Und ich möchte jetzt die Meinung von den Nutzer*innen hier dazu wissen.