Ich kann nicht ausziehen weil die Rente nicht reicht dazu.?

8 Antworten

Solange dein Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigt, kann es dir egal sein was er möchte. Kündigt er dich hingegen musst du halt schauen, was es für Alternativen gibt.

Dann interessiert es ihn ehrlich gesagt auch nicht ob du Geld für einen Umzug hast.

Ein Umzug lässt sich oftmals aber auch fast kostenlos bewerkstelligen,wenn Du Familie und Freunde dafür einsetzt. Und je nach finanzieller Situation steht Dir auch noch z.B Wohngeld zu, welches du beantragen kannst.

Hast du mal einen Wohnberechtigungsschein beantragt? Es gibt ja auch Sozialwohnungen, die ausschließlich von Menschen mit geringem Einkommen gemietet werden können. Der Umzug wird in der Regel auch bezahlt. Zuständig ist die Behörde, von der du Leistungen beziehst.

Das ist ein verbreitetes Problem - stehen Dir Sozialleistungen zu?? Hättest Du notfalls einen Bürgen, hast Du Anspruch auf irgend einen WBS, möchtest Du umziehen (nicht nur deinem Vermieter zu Gefallen... Wer ist dein Vermieter, kann der dir einen Ersatz anbieten??

Mit welcher Begründung will der V. deinen MV kündigen? Einfach so um höhere Rendite mit Neuvermietung zu erzielen ist unzulässig.

Das dein Mann verstarb und du alleine dieWohnung bewohnst ist kein Kündigungsgrund.

Und wen sollte das interessieren, dass er will., dass du ausziehst?

Das ist doch sein Problem.

Sag ihm, schön, dass er das will, aber interessiert dich nicht.

Der hat doch keine Handhabe, nur weil er das will.


ProxiCent  03.03.2023, 07:35

Kann sie die Miete nicht zahlen, fliegt sie aber raus.

Der Vermieter kann auch eigennutzung geltend machen

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ProxiCent  03.03.2023, 07:38
@BerlinwillCDU

Wie dem auch sei, wenn der Vermieter einen Weg haben will, findet der schon einen Weg

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BerlinwillCDU  03.03.2023, 07:38
@ProxiCent

Nein, eben nicht. Bist nicht so firm in Mietrecht, kann das sein?

Aber wenn du das so gut kannst, schmeiß mir mal 2 Mieter raus, ich will die Miete für die Wohnungen um 50% erhöhen und der Spiegel gibt es nicht her.

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ProxiCent  03.03.2023, 07:40
@BerlinwillCDU

Für ordentliche Vermieterkündigungen müssen folgende Gründe vorliegen: Eigenbedarf, wirtschaftliche Gründe oder Vertragsverletzung. Eine fristlose Kündigung des Mieters ist möglich, wenn dieser mehr als zwei Monatsmieten nicht gezahlt hat.

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BerlinwillCDU  03.03.2023, 07:43
@ProxiCent

Ja und wenn das alles nicht vorliegt, kannst du nicht kündigen

Und wenn du Eigenbedarf zb nur vorschiebst, wird es teuer, wenn es jemand rausfindet.

Und zusätzlich ist der Richter immer auf Mieterseite.

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albatros  03.03.2023, 13:45
@ProxiCent

Es geht um eine u.U. höhere Miete einer anderen (neuen) Wohnung nicht um die derzeitige!

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