Hunde Führerschein Oder nicht?

7 Antworten

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Vorneweg: Du brauchst auf jeden Fall einen "Deutschführerschein" - Deine Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung ist unterirdisch bis kaum verständlich.

Ob Du mit oder ohne Hund bewachen willst ist zunächst einmal unerheblich: So oder so brauchst Du -je nach Aufgabenbereich- die Unterweisung oder die Sachkunde nach § 34a Gewerbeordnung um überhaupt gewerblich für jemand anderen etwas zu bewachen. Wenn Dich jemand Persönlich gefragt hast, ob Du das für ihn machen willst ist das auch noch ein eigenes Gewerbe, was genehmigungspflichtig ist und entsprechend hoch versichert sein muss - einfach mal so für nen Hunni über Nacht auf ne Baustelle aufpassen, ohne die entsprechenden Genehmigungen, ist klar gesetzwidrig.

Wenn Du ein Sicherheitsgewerbe betreibst solltest Du auch die Unfallverhütungsvorschrift BGV C7 vorliegen haben, dort verlangt der § 15, dass als Hundeführer nur Versicherte eingesetzt werden dürfen, die entsprechend unterwiesen worden sind und dem Unternehmer ihre Befähigung nachgewiesen haben, sowie dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass ihm die Befähigung zum Hundeführer regelmäßig nachgewiesen wird.

Entsprechend kann die Antwort auf Deine Frage nur lauten:

Ja, nach § 15 BGV C7 brauchst Du eine Hundeführerausbildung für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe sowie die Sachkunde nach § 34a GewO um gewerblich mit einem Diensthund fremdes Eigentum zu bewachen.


hallo,

ob du den hund spazieren führen darfst, regelt dein landeshundegesetz! (kommt aufs alter an, das jeweilige gesetz und die rasse bzw größe)

falls es nicht dein hund ist und du (je nach alter und gesetz) einen sachkundenachweis haben musst um mit dem hund gehen zu dürfen, würde ich das an deiner stelle tun!

musst dich halt informieren. helfen würde schon wenn du schreiben würdest aus welchem bundesland du kommst und wie alt du bist.

falls du das damit jetzt nicht gemeint hast, sondern nur ob du einen schein brauchst um mit dem hund "security" zu spielen, dann JA und dein hund muss dafür AUSGEBILDET sein! (mal abgesehen von ner vermutlich speziellen VERSICHERUNG!

ich würde dir unter allen umständen davon abraten das mit deinem hund (oder dem deiner eltern) zu versuchen!!! mal abgesehen das du es mit sicherheit nicht in diesem sinne darfst, was machst du wenn dein hund mal im falle eines "einsatzes" beißen würde??!! - dann heißt es ANZEIGE für dich, den halter und hund ade! weil du ihn dann absichtlich auf wen gehetzt hast! so wird man es auslegen!

ich hoffe du läßt den kinderkram, wenn nicht, viel glück!

es gibt ein neues gesetz dennach brauchst du den schein nicht wenn du deinen oder einen hund dei letzten 2 jahre hast.dein hund muss steuernzahlenbzw.du,er muß versichert sein und begleit hund prüfung wenn du unter 2jahre bleibst


APBT85  20.05.2012, 01:05

schonmal komplett falsch!

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Atrep  20.05.2012, 07:12
@APBT85

nein bei uns in niedersachsen ist das so

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APBT85  20.05.2012, 07:58
@Atrep

in keinem der beiden fälle ist deine aussage relevant!

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oliberlin  20.05.2012, 08:00
@Atrep

Welche Regeln in Niedersachsen so für den Familiernhund gelten hat mit der Frage nichts zu tun. Da geht es um eine gewerbliche Bewachung fremden Eigentums mit einem Wachhund, und da gelten in Niedersachsen die selben Richtlinien wie überall in Deutschland: Hund sollte, Halter muss ausgebildet sein. Die Aussage dass es ein neues Gesetz gäbe, nach dem man keinen Schein brauche, ist von daher einfach mal komplett falsch.

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Man braucht für bestimmte Rassen einen Hundeführerschein aber nicht für bestimmte Gelegenheiten.

Was ich wichtiger finde, ist, ob dein Hund genug erzogen ist, um diesen Job mit dir zu machen. Aber das musst du dir selber beantworten.


oliberlin  20.05.2012, 02:16

Man braucht für bestimmte Rassen einen Hundeführerschein aber nicht für bestimmte Gelegenheiten.

Stimmt wohl, die gesetzlichen Vorschriften nennen die nötigen Genehmigungen, um mit einem Hund fremdes Eigentum zu bewachen, nicht "Hundeführerschein". Nichts desto trotz sind sie erforderlich.

Was ich wichtiger finde, […]

...ist -mit Verlaub- unwichtig, genauso was ich wichtig oder unwichtig finde. Allein die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich sind relevant, und die verlangen eine entsprechende Ausbildung beim Führer eines Hundes, der zur gewerblichen Bewachung fremden Eigentums eingesetzt wird.

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Nein Meinte Nicht Früherschein sonder eine schein Zuerlaubniss Den Hund zuführen hunde-FÜHRER-die person die den hund Führt


APBT85  20.05.2012, 01:14

???!!!! junge junge...

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oliberlin  20.05.2012, 01:17

WIe ich sagte: Deutschführerschein. Belege bitte einen Deutschkurs in einer Volkshochschule in Deiner Nachbarschaft.

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