Genehmigung für Reaction Videos?

2 Antworten

Generell darfst du das nicht. Ein Video erfüllt de facto immer die Schöpfungshöhe, du benötigst entsprechend die Einwilligung des Urhebers, um dieses weiterzuverbreiten. Bei Videos, in denen andere Menschen zu sehen sind, ist darüber hinaus im Zweifel auch die Einwilligung der Abgebildeten erforderlich (siehe § 22 KUG).

Eine Ausnahme kann im Zweifel bestehen, wenn die Nutzung durch das Zitat (§ 51 UrhG) gerechtfertigt ist. Der Grad zwischen legal und illegal ist hier aber sehr schmal, das Zitat muss notwendig sein, um sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen und das Gesamtwerk eine innere Verbindung zwischen dem zitierten Werk und den eigenen Gedanken aufweisen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 13.12.2013 – 6 U 114/13 Rn. 34).

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

ThessyTheresa 
Fragesteller
 20.05.2024, 20:24

Ja aber viele machen ja hilf mir reactions oder so

0
ruhrgur  21.05.2024, 10:32
@ThessyTheresa

Es gibt auch viele Leute die Banken überfallen, trotzdem ist das nicht erlaubt. Im Übrigen weißt du ja gar nicht, ob entsprechende Lizenzen vorliegen. Um Erlaubnis zu bitten, ist nicht sonderlich kompliziert und wie gesagt gibt es auch das Zitatrecht; bei letzterem ist es nur eben sehr komplex zu prüfen, in welchem Umfang dieses zulässig ist.

0

Nein man darf das nicht einfach so.

Es ist vielfach einfach üblich , da beißt der eine den anderen kein Auge aus.

Aber theoretisch muss gefragt werden.

Einzig Videos wo du kurze Ausschnitte im Rahmen des Zitats verwendest sind vom Urheberrecht befreit.