geldstücke auf bahngleis legen?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Denk garnicht mal daran 71%
Nein 14%
Ja kann man,aber... 14%
Ja 0%
Gefahr für den Zug! 0%

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 315 StGB

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet, 3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder 4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt, a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder 2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Zusätzlich wird die Bahn die Kosten für die nächste Radsanierung auf den Verursacher umlegen - da sind 5000 Euro schnell weg.

Blöde Idee, natürlich nicht erlaubt, passiert zwar nix - zumindest dem Zug nicht, aber dir...?


AchterbahnNerd 
Fragesteller
 30.03.2014, 22:31

ich wills ja ned machen...es interesiert mich nur

0
Nein

Passieren wird dem Zug nichts, aber möglicherweise dir wenn du dabei beobachtet wirst. Im schlimmsten Fall kann das als Straftat nach § 315 StGB ausgelegt werden. Das wäre z.B. der Fall, wenn sich ein Zug nähert und wegen dir abbremsen müsste.

In Deinem Alter sollte man so langsam davon abkommen, seine eigenen Pfürze mit dem Feuerzeug anzuzünden oder Geldstücke auf Bahngleise zu legen, sondern man sollte sich mal so langsam für die Mädchen interessieren. ;)

Grundsätzlich ist es ein "Eingriff in den Bahnverkehr". Wirklich gefährlich ist es für den Zug zwar nicht unbedingt, aber es kann Schäden am Radsatz verursachen, sogenannte "Flachstellen" (Ausbuchtungen in der Lauffläche), und die Beseitigung der Schäden könnte u.U. Dir angelastet werden.

erlaubt ist es ganz sicher nicht, aber da passiert dem zug rein garnix. der zug und selbst eine normale tram hat derartiges gewicht, die münze wird einfach nur flach gedrückt und sieht anschließend aus wie ein normales stück ovales metall.