Erbengemeinschaft?

5 Antworten

Wenn im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

  1. Fritz Müller zu 1/2 und Elfriede Schmidt zu 1/2 kann jeder von beiden seinen 1/2 Miteigentumsanteil an einen Dritten verkaufen oder sonstwie übertragen;
  2. Erbengemeinschaft, bestehend aus Fritz Müller und Elfriede Schmidt zu je 1/2 kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam handeln und verfügen

lesterb42  28.01.2023, 17:17
Erbengemeinschaft, bestehend aus Fritz Müller und Elfriede Schmidt zu je 1/2 kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam handeln und verfügen

Wenn das Bruchteilseigentum ist, kann jeder über seinen Anteil verfügen.

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Nein, der Verkauf einer Immobilie geht nur an einem Stück - und das muss die Erbengemeinschaft dann gemeinsam machen.

Es bedarf der Einstimmigkeit oder.u.U. Mehrheitsbeschluss. Guckst du hier:

https://deutsches-erbenzentrum.de/themen/erbengemeinschaft-haus-grundstueck/erbengemeinschaft-hausverkauf


ronalda  26.01.2023, 14:18

Das beantwortet nicht die Frage

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Violetta1  26.01.2023, 14:19
@ronalda

Doch, tut es:

"Es bedarf der Einstimmigkeit oder.u.U. Mehrheitsbeschluss"

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ronalda  26.01.2023, 14:32
@menzinga

Der FS möchte wissen, ob er seinen Anteil verkaufen kann, nicht die ganze Immobilie

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lesterb42  28.01.2023, 17:20

Du hast deinen link nicht zu Ende gelesen:

  • Erbteil verkaufen

Eine weitere Option bietet der Erbteilsverkauf. Hierfür muss der jeweilige Erbe keine Rücksprache mit der Erbengemeinschaft halten und kann sich ohne langwierige Streitigkeiten aus der Erbengemeinschaft und von der geerbten Immobilie lösen. Die Besonderheit: Jeder Miterbe hat ein Vorkaufsrecht, sofern ein Verkauf an Dritte vorgesehen ist

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Nein, das geht nicht. Geht nur wenn ihr euch einig seid und sonst nur über Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft, wenn ihr euch nicht einig werdet.


Er kann seinen Anteil von 1/2 verkaufen, wenn er dafür einen Käufer findet. Als Miterbe hast du aber ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).