Erbengemeinschaft?
Guten Tag ich befinde mich mit einer weiteren Person in einer Erbengemeinschaft uns gehört jeweils alles zur Hälfte kann z.b die Person der alles auch zur Hälfte gehört es ohne meine Einwilligung an jemand anderen verkaufen also so gesehen 50% der Anteile die nicht mir gehören ( Immobilie)
5 Antworten
Wenn im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
- Fritz Müller zu 1/2 und Elfriede Schmidt zu 1/2 kann jeder von beiden seinen 1/2 Miteigentumsanteil an einen Dritten verkaufen oder sonstwie übertragen;
- Erbengemeinschaft, bestehend aus Fritz Müller und Elfriede Schmidt zu je 1/2 kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam handeln und verfügen
Erbengemeinschaft, bestehend aus Fritz Müller und Elfriede Schmidt zu je 1/2 kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam handeln und verfügen
Wenn das Bruchteilseigentum ist, kann jeder über seinen Anteil verfügen.
Nein, der Verkauf einer Immobilie geht nur an einem Stück - und das muss die Erbengemeinschaft dann gemeinsam machen.
Es bedarf der Einstimmigkeit oder.u.U. Mehrheitsbeschluss. Guckst du hier:
Du hast deinen link nicht zu Ende gelesen:
- Erbteil verkaufen
Eine weitere Option bietet der Erbteilsverkauf. Hierfür muss der jeweilige Erbe keine Rücksprache mit der Erbengemeinschaft halten und kann sich ohne langwierige Streitigkeiten aus der Erbengemeinschaft und von der geerbten Immobilie lösen. Die Besonderheit: Jeder Miterbe hat ein Vorkaufsrecht, sofern ein Verkauf an Dritte vorgesehen ist
Nein, das geht nicht. Geht nur wenn ihr euch einig seid und sonst nur über Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft, wenn ihr euch nicht einig werdet.
Er kann seinen Anteil von 1/2 verkaufen, wenn er dafür einen Käufer findet. Als Miterbe hast du aber ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Das beantwortet nicht die Frage