Eltern überreden, Jugendweihe, Geld, Iphone?

3 Antworten

Ganz im ernst? Lass gut sein!

Du möchtest ein Handy, dann spar darauf. Vor allem bei 100 Euro Taschengeld im Monat ist das vermutlich einfacher als jetzt mit deinen Eltern eine Debatte über das Jugendweihe Geld zu führen, das deine Eltenr vermutlich eher für deine Ausbildung zurücklegen wollen (zurecht).

Für ein IPhone an sich gibt es keine vernünftoige Argumentationsgrundlage, denn wenn du dringend ein Handy bräuchtest würde es auch ein anderes Modell tun und für Schule etc. ist das neueste Handy auch nicht essentiell (da geht auch ein altes oder eines von einer günstigeren Marke). Wenn deine Eltern dir schon keinen Vorschuss aufs Taschengeld geben, dann werden sie dir auch nicht erlauben an Geld ranzugehen, auf das du eigentlich keinen Zugriff hast nur damit du dir irgendein Ding kaufen kannst dass 300 Euro überteuert ist weil so ein dämliches Obstlogo hintendrauf ist.

Also spar oder geh arbeiten, dann kannst du dir meinetwegen auch ein Handy für 1000 Euro kaufen

Überzeug deine Eltern davon, dass du das Handy brauchst. Sag, dass dein jetziges Handy nicht mehr ordentlich funktioniert und erklär ihnen das mit dem Geld ordentlich.

Im Endeffekt ist es ja dein Geld, welches du zur Jugendweihe bekommen hast... Also werden deine Eltern sich schon irgendwie überreden lassen! Vielleicht "Schleimst" du dich erstmal bei deinen Eltern ein, bevor du mit der Tür ins haus fällst.

Ich an deiner Stelle würde mir das mit mehr Speicherplatz holen. 32GB sind nicht sonderlich viel, hatte damit große Probleme bei meinem Samsung S6 Edge.

LG!


Ashuna  02.11.2018, 09:39

Ausversehen auf Hilfreich geklickt :D

Das Geld ist sicherlich nicht seins. Solange er keine 18 Jahre alt ist ist das vollkommen egal.

Er sollte mal lernen zu sparen.

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xjartx  02.11.2018, 09:41
@Ashuna

Oder einen Vertrag, wenn er monatlich 100€ bekommt und das Handy schon vorher brauch, wäre vielleicht auch noch eine Option.

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Anonym34798  02.11.2018, 09:44
@Ashuna

Man darf ab dem 13ten Lebensjahr mit seinem eigenen Geld kaufen was man für richtig hält, jedoch nur etwas was das Taschengeld nicht überschreitet und teure Sachen auch nicht. Von daher benötigt er zwar die Erlaubnis der Eltern, aber es ist sein Geld.

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speedy1234779 
Fragesteller
 02.11.2018, 09:45
@xjartx

Hallo, Vertrag will meine Mutter nicht so gern, weil der kostet auch schon 50€ im Monat. Ich hab auch noch einen Vertrag laufen bis Juli nächsten jahres, in der zeit kann ich eh keinen neuen machen. Aber trotzdem vielen dank

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speedy1234779 
Fragesteller
 02.11.2018, 09:49
@Ashuna

Meine mutter führt den, aber ich geb ihr die 25€ dann immer im Monat

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BeviBaby  02.11.2018, 09:55
@Anonym34798

Das Taschengeld ja, das Jugendweihegeld allerdings nicht. Hier ust nicht klar wer das Geld geschenkt hat und es scheint nciht so als hätten die Eltern es ihm zur freien Verfügung überlassen (sie halten es ja unter verschluss). Somit lässt sich mit dem Jugendweihe-Geld nichts machen,

Was das Taschengeld angeht hast du allerdings recht, wenn es auch keine wirklichen Wertgrenzen gibt bzw. auch die Definition von 'teuer' stark auseinandergehen kann. Er kann sich also durchaus das Handy kaufen solange er diese Leistung aus Mitteln bewirkt, die ihm hier von den Eltern zur freien Verfügung gestellt wurden (Taschengeld)

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Anonym34798  02.11.2018, 10:00
@BeviBaby

ich kann Dir eigentlich nur Recht geben, schön formuliert :)

Dennoch würde es ihm nichts bringen ein Handy oder so hinter den Rücken seiner Eltern zu kaufen, dadurch fühlen sich die Eltern nur hintergangen Bzw. angegriffen und sind noch negativer auf das Elektro Gerät eingestellt. Was zur Folge haben könnte dass sie es ihm wieder wegnehmen, von daher muss er es so oder so mit seinen Eltern abklären wie ich ja schon erwähnt habe. ^^

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SirKermit  02.11.2018, 10:05
@Anonym34798

"Man darf ab dem 13ten Lebensjahr mit seinem eigenen Geld kaufen was man für richtig hält, "

Sorry, aber das ist völlig falsch. Minderjährige im Alter von 7 bis 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Grundsätzlich sind Verträge, die sie eingehen, somit schwebend unwirksam.

Der Taschengeldparagraph https://www.taschengeldparagraph.com/ ist zwar ein Anhaltspunkt, aber in letzter Konsequenz haben dennoch die Eltern die endgültige Entscheidung in der Hand.

Der § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln BGB sagt:

"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Und "freie Verfügung" sehen wir Eltern nicht automatisch an als "Kauf dir, was du willst.". In den meisten Fällen gibt es dennoch Grenzen, ab denen Eltern NEIN sagen.

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Anonym34798  02.11.2018, 10:12
@SirKermit

Man ist beschränkt Geschäftsfähig, d. h. man kann kleinere Geschäfte betätigen. Ich glaube auch nicht dass mir sonst die Leute an der Kasse mir ein Snickers oder so verkaufen xD (war nur irgendein Beispiel) Ansonsten muss ich dir natürlich Recht geben, wie es aussieht hast du dich auch schon länger damit beschäftigt und bist Dir sehr sicher in dem Gebiet. Ich dagegen kenne nur einen winzigen Teil, von daher muss ich mich beugen ^^

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BeviBaby  02.11.2018, 10:19
@SirKermit

Ja, sie sind beschränkt geschäftsfähig. Allerdings biette sich da §110 an, der Taschengeldparagraph. Hierbei sind entsprechende Vorgänge NICHT schwebend unwirksam, solange sie aus eigenen Mittel bewirkt werden die von den hier Eltern oder mit Elaublnis der Eltern von einem Dritten zur freien Verfügung gestellt worden sind. Somit ist nicht jedes Geschäft schwebend unwirksam wie du ja richtig betonst.

Allerdings können die Eltern einen Kauf durch Taschengeld nicht im Nachhinein unterbinden, da das Taschengeld per se zur freien Verfügung gestellt wird. Da gibt es kein 'ja aber nur für das und das...'

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BeviBaby  02.11.2018, 10:20
@Anonym34798

Das ist natürlich klar. Hier ist eben von der rein rechtlichen Situation und dem, was vielleicht besser wäre wenn man auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kind achten will.

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SirKermit  02.11.2018, 11:03
@BeviBaby

"Allerdings können die Eltern einen Kauf durch Taschengeld nicht im Nachhinein unterbinden,"

Doch, genau das können sie. Wobei es wie immer auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, siehe dazu auch die Diskussion im Juraforum:

https://www.juraforum.de/forum/t/taschengeldparagraf.300308/

Der Minderjährige kauft sich einen Müsliriegel: da wird kaum jemand einschreiten. Es sei denn, Eltern hätten ausdrücklich den Kauf dieses Riegels verboten.

Der Minderjährige spart sich Taschengeld und kauft ein XY Phone: die Klingel ertönt und die Eltern können eingreifen.

"Zur freien Verfügung" heißt aus meiner Sicht "Du darfst alles kaufen im Rahmen dessen, was ich dir erlaube.".

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SirKermit  02.11.2018, 11:08
@Anonym34798

Klar doch, einen Schokoriegel wird man dir ohne weitere Probleme verkaufen, der Taschengeldparagraph ist ja auch genau dazu da, den Umgang mit Geld zu erlernen. Und auch als Elternteil muss man mal seinem Nachwuchs erlauben, Fehler zu begehen. so what? Unser Nachwuchs hat auch gelegentlich Dinge gekauft, die nicht unsere Zustimmung hatten. Aber die Folgen durften sie dann selber erkennen. Und nein, wenn das Taschengeld weg ist, weil man was etwas gekauft hatte, was unbrauchbar ist, dann gab es keinen Nachschlag.

Bei uns Erwachsenen ist das genau so, jeden Euro kannst du nur einmal ausgeben.

Wären deine Eltern aber hardcore Verganer und du würdest dir vor ihren Augen einen saftigen fleischhaltigen Burger kaufen, dann erlebst du evtl. doch die Grenzen des 110. ;-)

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speedy1234779 
Fragesteller
 02.11.2018, 09:43

Vielen dank erstmal.

Ja mein jetziges hat Displaysprung und ist auch nicht mehr so funktionsfähig. Insgesamt hab ich 300€ gespart und das handy kostet 450€. Also gespart hab ich auf jeden Fall, kann ich Ihnen ja so sagen. Vg

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100€ Taschengeld pro Monat und dann noch solche Anforderungen.

Spar gefälligst!