Darf Polizei das Handy behalten?

11 Antworten

Er sollte die Herausgabe fordern solange es nicht tatsächlich durch Urteil eingezogen wurde. Mündlich gilt nicht, auch wenns ein Richter gesagt haben sollte.

Ansonsten sollte sich jeder vorher überlegen freiwillig das Handy herauszugeben.  Man liefert doch Beweise und belastet andere.

Und das muß man bestimmt nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Wenn das Handy für eine strafbare Handlung benutzt wurde,dürfen sie es einziehen.


wiky2000 
Fragesteller
 01.09.2015, 13:04

Für immer ?

0
Peter501  01.09.2015, 13:07
@wiky2000

Na meinst du,sie händigen es aus damit die nächste strafbare Handlung damit begangen werden kann.Auf richterlichen Beschluss ist es weg für immer.

0
wiky2000 
Fragesteller
 01.09.2015, 13:09

Er hat einen Urin Test gemacht er musste beweisen das er es nicht mehr macht

0

Ja da es als Beweismaterial nutzt, aber ob sie es für immer einbehalten dürfen weiß ich leider nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen 


wiky2000 
Fragesteller
 01.09.2015, 13:04

Weil das ist ja irgend wie nicht möglich es gehört ihnen ja nicht. Und hab einen Tipp Fehler gemacht er hat es nicht verkauft sonder mit einem jungen geschrieben bei dem er es gekauft hat

0
Girschdien  01.09.2015, 13:05
@wiky2000

Aber sie haben es beschlagnahmt. Damit verliert Dein Freund erst mal alle Eigentumsrechte.

0
wiky2000 
Fragesteller
 01.09.2015, 13:08

Sie haben ja gesagt er kriegt es in einen halben Jahr und erst nach 9 Monaten sagen sie es dann er kriegt es gar nicht obwohl sie noch davor gesagt haben er kriegt es nach dem Gericht gleich und er hat nichts verkauft sondern mit einem geschrieben bei dem er es gekauft hat und seine Kumpels die dabei waren haben alle das Handy nach einem halben Jahr bekommen

0

Da das Handy Tatmittel war, wurde es im Gerichtsverfahren eingezogen. da sind die Eigentumsverhältnisse egal, zumal die Mutter nur aus rechtlichen Gründen Eigentum an dem Handy hatte. Faktisch war dein Freund Eigentümer.

1.) Die Polizei behält gar nichts, entscheidet auch gar nichts. Die haben es vielleicht weggenommen, mag ja sein, dann jedoch umgehend der Staatsanwaltschaft überantwortet. Streiche also "Die Polizei", die macht das nicht.

hat gesagt er kriegt es erst in einem halben Jahr.

Ja, mag ja sein, jedoch galt das nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem man die Erkenntnis erworben hat, dass der mit dem Ding Straftaten organisiert hat. Ab genau dann ist alles ganz anders.

Ein Richter hat zudem entschieden, er bekommt es nicht mehr, nicht die Polizei.

2.) Er hat durch das Ding mal was verkauft.

Und so ist es ein Tatwerkzeug, wie das Brecheisen des Einbrechers z.B. oder die Pistole eines Mörders. Mit dem Ding wurde eine Straftat begangen.

Der Einbrecher bekommt sein Brecheisen nicht mehr - wär ja auch nur komisch, oder? Der Mörder seine Pistole auch nicht - tja, und Dein Kumpel als Dealer sein Handy auch nicht, klare Sache.

Weil er ist ja noch nicht volljährig .....

... was keinen Unterschied macht, ob z.B. der Einbrecher unter 18 oder über 18 ist, sein Brecheisen bekommt der so oder so nicht wieder und Dein Dealerkumpel sein handy auch nicht.

und es ist ja sein Handy 

Negativ. Eindeutig negativ. Es ist nicht mehr sein Handy. In dem Moment, in dem ein Richter entschieden hat, dass das Teil eingezogen wird, ist es automatisch nicht mehr sein Handy.

Und das Handy bezahlt noch seine Mutter ab also den Vertrag und das Handy auch.....

.... und das darf sie auch weiter machen, solange, bis es bezahlt ist, ungeachtet dessen ist es nicht mehr sein Handy.

Man lasse dies sich eine Lehre sein und denke in Zukunft vorher nach, was hinterher für Folgen auf einen zukommen können. Hinterher herumpfiensen ist nicht, man weiß das vorher und entscheide, setze man das aufs Spiel oder eher nicht.