Darf man Polizei, Rettungsdienst,Feuerwehr, etc. filmen und Bilder machen?

6 Antworten

Ich weiß dass du die Polizei Filmen darfst aber nur wenn ihr Handeln unverhältnismäßig ist. Bild und Tonaufnahmen dürfen aber dennoch nicht veröffentlicht werden

Entgegen häufiger Aussagen haben auch Einsatzkräfte ein Recht am eigenen Bild. Sie sind also dementsprechend unkenntlich zu machen

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Polizei, Bilder, Feuerwehr)

26Sammy112  21.06.2020, 14:42

Deine Aussage ist leider ebenfalls falsch.
Natürlich haben auch Einsatzkräfte prinzipiell erst einmal das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es von diesem Recht eben Ausnahmen (im Bereich Feuerwehr kann das z.B. ein Bildnis der Zeitgeschichte oder ein Beiwerk sein, siehe https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-erlaubt-einsatzfahrten-zu-filmen#answer-354126364).

Denn die entsprechenden Rechtsvorschriften zum sogenannten "Recht am eigenen Bild" finden sich im "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (kurz: Kunsturhebergesetz - KunstUrhG), genauer im §22ff.

Und das KunstUrhG hat nichts mit "der Presse" bzw. journalistischen Tätigkeiten zu tun. Natürlich unterliegt die Presse ebenfalls dem KunstUrhG mit allen Rechten und Pflichten und profitiert davon in erheblichem Maße (z.B. vom §23), weil die Presse sonst kaum ein Foto ohne Genehmigung des Abgebildeten veröffentlichen dürfte. Aber das KunstUrhG gilt genauso für jede andere (private) Person. Es darf also auch jede Privatperson Fotos und Videos anfertigen und ungefragt verbreiten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen stimmen. Sprich: Es gibt im KunstUrhG bezüglich des "Rechts am Eigenen Bild" keine Einschränkung, dass die Voraussetzungen zur Veröffentlichung nur für professionelle Medien bzw. Journalisten gelten.

Neben dem KunstUrhG gibt es natürlich noch andere Dinge (z.B. das Grundgesetz) zu beachten und bei der Presse die verschiedenen Medien-, Presse und Rundfunkgesetze.

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So wie das klingt, möchtest du die Fahrzeuge auf Einsatzfahrt filmen. Das ist soweit erlaubt, sofern du gewissen Dinge beachtest;

Dazu verweise ich dich auf eine andere Fragestellung eines Nutzers auf diesem Portal, welche deine Frage gut beantwortet:

https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-erlaubt-einsatzfahrten-zu-filmen#answer-354126364

Die Antworten von z.B. dem Nutzer 26Sammy112 oder meiner Wenigkeit sollten dir deine Frage gut beantworten können.


Erenenenen  20.06.2020, 23:19

Leider ist deine Antwort nicht ganz korrekt, Siehe bereits mehrere Urteile und meine Antwort.

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Erenenenen  20.06.2020, 23:38
@CreeperNicol

Ja, hier hast du es richtig beschrieben, in der verlinkten Antwort allerdings nicht.

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CreeperNicol  20.06.2020, 23:43
@Erenenenen

Auch hier lässt meine Antwort (unabsichtlicherweise) offenen Interpretationsspielraum. Lies dir doch die Antwort von Sammy durch. Es geht ja nicht um die Einsatzkräfte an sich, sondern um die Fahrzeuge. Speziell um die Einsatzfahrt. Die Einsatzkräfte sind dann nur Beiwerk. Wechselt die Szene, dann hast du natürlich recht. Ich ging jetzt ausschließlich vom Filmen des Fahrzeuges aus.

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Wenn du niemanden behinderst und niemand identifizierbar ist, machst du dich meines Wissens nicht strafbar. Ob das moralisch vertretbar ist - sei mal dahingestellt.

Pass auf, dass keiner zu erkennen ist und du die Einsatzkräfte nicht bei ihrer Arbeit behinderst. Auch würde ich nicht zu nahe an das Geschehen rangehen, weil das könnte sonst auch negativ aufgenommen werden.