Darf ich als Geschäftsinhaber Barzahlung ablehnen?

8 Antworten

Das sollte Dir frei stehen. Aber das käme tatsächlich nicht gut an. Denn nach wie vor liebt der Durchschnitts-Deutsche die Zahlung mit Bargeld.


PCExpert310 
Fragesteller
 16.04.2022, 00:32
Denn nach wie vor liebt der Durchschnitts-Deutsche die Zahlung mit Bargeld.

Das kann ich nicht nachvollziehen 😂zumindest nicht in meinem Alter (16) in dem ich geradezu alles mit meiner Karte bezahle und Geschäfte meide die keine Kartenzahlung annehmen

1

Das dürftest du so bestimmen, allerdings müsstest du vorab klar sichtbar darauf hinweisen.


PCExpert310 
Fragesteller
 16.04.2022, 00:33

Würde die kleine Illustration die ich angehängt habe ausreichen?

0
BeviBaby  16.04.2022, 00:37
@PCExpert310

Wenn du Lust hast das nächste Mal in Kartoffeln bezahlt zu werden... die sind nämlich auch kein Bargeld...

1

Das darfst du frei selber entscheiden.

Theoretisch ja.

Rein gesetzlich ist das Bargeld das klassische Zahlungsmittel, Erfüllung kann grundsätzlich damit erreicht werden.

Es gibt allerdings zwei Ausnahmen, einerseits die dass nur so und so viele Münzen angenommen werden müssen und andererseits die Vertragsfreiheit. Es steht dir natürlich JEDERZEIT frei deinem Kunden beim Vertragsschluss zu sagen 'ich nehme nur Kartoffeln als Zahlungsmittel'. Dann muss er die ihm obliegende Leistung in der vereinbarten Form, nämlich Kartoffeln, erbringen, da ihr das im Zuge des Kaufvertrages vertraglich so vereinbart habt.

Ob das nun KLUG ist, ist wiederum eine andere Frage.

Grundsätzlich würde ich also sagen: MÖGLICH ist es... ob dir dir damit als Geschäftsinhaber einen großen Gefallen tust ist eine andere Frage. Rein gesetzlich geht das klar, SOLANGE das Teil des Kaufvertrages ist. Das heißt der Kunde muss IRGENDWO informiert werden, dass du keine Bargeld Zahlung akzeptierst. Unterbleibt dies, gilt weiterhind er Regelfall, die Leistung kann via Barzahlung erbracht werden.

Ja, du hast schließlich Hausrecht - solang du die Kunden darauf hinweist, bevor sie etwas bestellen, kannst du da tun und lassen, was du willst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter