Darf ein Tierarzt einen aggressiven Hund verweigern einzuschläfern, obwohl eine Gefahr besteht?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Civ4freak,

Du traust dich etwas! Dein Versagen als Hundehalter in aller Öffentlichkeit zuzugeben!

Zu Deiner Frage:

Ja, der Tierarzt darf die Einschläferung verweigern wenn für ihn erkennbar der Hund "verhaltensnormal" und nicht erkrankt ist, sondern die Aufsichtspflicht des - um die Gefährlichkeit des Hundes wissenden Hundehalters verletzt ist.

Der Tierarzt kann das verweigern und Dich, den Hundehalter samt Hund zu einem anerkannten Hundeverhaltensspezialisten schicken!

Der Tierarzt muss nicht dem Tierschutzgesetz zuwider handeln!

Lese Dir dieses im Link einmal durch, gestern war Verhandlung vor Gericht, heute sind die Zeitungen wieder voll davon: Der Polizeihund wurde nicht eingeschläfert - nur abgegeben an einen anderen, verantwortungsbewussteren und eben fähigeren Hundehalter.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/polizeihund-kinder-bisse-polsdorf-allersberg-100.html

Der Hund hat - Aussagen der Eltern zufolge eines der Kinder - im Oberschenkel verbissen regelrecht "geschüttelt"

= laut Dorit Feddersen Petersen durch Ausbildung auf Beutetrieb und übersteigertes Ausbildungsverhalten seitens des Hundehalters antrainiertes, übersteigertes Beutetriebverhalten welches zum "Totschüttelreflex" bei derart ausgebildeten oder falsch im Spielverhalten, einseitig geförderten Hunden führt

Das Erschießen des Hundes in deiner Frage ist eine Gesetzesverletzung! Die Euthanasie eines irreparabel (!) gefährlichen Hundes hat generell nach einer Wesensbegutachtung durch einen Tierarzt - schmerzfrei zu erfolgen!

Wenn sich dieser berechtigt weigert ist das Erschießen des Hundes illegal und kann den "Waffenbesitzer" den Waffenschein kosten!

Weshalb also hast Du Deinen Hund - obwohl Du wusstest, dass er gelegentlich fremde Menschen beißt - nicht gesichert, so dass er keinen Schaden anrichten konnte?

Dazu gehören Maulkorb, kurze Leine. Spezielle Führung des Hundes, Sicherung zuhause, sowie das Aufsuchen von speziell ausgebildeten Hundeverhaltensexperten welche Dir beibringen einen solchen Hund sicher und verantwortungsbewusst zu führen, dass es eben nicht zu solchen Beissunfällen kommen kann.

Wenn ein Hund, der neurologisch und geistig, wie körperlich gesund ist Menschen beißt ist er durch Menschen und spezielle Ausbildung oder Misshandlung dazu gebracht worden!

Das Erschießen des Hundes ohne offizielle Wesensbegutachtung mit deinem Einverständnis ist und war eine Hinrichtung - eine Bestrafung des Hundes anstatt seines Halters. Die Strafe - siehe den Link - beträfe nämlich generell den Menschen und Hundehalter.


fressmaschine  23.10.2013, 11:43

@Yarlung: der Fragesteller war damals 6 Jahre alt...

Wir wollen doch hier nicht den Kindern Vorwürfe für das Fehlverhalten ihrer Eltern machen...

5
Civ4freak 
Fragesteller
 23.10.2013, 11:47

Soll ein 6 Jähriges Kind aus dem Kindergarten mit der Erziehung von einem schlecht erzogenen Hund aus dem Tierheim plötzlich für dessen Aggressivität Schuld sein und die Verantwortung für den Hund tragen?

2
YarlungTsangpo  23.10.2013, 12:12
@Civ4freak

@ Civ4freak & @ fressmaschine

Die Frage wie oben gestellt wurde beantwortet. Die Frage wurde aus "der Sicht des damaligen Hundehalters" gestellt...nicht aus der Sicht eines damaligen 6 jährigen Kindes.

Das Thema wäre im Bezug zur Fragestellung verfehlt wenn ich es anders beantworten würde. Der Fragesteller - das damalige Kind - muss sich nicht in die Verantwortung genommen fühlen, wohl aber die damaligen Humdehalter/Erwachsenen aus deren Sicht die Frage gestellt wurde.

Nix für ungut Civ4freak ! Aber Leser der Frage sollten die damalige und heutige Rechtslage genau kennen lernen dürfen.

6

Ich verstehe nicht ganz, was du eigentlich möchtest.

Du beschreibst einen Vorfall, der sich vor 20 Jahren ereignet hat. Du kannst also keine Rat suchen.

Natürlich kann ein Tierarzt sich weigern, einen Hund einzuschläfern. Zum Beispiel dann, wenn er zu der Überzeugung kommt, dass die Besitzer den Hund lieber durch Einschläfern loswerden wollen als sich mit der Lösung des (Aggressivitiäts-)Problems zu beschäftigen. Oder durch geeignete Maßnahmen (Maulkorb) die Gefahr für andere abzuwenden.

  • Doch eines Tages biss er damals einen 3-4 jährigen Jungen und wir mussten den Hund beseitigen lassen, weil der Hund zu gefährlich war

Und wie kam es dazu?? Da hat wohl wer seine Aufsichtspflicht verletzt! Solche Leute düfen garkeine Hunde halten!

Es darf nicht willkürlich ein Hund eingeschläfert werden! Ob ein Hund gefährlich ist, endscheidet das Ordnungsamt und ob der Hund eingeschläfert wird, enscheidet Ordnungsamt in Absprache mit dem Amtsveterinär. (Wäre der Hund sehr krank, wäre das was anderes)


PitBullDMC  23.10.2013, 12:50
  • Der Hund kam aus dem Tierheim und war kein Kampfhund.

-.-

1
inicio  23.10.2013, 18:03
@PitBullDMC

mir ist unkalr was civ4freak mit seiner frage will -die rechtferigung fuer den tiermord durch seine angehoerigen???

1
PitBullDMC  23.10.2013, 18:08
@inicio

Ich erate dass sie wissen will ob dass heute gehen würde. "Beseitigen"

3
inicio  23.10.2013, 20:42
@PitBullDMC

na - es war damals und jett nicht erlaubt und nicht angelgenheit eines tierarztes - einzig der amtstierarzt haette auf antrag des ordnungsamtes handeln koennen unter abwaegung von alternativen.

1

Falsche Erziehung-sonst nix! Der Mensch macht aus dem Hund das was er am Ende ist. Und wenns dann problematisch wird einfach 'beseitigen'. Das ist echt das letzte!

Leuten wie dir gehören keine Tiere!


Civ4freak 
Fragesteller
 23.10.2013, 10:54

Kannst du nicht lesen? Der Hund kam aus dem Tierheim und der wurde vom Vorbesitzer schlecht behandelt Da war ich 6 Jahre alt und ich besitze keinen Hund.

0
frauschmidt123  23.10.2013, 11:03
@Civ4freak

Warum holt man sich dann bitte einen Hund aus dem Tierheim wenn man genau weiß dass er schlecht erzogen ist? Außerdem gibt es auch Hundeschulen (die gab es auch damals schon). Du hast geschrieben dass DU einen Hund hattest-jetzt drehst du es plötzlich um, entscheide dich mal für eine Variante!

4
Civ4freak 
Fragesteller
 23.10.2013, 11:29
@frauschmidt123

Ich habe hier nicht an meiner Außerung gedreht. 1992 hatte ich einen Hund und 2013 habe ich keinen Hund. Die Frage bezieht auf ein Ereignis vor 20 Jahren. Du siehst das anscheind so, als ob es ein aktuelles Ereignis aus der Gegenwart wäre. Da hatte ich damals keinen Einfluss darauf, wo der Hund herkommt.

0
Dogpaw  23.10.2013, 11:44
@Civ4freak

auch einen tierheimhund aus schlechter haltung kann man resozialisieren und erziehen, da sind deine eltern dran schuld, das er so aggressiv geblieben ist

schon ein unding, das er ein kind beißen konnte und er einfach von einem mann erschossen wurde

wenn die behörden den hund eingeschläfert haben wollen, darf ein tierarzt den hund einschläfern.. er muss es aber nicht.. aber die anmerkung des ta ist reichlich komisch

0
Civ4freak 
Fragesteller
 23.10.2013, 12:20
@Dogpaw

Die Angehörigen des Jungen haben meinen Vater vor die Wahl gestellt entweder Strafverfahren oder der Hund muss weg.

0
PitBullDMC  23.10.2013, 12:48
@Civ4freak

Die Angehörigen des Jungen haben garnichts zu endscheiden! Das "mögliche" Verfahren hätte sich eh nicht gegen den Hund gerichtet sondern gegen den Halter. Was auch gerechtfertigt gewesen wäre.

6
Anda2910  23.10.2013, 14:39
@PitBullDMC

Nur und ausschließlich die Eltern des Jungen können ihn gesetzlich vertreten, ein 3-4 jähriger Junge ist wohl schlecht selbst in der Lage zu einem Anwalt zu gehen und sich von diesem vertreten zu lassen, wobei ein 3-4 jähriger Junge nicht geschäftsfähig ist.

4
PitBullDMC  23.10.2013, 18:05
@Anda2910

Ist mir bekannt... und was hat das mit meiner Aussage zu tun?

Von jemandem etwas zu verlangen und ansonsten mit Anzeige zu drohen, ist Nötigung! Mal so Nebenbei. Deine Aussage ist trotzdem richtig

4
Anda2910  23.10.2013, 18:31
@PitBullDMC

Das hat insofern etwas mit Deiner Aussage zu tun, dass Du geschrieben hast, das die Angehörigen des Jungen gar nichts zu entscheiden hätten ;-)

2
PitBullDMC  23.10.2013, 18:38
@Anda2910

Nicht zu entscheiden was mit dem Hund passiert. Ich denke dass war zu erlesen

3
PitBullDMC  24.10.2013, 10:48
@PitBullDMC

...und ob es ein Verfahren gibt, entscheiden die Eltern genau so wenig. Das liegt bei der Staatsanwaltschaft.

2

Ja, ein Tierarzt durfte damals und darf auch heute sich weigern, einen gesunden Hund, wie Du es so schön nennst, zu "beseitigen".