Darf der Chef einen Mitarbeiter weisungsbefugt machen obwohl er im Unternehmen immer noch als normaler Mitarbeiter gilt?

5 Antworten

Darf der Chef einen Mitarbeiter weisungsbefugt machen obwohl er im Unternehmen immer noch als normaler Mitarbeiter gilt

Ja klar. Da spricht nichts dagegen. Abgesehen davon, ob er das kann. Aber das ist das Risiko des Chefs.

Natürlich kann und darf man Aufgaben delegieren. Was sollte dagegen sprechen?

Dein Audhilfschef wird aber nach dem Intermezzo nicht mehr viele Freunde im Betrieb haben. Dann wird es erst spannend...

Besorg dir Popcorn und eine Cola und sieh dir das Drama in Ruhe und in Farbe an 😁

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit 1984 befasse ich mich mit Kunststoffen

Wenn der Chef ausfällt, ist der Vertreter automatisch weisungsberechtigt. Das braucht der Chef gar nicht erst anzuordnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist zulässig, er agiert als Stellvertreter des Chefs.

Wer er die rechtlich benötigte Qualifikationen nicht hat darf er es natürlich offiziell nicht machen. Auch darf er keine Verantwortung übernehmen, diese liegt bei dem offiziellen Verantwortlichen (hier also vermutlich bei dem stellvertretenden Marktleiter)

Das Problem sind hier wieder die Begriffe „Theorie“ und „Praxis“

es gibt vieles was in der Theorie verboten aber dennoch gängige Praxis ist...


HappyMe1984  01.11.2019, 19:35

Welche "rechtlich benötigte Qualifikation" soll das denn im Bereich des Handels sein?

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Muminpapa  01.11.2019, 19:43

Welche Qualifikation? Abgeschlossener Kindergarten reicht für die Position"Marktleiter"

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HappyMe1984  01.11.2019, 19:44
@Muminpapa

Und noch nicht mal den müsste man irgendwie be- oder vorlegen können ;).

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Nadelwald75  01.11.2019, 20:08
@Muminpapa

Ergänzung: Ich kenne konkret einen Marktleiter mit Abschluss der klassischen Volksschule (1. - 8. Schuljahr, Schulform in NRW bis 1969).

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