Bußgeldbescheid- Vorladung vor Amtsgericht, erscheinen?


13.05.2024, 20:47

Danke

2 Antworten

Ob es sinnvoll ist nicht zu erscheinen mag ich nicht beurteilen, aber als Beschuldigter hat man das Recht zu lügen. Ob es hilft eine Geschwindigkeitsübertretung zu leugnen sei mal dahingestellt.

Du hast doch bestimmt die Sache dem Anwalt überlassen. Also lass ihn machen. Jeden schriftlichen Verkehr mit dem Gericht übernimmt ab jetzt der Anwalt.