Briefende "Mit freundlichen Grüßen" klein oder groß
Generell schreibt man ja "Mit freundlichen Grüßen". Was ist aber wenn die Grußformel den Satz erst beendet. Z.B. wenn ich schreibe: "Für ein persönliches Gespräch komme ich sehr gerne zu Ihnen und verbleibe bis dahin (->Absatz) mit freundlichen Grüßen". Schreibt man das "mit" dann trotzdem groß?
5 Antworten
nein, das schreibt man dann klein, weil der Satz nach "verbleibe" ja weiter geht.
Also dieses "...verbleibe mit..." gibt es eigentlich nicht mehr, es ist veraltet. Man sollte die Grußformel nicht in den Abschlußsatz integrieren. Besser nur "Freundliche Grüße", also auch nicht mit selbigen.
gibt es eigentlich nicht mehr, es ist veraltet.
"Sehr geerhte/r" ist doch auch veraltet. Ich kenne zumindest niemanden, der tatsächlich so spricht. "Freundliche Grüße" schreibe ich, wenn bereits die erste Kommunikation stattfand und man den Gegenüber etwa einschätzen kann. Dann schreibe ich auch nicht mehr "Sehr geehrte/r", sondern "Guten Tag". Aber bei Bewerbungsanschreiben weiß man nie, wen man da vor sich hat und wie "konservativ" der-/diejenige ist.
In diesem Fall schreibt man es definitiv klein, da es ja Bestandteil eines Satzes ist. LG
Nein, das ist nur am Satzanfang groß.
Ja, so dachte ich es mir auch. Wollte nur sichergehen, danke :)
Wenn der Satz quasi weiterläuft, wird das mit klein geschrieben.
Gross nur,wenn der vorhergehende Satz beendet war.
Ich freue mich auf ein Gespräch. Mit freundlichen..
und verbleibe mit freundlichen...
Korrekt. Hängt davon ab, ob der letzte Satz davor beendet wird (mit nem Punkt) oder nicht (in dem Fall setzt man idR ein Komma und dann geht's klein weiter mit den Grüßen).