Braucht man das Sorgerecht um das Erbe für sein Kind auszuschlagen?

2 Antworten

Ja, genauer gesagt brauchen sie der Vermögenssorge als Teil des Sorgerechts.

Das Sorgerecht gliedert sich in der Personensorge und die Vermögenssorge

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html

Ok weil bei mir ist es so das mein Sohn ein ergänzungspfleger hat und der hat mir aber gesagt gehabt das ich das erbeausschlagen soll obwohl ich ja gar nicht das Sorgerecht habe der meinte nur das ich es ausschlagen soll weil ich die vermögenssorge habe

Hier empfielt es sich das man einfach gemeinsam zum Nachlassgericht geht und beide die Ausschlagung unterschreiben. Zu beachten ist, das sofern das Kind nicht durch ihr Ausschlagen zum Erbe wird, das Familiengericht der Ausschlagung zustimmen muß.

Woher ich das weiß:Recherche

Du musst schon IRGENDWIE als (gesetzlicher) Vertreter des Kindes agieren können und die Vertretung des Kindes hängt in aller Regel mit dem Sorgerecht zusammen. Ergo: Ja.

Ausgenommen wir haben jetzt spezielle Personengruppen, die ausschließlich zur Vertretung des Kindes bestellt wurden wie z.B. Ergänzungspfleger.


Musicgirl2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 08:01

Ok weil bei mir ist es so das mein Sohn ein ergänzungspfleger hat und der hat mir aber gesagt gehabt das ich das erbeausschlagen soll obwohl ich ja gar nicht das Sorgerecht habe der meinte nur das ich es ausschlagen soll weil ich die vermögenssorge habe

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florestino  20.05.2024, 11:07
@Musicgirl2019

Wenn der Ergänzungspfleger keine Vermögenssorge übertragen bekommen hat und sie weiterhin bei dir liegt, dann kannst du das Erbe für dein Kind ausschlagen.

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