Autolichter Kommunikation?

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Das Warnen der anderen Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe ist eigendlich verboten. daher die KORREKTE verwendung der verschiedendeen Lichtsignale / scheinwerfer am Fahrzeug:

  • Tagffahrlicht: weißes Licht nach vorne, Leuchtet, wenn der Motor läuft oder die Zündung eingeschaltet ist (kl. 15 bzw. 61)
  • Standlicht: weißes Licht, meist integriert in die Hauptscheinwerfer, zusammen mit dem Schlusslicht, unabhäig von der Zündung schaltbar. wird im Stand bzw. beim Parken eingeschaltet, damit das Fahrzeug im Dunklen sichtbar ist. (kl. 58)
  • Schlusslicht, sihe Standlicht, aber eben in Rot, sichtbar nach hinten, ebenfalls an wenn auf- oder abblendlicht eingeschaltet ist.
  • Seitliche Positionsleuchten: zusammen mit dem Stand. bzw. Schlusslicht geschaltetes, seitliches, orangenes dauerlicht,
  • Parkbeleuchtung: unabhänig von der Klennzeichenbeleuchtung seitenweise einschaltbares Stand- und Schlusslicht (Kl. 58 R bzw. 58 L)
  • Abblendlicht / Fahrlicht: zur Beleuchtung der Fahrbahn während der Fahrt bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen. in manchen ländern auch tagsüber plicht, sofern kein Tagfahrlicht vorhanden. für Motorradfahrer auch in deutschland pflicht (Kl, 56)
  • Fernlicht: Kann, wenn die Blendung anderer verkehrsteilnehmer auszuschließen ist, zwecks besserer Sicht zugeschaltet werden (klemme 56b)
  • Lichthpe: kurzzeitiges Zuschalten von Abblend und Fernlicht gemeinsam zum Warnen anderer Verkehrsteilnehmer. z.B. um überholen anzukündigen. In Verbindung mit ausreichend Abstand stellt der MÄSSIGE! einsatz der Lichthupe keine Nötigug dar. Übrigens: Kraftfahrer signalsieren mit der Lichthupe gerne mal überholendenden Kollegen, dass sie vorbei sind und einscheren können.
  • Nebelscheinwerfer: weißes Licht nach vorne! Dürfen bei Sichtbehinderungen durch Nebel, starken Regen oder Schnee eingeschaltet werden. (Kl. 83b)
  • Nebelschlussleuchte: rotes Licht nach hinten. Darf bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden. (kl, 83)
  • Rückfahrscheinwerfer: weißes Licht nach hinten. Dient zum signalisieren der Rückwärtsfahrt, bei Dunkelheit ggf. zum Ausleuchten des Fahrweges (kl. RF oder ZR)
  • Blinker: orangenes Licht nach vorne und hinten, funktiniert nur in Verbindung mit der Zündung! blinkt üblicherweise mit einer Frequenz von 1 Hertz Dient zum Anzeigen der Absicht abzubiegen oder die Fahrspur zu wechseln. MÄSSIG Eingesetzt mit ausreichend Abstand darf der Blinker auch als Überholsignal angewendet werden Klemme L bzw. R
  • Warnblinker: funktioniert unabhänig von der Zündung. Beidseitiges Blinken zur Warnung vor gefahren z.B. nach einer Panne, an einem Unfallort, auch wenn man nur zur Hilfe eilt, beim Abschleppen etc. "grundloses" anhalten, z.B. auf dem Seitenstreifen zum Teleofnieren etc. stellt eine Ordnungswiedirigkeit dar. den warnblinker dabei einzuschalten ist ein Missbrauch von Warnsignalen. (kl. 49)
  • Blaulicht: Rotierendes oder blinkendes, blaues Licht, angebracht auf dem Fahrzeugdach, signalisiert gefahr bzw. Sonderrechte. so darf ein Fahrzeug mit eingeschltetem Blaulicht die Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Vorfahrtsregeln, auch an Lichtzeichenanalgen ignorieren, sofern keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht. ggf. wird das Blaulicht von einem Martinhorn begleitet.
  • Warnleuchte: rotierendes oder blinkendes, oranges Licht auf dem Fahrzeugdach, warnt vor gefahrenstellen, darf nur bei stehendem Fahrzeug oder sehr langsamer fahrt angewendet werden! Ausnhame bilden z.B. Schwertransporte hier darf das Warnlicht auch bei schnellerer Fahrt verwandt werden, dies muss aber in der Ausnahmegenehmigung für den Transport so festgelegt sein. ggf. kann bei einem schwertransport das Warnlicht auch Auflage für die Genehmigung sein.

Für Anhänger gilt ählichs, abgesehen davon, dass das Standlicht hier positionsleuchte heißt und es weder tagfahr, noch auf- oder abblendlicht bzw. Nebelscheinwerfer gibt. Außerdem ist die Kennzeichenbeleuchtung, sofern nicht in die Rückleuchten integriert, über einen der beiden Rücklichtkreise geschaltet.

ob rechts oder links ist nicht gesetzlich geregelt! Es empfielt sich aber in diesem Fall, den rechten Kreis zu verwenden, (58 R) weil so beim Einschalten der linken Schlussleuchte (Parklicht) die Kennzeichenbeleuhhtung nicht unnötig brennen muss, und so die Batteire entlastet wird.

lg, Anna


MuhammedBBC 
Fragesteller
 18.01.2023, 07:07

Vielen Dank für deine Antwort, aber mir ist bewusst für was welche Beleuchtungen stehen. Mir ging es ausschließlich um „inoffizielle“ Methoden mit anderen Verkehrsteilnehmern über Lichter zu kommunizieren.

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Peppie85  18.01.2023, 07:50
@MuhammedBBC

okay. dann fangen wir mit der Lichthupe an:

  • Hallo!
  • Achtung, da ist ein Blitzer
  • Vorischt, da ist ein Reh auf der Fahrbahn
  • Ich möchte überholen (abstand über halbem Tacho)
  • Mach die Bahn frei (abstand unter halbem Tacho)
  • Du bist vorbei, und kannst vor mir einscheren
  • eine deiner Lampen ist kaputt
  • halt mal an, mit deinem Auto stimmt was nicht!

der blinker links:

  • ich möchte links abbiegen
  • ich möchte nach links die Fahrspur wechseln
  • ich möchte überholen (Abstand über halber Tacho)
  • mach die Bahn frei (abstand unter halber Tacho)

Blinker rechts:

  • ich möchte auf die rechte Fahrspur wechseln
  • ich möchte rechts abbiegen
  • du kannst mich überholen

Warnblinker:

  • mit meinem Auto stimmt was nicht
  • hier ist eine Gefahrenstelle
  • hallo liebe Politesse, ich parke in 2. Reihe, bitte schreib mich auf

Rückfahrscheinwerfer:

  • ich möchte rückwärts fahren

Nebelschlussleuchte:

  • du fährst mir zu dicht auf

lg, Anna

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Ja, damit wollte er Dir zu verstehen geben, dass Du ein (unvorhergesehenes) Hindernis bzw. eine plötzlich Gefahr bist! Dies ist natürlich eine Provokation und soll Dir zeigen, dass Du eine Zumutung durch dein Fahrverhalten, Tempo usw. für ihn bist.

Oft wird dies mit Verkehrsteilnehmern gemacht, die - aus welchen Gründen auch immer - rel. langsam fahren. Eine weitere Möglichkeit zur "Maßregelung" und Aggressionsabbau ist, nach dem überholen nicht zu blinken sondern dies erst deutlich später, aber dafür lange zu tun. Auch dies soll dem zu Überholenden zeigen, dass er lästig ist.

Wenn sich Jemand beim Hintermann bedanken will (für's Reinlassen, Überholen etc.), so tut man dies stets mit einem schnellen Abwechseln des Blinkens - also links/rechts/links. Dies symbolisiert ein Winken. Dies ist auch auf der Autobahn bei LKW zu beobachten, die sich für das Vorbeilassen/Einscheren bedanken! Dies wird auch gefördert, in dem der zu Überholende dem Überholer mit einer kurzen Lichthupe zeigt, dass er wieder einscheren kann. Aufgrund der Länge eines Sattelzug ist dies nämlich für den Fahrer schlecht einzuordnen. Durch die Lichthuppe wird dies deutlich erleichtert. Auch dies wird dann wieder mit dem Blinkerwinken gedankt.

Der Warnblinker wird jedoch auch dafür verwendet, um den nachfolgenden Verkehr vor einem Stauende zu warnen.

Die Lichthupe hingegen darf (!) außerhalb geschlossener Ortschaften kurz betätigt werden, um den Vorrausfahrenden mitzuteilen, dass man jetzt überholt - auch auf der Autobahn! Es stellt jedoch eine Nötigung dar, wenn diese mehrmals hintereinander betätigt wird

Woher ich das weiß:Hobby – MTB Downhiller & Autoliebhaber im Sport/Luxus Segment.

MuhammedBBC 
Fragesteller
 18.01.2023, 05:20

Naja folgendes ist passiert:

Ich war links etwas zügiger unterwegs aber nicht extrem schnell. Der Herr war auf der mittleren und vor ihm war ein etwas langsameres Fahrzeug. (Hat man gesehen da der Typ dem langsamen Fahrer sehr dicht aufgefahren ist.) als ich an den beiden vorbeifahren wollte, ist der ziemlich knapp vor mir auf meine Spur gewechselt ohne zu blinken oder Ähnliches. Dann war eben das mit der Lichthupe und dem Warnblinker. Wenn jemand sich mal Gedanken um seine Fahrweise machen sollte dann auf jeden Fall er. Ich hätte es halbwegs verstanden wenn er von seinem Vordermann geschnitten worden wäre und das bremsen nicht gereicht hätte weshalb er aus Intuition schnell die Spur gewechselt hat aber ich habe schon vorher beobachten können, dass er länger hinter seinem Vordermann war. Er hätte auf jeden Fall früher und später überholen können aber nicht genau in dem Moment.

Muss nur eben meinen Namen wieder rein waschen :D

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MANSORY007  18.01.2023, 05:26
@MuhammedBBC

Ach Du, alles gut. Ich wollte Deine Fahrweise nicht bewerten sondern nur sagen, wie es gehandhabt wird. Gute Fahrt und liebe Grüße, Christoph :)

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Warnblinker mach ich manchmal kurz an, um dem Hintermann Danke zu sagen. Bei dir wars wohl eher ein "nett" gemeintes "Leck mich a.A."


MuhammedBBC 
Fragesteller
 18.01.2023, 04:59

Ja ich benutze es auch eigentlich eher für ein danke aber mich hat’s gewundert, nutzen viele anscheinend auch für dein erwähntes

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