Attestpflicht aber volljährig (Berufsschule)?

9 Antworten

  1. Sie ist durchaus noch schulpflichtig. Die Schulpflicht endet bei Azubis, die im Laufe der Ausbildung volljährig werden nämlich erst mit Ende der Ausbildung. Ungeachtet dessen kann sie auch auf Grundlage des Ausbildungsvertrages schulpflichtig sein, wenn die Berufsschulpflicht Vertragsbestandteil ist.
  2. Ja, die Schule darf bei Fehlen durchaus eine AU oder ein ärztliches Attest verlangen - ähnlich wie ein Arbeitgeberdas auch darf. Eine selbst geschriebene Entschuldigung ist dann nicht ausreichend (die würde ja auch bei einem Arbeitgeber nicht genügen).
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich habe zeitweilig als Lehrer (IT) gearbeitet

Attestpflicht hat nichts mit dem Alter zu tun. Ja, die Schule darf das.

Für eine Beurteilung fehlen zu viele Informationen.

obwohl sie volljährig ist und nicht mehr schulpflichtig.

Hier fehlt zum Beispiel das Alter, an dem man dann eine Schulpflicht ableiten kann. Zudem fehlt die Information, in welchem Zusammenhang es hier um die Berufsschule geht.

Mit 18 ist man nicht automatisch aus der Schulpflicht heraus. Und wenn die Schule parallel zu einer Ausbildung in einem Betrieb stattfindet, hat ohnehin eine Krankmeldung an das Unternehmen zu erfolgen - da ist eine selbst ausgestellte Entschuldigung witzlos. Selbst wenn es um eine Ausbildung durch Vollzeit-Berufsschule geht, hat eine Entschuldigung keinerlei Relevanz.

Ja natürlich, das hat ja nichts mit der Volljährigkeit zu tun und dann kann sie sich gleich daran gewöhnen, denn in der Arbeitswelt verlangt der Arbeitgeber auch jedesmal eine AU, wenn man auf Grund von Krankheit nicht kommen kann.

Da sie nicht mehr schulpflichtig ist, riskiert sie den Rausschmiss, wenn sie der Attestpflicht nicht nachkommt.


Annagaspar 
Fragesteller
 11.03.2024, 07:33

Ja sie wird der nachkommen

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Egal, wie alt man ist. Solange man nicht in der Schule ist, muss man immer Attest mitbringen.


Annagaspar 
Fragesteller
 11.03.2024, 04:49

Bei ihr eig erst ab dem dritten krankheitstag

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