Alleine Autofahren ohne Führerschein, nur mit "Begleitetem Fahren U18"?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das darfst Du jetzt auch allein mit der Prüfbescheinigung.

§ 48a FeV Voraussetzungen

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen. Auf Antrag können weitere begleitende Personen namentlich auf der Prüfungsbescheinigung nachträglich eingetragen werden.

Allerdings kannst Du Dir den Kartenführerschein auch schon am 18.Geburtstag abholen, warum denn erst im Januar?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Wolfi94 
Fragesteller
 31.10.2012, 15:36

Okay, vielen Dank für die Mühe! Wurde mir irgendwie so gesagt, als ich meinen "Führerschein" von dem Fahrprüfer bekommen habe. Vielleicht meinte er aber auch, dass dieser Zettel mit dem Begleiteten Fahren nur noch bis Januar gilt und ich meinen richtigen Führerschein bis spätestens dann abgeholt haben muss..?

Wie auch immer, danke!

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Crack  31.10.2012, 18:04
@Wolfi94

So wird es wohl sein. Du kannst den Kartenführerschein jedenfalls ab sofort gegen die Prüfbescheinigung tauschen, das muss aber bis spätestens 3 Monate nach Deinem 18.Geb. geschehen sein.

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Ja ich glaube man darf mit dem Bf17 3 MOnate nachdem man 18 geworden ist noch herum fahren :-) Steht aber normalerweise auf dem Bf17 drauf :-) Jednfalls ist es nach 3 Monaten dann eine Ordnungswidrigkeit und kostet Geld weil du keinen gültigen Führerschein vorweisen kannst, guck aber lieber mal aufm Bf17 drauf :-)


Wolfi94 
Fragesteller
 31.10.2012, 15:36

danke :)

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Soweit ich weiß steht auf dem Zettel vom Begleitendem Fahren, dass der Zettel auch nach dem 18. Geburtstag noch gilt, allerdings nur noch in einem bestimmten Zeitraum. 3 Monate, denke ich. Nur nach diesen drei Monaten musst du dann mit deinem richtigen Führerschein fahren, aber den hast du dann ja inzwischen. Wobei man den sich normalerweise ab dem 18. Geburtstag abholen kann.

Mach keinen Mist und riskiere deinen Führerschein.
Erst wenn du deinen Führerschein in der Tasche hast darfst du auch allein Auto fahren. Solange musst du dich mit dem begleiteten Fahren begnügen. Hast es ja bald geschafft.


Crack  31.10.2012, 15:30

Stimmt nicht.

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Peter501  31.10.2012, 16:17
@Crack

Bitte,in welchem Gesetz steht,dass er vor dem Aushändigen des Führerscheines alleine Auto fahren darf.Link dazu wäre nett.

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Leon97531  31.10.2012, 16:22
@Peter501

Das findest Du in der FeV §48a Absatz 2:

(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erreicht hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

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Eichbaum1963  31.10.2012, 20:13
@Leon97531

Grins, DAS war eine prompte Antwort, @Leon - ich glaube Peter501 steht vor staunen immer noch die Futterluke offen. :D

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Peter501  31.10.2012, 22:29
@Eichbaum1963

Ich bin für jede Korrektur dankbar insofern sie richtig ist.In diesem Fall habe ich wieder etwas dazu gelernt,also danke.Ich habe meinen Führerschein vermutlich schon zu lange.Mit frd.Grüßen,Peter501

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Eichbaum1963  01.11.2012, 00:17
@Peter501

So ist das Leben: wir werden alt wie eine Kuh und lernen jeden Tag dazu. ;)

Ich hab meine Führerscheine übrigens seit 1979/81/84 (Klassem 4/3/1).^^

Ich kannte zwar immer sämtliche neue Verkehrsregeln (z. B. Linienbus mit Warnblinker oder Blinken am Kreisverkehr) aber die neuen Führerscheinklassen waren bis vor ca. 5 Jahren für mich auch noch Hieroglyphen.^^

GF und einschlägige Seiten wie z. B. Verkehrsportal.de und Recherchen im I-Net nach Fachseiten haben auch mir da auf die Sprünge geholfen - und GF nicht nur in dem Fach. ;)

Ich habe hier auch viel gelernt - und das ohne bisher auch nur eine Frage stellen zu müssen. ;)

Und es ist immer wieder schön zu sehen, wenn wir den Menschen hier mit Fakten helfen können und sie dies auch akzeptieren.

Aber leider gibt es auch lernresistente die nicht einmal von Fakten zu überzeugen sind... aber du und auch viele andere gehören nicht dazu. ;)

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Nein leider nicht solange du noch keinen Führerschein hast kannst du nicht alleine fahren :/ Hatte mein Bruder auch.


Crack  31.10.2012, 15:30

Stimmt auch nicht.

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