Darf man mit 16 Jahren Pralinen mit Alkohol verkaufen?

3 Antworten

Ich wollte fragen, ob man mit 16 schon Pralinen auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen darf.

Um Lebensmittel auf einen Stand zu verkaufen musst du sehr viele Dinge beachten:

Das ist eine gewerbliche Tätigkeit mit allem Drum und Dran.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Das war jetzt nur die steuerrechtliche Seite. Der Rest nur als Stichworte.

Außerdem brauchst du eine Reisegewerbekarte sowie den Nachweis für Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln vom Gesundheitsamt bzw. der Lebensmittelkontrolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Diesbezüglich gibt es keine Regelung vom Gesetzgeber. Außer die Arbeitsbedingungen für Jugendliche selbst.

Könntest demnach zb selbst mit 15 harten Alkohol verkaufen die für dich selbst verboten sind.

Ja, Pralinen sind ohne Altersbeschränkung, der Alkoholanteil ist so extrem gering du müsstest wahrscheinlich 50 Kilo essen um irgendwas zu spüren.


EumelDerZweite 
Fragesteller
 04.05.2024, 10:21

Ja aber darf ich sie verkaufen?

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Totenprinz  04.05.2024, 10:26
@EumelDerZweite

An sich darfst du sie verkaufen, zum Beispiel auf dem Flohmarkt wäre das ja kein Problem.

Wirst du sie regelmäßig verkaufen du würdest ein Gewerbe brauchen weil du ja Gewinn machen möchtest. Aber Ansicht darfst du sie verkaufen

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Flave992  04.05.2024, 10:23

So nicht Korrekt. Wenn man es genau nimmt dürfen Likör- oder weinbranhaltige Pralinen auch erst ab 18 verkauft werden. Es kommt sehr oft vor, dass beim Kauf solcher Pralinen oder selbst bei Schwarzwälderkirschtorte ein Ausweis vorgelegt werden muss!

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Totenprinz  04.05.2024, 10:26
@Flave992

Das habe ich noch nie in meinem Leben gehört und das steht auch nicht auf den Pralinen drauf, in einem Supermarkt wird nicht kontrolliert bei Brandwein Pralinen.

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Flave992  04.05.2024, 10:52
@Totenprinz

Das ist dann aber das Versäumnis des Supermarktes. Hier nur ein Paar Quellen:

https://www.bvlh.net/fileadmin/redaktion/downloads/pdf/BVLH_Ratgeber_Jugendschutz__Stand_Januar_2018.pdf

https://beratung.de/recht/ratgeber/jugendschutz-was-duerfen-kinder-und-jugendliche-und-was-nich_fnsrcy#2.7

Und natürlich am wichtigsten:

Jugendschutzgesetz (JuSchG)§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 

1.

Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2.

andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

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Totenprinz  04.05.2024, 10:53
@Flave992

Oh. Das wusste ich bei Pralinen tatsächlich nicht. Ich habe selbst schon Pralinen gekauft wo mir dann die Eltern gesagt haben dass der Alkohol drin ist. Das ist aber schon ein paar Jahre her. Also ehrlich gesagt schon 15 oder 20 Jahre. Okay danke für die Verbesserung ❤️❤️

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Flave992  04.05.2024, 10:55
@Totenprinz

Ich habe eine Bekannte, die ist 38, sieht aber aus wie Anfang 20. Die wurde mit 35 nach einem Ausweis gefragt wegen einer Schwarzwälder Torte, also das geht alles 😅

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