Themenspecial 11. November 2020
Missbrauchsprävention
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Übertreibe ich?

1 Antwort

Hallo Ninodarko,

nein, du übertreibst nicht.

Gerne geben wir dir eine Einschätzung der von dir beschriebenen Situationen und danken dir für dein Vertrauen. Wir können gut verstehen, dass die Situation dich auch noch heute noch beschäftigt und belastet. Du hast die Erfahrung machen müssen, dass eine vertraute Person deine Grenzen verletzt. So eine Erfahrung kann Folgen haben, die du auch jetzt noch spürst.

Daher möchten wir dich vor allem ermutigen, dich auch nochmal telefonisch an unser “Hilfetelefon Sexueller Missbrauch” zu wenden. Ein persönliches Gespräch ermöglicht, in Ruhe und ohne Öffentlichkeit wichtige Fragen zu klären und deine jetzige Situation von allen Seiten zu beleuchten. Die Beraterinnen und Berater am Hilfetelefon kennen sich sehr gut aus im Themengebiet und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Menschen, die sexualisierte Übergriffe erlebt haben. Du entscheidest selbst, was du erzählen möchtest. Niemand wird dich drängen, etwas zu tun oder über etwas zu sprechen, was du nicht willst. Die Beratung ist anonym. Das heißt: Du musst auch nicht deinen Namen nennen und nicht sagen, wo du wohnst. Zudem ist die Beratung kostenfrei. Unsere Telefonnummer ist die 0800 22 55 530. Unsere Beratungszeiten sind immer montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. Nähere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-missbrauch.de oder auch unter https://www.anrufen-hilft.de/haeufige-fragen. Du könntest uns auch schreiben. Unsere Online-Beratung findest du unter www.save-me-online.de.

Nochmal zu der Situation, die du beschrieben hast:

Leider kommen sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen nicht selten vor. Gerade, wenn der Übergriff in einer Partnerschaft passiert - also durch einen geliebten Menschen - ist es für die Betroffenen sehr schwer, die Tat als solche einzuordnen. Warum dein damaliger Freund sich dir gegenüber so verhalten hat, wie du beschreibst, ist unklar - sowohl für dich als auch für uns. Dafür kann es auch tatsächlich ganz verschiedene Gründe geben. Das Ergebnis bleibt jedoch dasselbe: Er hat dich gegen deinen ausdrücklichen Willen - also ohne deine Zustimmung - angefasst. Wie du schreibst, wusste er, dass du dich zu einer sexuellen Beziehung nicht bereit fühltest. Die Tatsache, dass dieser Übergriff nachts stattgefunden hat, als du schliefst, deutet daraufhin, dass dein Freund deinen erwarteten Widerstand ausschalten wollte. Er hat sich damit über deinen Willen hinweggesetzt. Damit fand diese sexuelle Begegnung nicht im gegenseitigen Einvernehmen statt. 

Damit du diese Situation selbst noch etwas besser einschätzen kannst, möchten wir dir auch eine Definition von sexuellem Missbrauch beziehungsweise sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen geben. 

“Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können - sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.”

Die Handlungen, die als sexualisierte Gewalt bezeichnet werden, können sehr unterschiedlich sein: Sie reichen von sexuellen Übergriffen mittels verbaler sexueller Anspielungen (zum Beispiel blöde, sexistische Kommentare) bis zu sexuellen Handlungen am Körper (wie zum Beispiel Zungenküsse oder Anfassen der Genitalien) oder auch orale, vaginale und anale Penetration (sprich Eindringen in eine Körperöffnung - Mund, Anus oder Scheide). Es gibt auch Missbrauchshandlungen, bei denen der Körper nicht berührt wird - zum Beispiel wenn jemand vor einem Kind masturbiert, sich exhibitioniert oder dem Kind gezielt pornografische Darstellungen zeigt - vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 

Ein erhebliches Risiko im Kontext sexueller Gewalterfahrung von Kindern und Jugendlichen besteht außerdem durch Übergriffe unter (fast) Gleichaltrigen. Und immer wieder erfahren wir von Jugendlichen, die sexualisierte Übergriffe im Rahmen von Partnerschaften erfahren haben.  

Wichtig zu wissen: Du kannst auch Hilfe in deiner Nähe finden - bei einer Beratungsstelle, die auf das Thema spezialisiert ist. Diese findest du über das “Hilfeportal Sexueller Missbrauch” (www.hilfeportal-missbrauch.de). 

Wir wünschen dir alles Gute und viel Kraft!

Dein N.I.N.A.-Team

HD840  10.04.2021, 18:54

also würden sie behaupten dass wenn ein 14 jähiger sex hat mit jemanden der 13 ist sexualiserter gewalt??

dabei liegt kein machtverhältnis wenn beide in die pubertät sind.

und kinder sind nicht in die pubertät, dabei ist eine natürliche grenze. meine meinung nach bei 12.

das gesetz möchte nicht dass kinder und auch 12 und 13 jährige mit erwachsene sex haben.

was ist mit 12 und 13 jährigen mit andere gleichgesinnte jugendlichen.

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