Darf die Polizei mein Motorrad beschlagnehmen wenn es bei der Polizeikontrolle nicht angeht?
Mal angenommen man fährt mit einem Motorrad und wer von der Polizei angehalten und das Motorrad geht da nicht mehr an.
Und mann kann dadurch nicht herausfinden wie schnell das Motorrad fährt.
Dürfte die Polizei es dann beschlagnehmen und besser untersuchen?
6 Antworten
Das kommt darauf an aus welchem Grund du angehalten wurdest. Wenn du "nur" zu zackig unterwegs warst und dann - was ja passieren kann - deine Kiste zufällig den Geist aufgibt passiert nichts.
Sollte es aber so sein das der Verdacht besteht das du technische und oder elektronische Veränderungen vorgenommen hast ist die Kiste futsch.
Die würde dann Abgeschleppt und einem Gutachter vorgeführt werden. Alle Kosten die daraus entstehen hättest du an der Backe. Stellt sich heraus das nichts zu finden ist und deine Kiste sauber ist entstehen dir keine Kosten.
Ja, bei einem dringenden Verdacht dürfen sie das.
Nein, ich denke nicht. ADAC rufen und abschleppen. Wenn die Polizei aber sieht, das an dem Motorrad einige sachen umgebaut / getunt wurden, dann dürfen sie es behalten
Die können es immer beschlagnahmen, wenn ein begründeter Verdacht auf unzulässiges Tuning besteht.
Allein, dass es nicht anspringt, begründet diesen Verdacht nicht.
Wenn der dringende Verdacht auf Manipulation besteht, dann ja