Feminismus weg, Familienförderung her und für übrig gebliebene Incels gibt es Zuchthausstrafe.

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Der Schubser des C dürfte noch keine Körperverletzungshandlubg darstellen.

Daher hatte A kein Notwehrrecht für ihre Körperverletzungshandlung.

Damit hätte sich nur A strafbar gemacht. Sowohl hinsichtlich der Beleidigungen ggü. B als auch hinsichtlich der Körperverletzung ggü. C.

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Das ist doch eindeutig ein Schal.

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