Kommt auf den Versicherer an...
Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen 7 bis 10 Jahre bzw. unbegrenzt bei der Frist für die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person für dich bei der Übernahme:
Hier das Beispiel in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) von der KRAVAG.
Du mußt dir eben einen Versicherer aussuchen, welcher als Frist mehr als 3 Jahre in den Bedingungen vorsieht für die Übertragung von einer anderen Person.
Ein Versich.maklerbüro ist dir da gerne behilflich ;-)
PS: Nur ein paar wenige Versicherer bieten die 12-Monatsfrist an für die Übertragung von einer anderen Person wie z.B. ADAC, AdmiralDirekt, Europa, VHV, wgv u.a.
Hier mal eine leider nicht ganz aktuelle Übersicht (Stand 18.05.2022) von Finanztip.de
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/