Wie ist den der Verfahrensstand und worum genau geht es?

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Wrnn es keinen Unterhaltstitel gibt, sondern Du den Unterhalt gewissermaßen "freiwillig" zahlst, kannst Du einfach selbst ab sofort den neuen, geringeren Betrag zahlen, der sich aus dem geänderten Einkommen ergibt. Sinnvollerweise solltest Du aber der Gegenseite den Grund für die Zahlungsänderung mitteilen.

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Die Reallöhne stiegen ab 1933 und erreichten bis zum Kriegsbeginn das Niveau vor 1930. Die Frauenerwerbstätigkeit stieg im "3. Reich" stark an, was zusätzlich die finanzielle situation vieler Familien verbesserte. Ab 1936 gab es einen Preisstopp für viele alltägliche Waren. Deutsche konnten auch bei den vielen öffentlichen Versteigerungen des Hausrats von geflohenen oder deportierten Juden billig an Schnäppchen kommen. Die Renten wurden erhöht, sogar während des Krieges. Die Nazis haben mehrmals das Kindergeld erhöht. Frauen, deren Männer im Krieg waren, erhielten den vollen Lohn ihres Mannes weiter ausgezahlt, was zu einer deutlichen Verbesserung ihres Lebensstandarts führte - immerhin war der Ehemann als Kostenfaktor ja nicht mehr da. Während des Krieges wurde Deutschland überflutet von Lebensmitteln und anderen Waren, die die Soldaten in den besetzten Ländern entweder zu Spottpreisen kauften oder direkt klauten. Zum Kriegsende warendie Deutschen das bestgenährte Volk in Europa, worüber sich die amerikanische Armee sehr wunderte.

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Das Kind "gehört" Euch beiden. Warum muss sich deine Frau alleine den ganzen Tag um das Kind kümmern? Also was ist Dir lieber: dich die Hälfte der Woche um das Kind zu kümmern und dementsprechend weniger Einkommen zu haben, oder den Kindesunterhalt zu zahlen?

Und denk mal nach: wer 10.000,-Euro verdient, der kauft für sein Kind Luxusmöbel, Luxuskleidung usw. Da braucht ein Baby schnell mal 960,- Euro im Monat. Dieser Betrag ist gerade mal das doppelte von Kindern aus den ärmsten Haushalten. Denn denen steht 480,- Euro monatlich zu.

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Der Mindestunterhalt für ein Baby liegt bei monatlich 355,- Euro, wenn die Kindesmutter das staatliche Kindergeld bekommt. Diesen Betrag must Du also mindestens zahlen. Wenn Du damit nicht auskommst, ist das Dein Problem. Du musst dann eben einen Vollzeitjob annehmen.

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Für denjenigen, der WÄHREND DER EHE der finanziell Schwächere ist, sind Eheverträge meistens nachteilig. Denn der Zweck eines Ehevertrages liegt oft gerade darin, die gesetzlichen Ansprüche, die der Schwächere hat, auszuschließen.

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Kann man machern. Und beim unterhaltspflichtigen Vater wird jeden Monat genau geprüft, welche Einnahmen er hat, welche Ausgaben er hat, ob er seine Schulden und seine Versicherungsraten, die er bei der Unterhaltsberechnung angegeben hat, pünktlich bezahlt usw. , und er muss jeden Monat seine aktuelle Gehaltsabrechnung vorlegen. Totale Kontrolle, aber gerechterweise auf beiden Seiten.

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Das alleinige Sorgerecht würde er nur bekommen, wenn er nachweisen könnte, dass Du eine Gefahr für das Kind bist. Also keine Sorge.

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Nein

Natüürlich könnten Nazis Massenmorde anb Muslimen verüben. Aber das wäre nicht "das Gleiche" wie der Mord an den Juden. Der Mord an den Juden geschah aus Antisemitismus, , nicht aus Rassismus. Beides sind ganz verschiedene Phänomene. Der Antisemit meint, "der" Jude sei schlau, reich, und es gäbe eine jüdische Verschwörung zur Erlangung der Weltherrschaft. Der Rassist meint, andere "Rassen" seien minderwertig, faul und kriminell. Von einer "muslimischen Weltverschwörungstheorie" hat man noch nie etwas gehört.

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"Demokratisch" ist nicht das Gegenteil von "Kommunistisch". Das Gegenteil von "Kommunistisch" ist "kapitalistisch", Das Gegenteil von "Demokratie" ist "Diktatur".

Eine Gesellschaft kann demokratisch, aber kommunistisch sein. Ein Gesellschaft kann auch kapitalistisch, aber eine Diktatur sein.

Ideologie ist es, "kapitalistisch" und "demokratisch" als gleichbedeutend zu betrachten. So, als könte es Demokratie nur zusammen mit dem Kapitalismus geben.

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Die Leute bräuchten eine Eheberatung, bevor sie heiraten. Danach ist es zu spät.

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Ja, das kann passieren. Allerdings kommt in diesem Fall auch eine Mithaftung der Kindesmutter oder deren Eltern in Betracht. Dein Vater müsste also wahrscheinlich nicht den vollen Betrag aufbringen.

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Das kann nicht sein

Das die Studentin die Konsequenzen ihre rechten Gegröles tragen muss, geht voll in Ordnung. Dass die Uni-Direktorin sich herausreden kann, dagegen nicht.

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Also ich liebe meine Frau. Da bleibt für eine Liebe zu irgendeiner Staats- oder Gesellschaftsform nichts mehr übrig. Für Pizza übrigens auch nicht.

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Alle Fragen kann man ganz klar mit "Nein" beantworten.

Erstens muss auch in diesem Fall das Trennungsjahr abgewartet werden, bevor die Scheidung eingereicht werden darf. Dass ein Ehegatte "fremd geht", ist nun wirklich kein seltener Ausnahmefall, der es rechtsfertigen würde, ausnahmsweise einmal die Scheidung schneller zu vollziehen.

Zweitens hat dieser Umstand für sich genommen keinerlei Auswirkungen auf den Versorgungsausgeich, den Vermögensausgleich, den Unterhalt usw. Das Schuldprinzip gilt im Scheidungsrecht nicht und grundsätzlich auch nicht bei den Scheidungsfolgesachen.

Drittens bringt es oft nichts, solche Vorwürfe anzubringen, denn die Gegenseite hat dann schnell Gegenvorwürfe parat.

Viertens: für die Frage des Sorgerechts ist das Fremdgehen der Mutter völlig uninteressant. Das Femdgehen verletzt nicht das Kindeswohl, erst recht nicht wenn sie die Kinder offenbar nicht vernachlässigt hat, sondern in die Obhut ihrer Mutter gegeben hat. Die Mutter hat dadurch auch nicht bewiesen, dass sie nicht zur Erziehung geeignet wäre.

Solche Versuche, den anderen Ehegatten niederzumachen,. sollte man sich sparen,. Sie gehen fast immer nach hinten los. Wenn der Vater dermaßen schlecht über die Mutter spricht, vielleicht sogar noch zur Kenntnisnahme der Kinder, kann es sogar im Extremfall dahin kommen, dass sein Umgangsrecht eingeschränkt wird.

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