Man kann so lange arbeiten wie man will und kann.
Neben der Rente kann man unbegrenzt hinzuverdienen und durch weitere Beitragszahlungen sogar noch die künftige Rente erhöhen, denn die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten ist aufgehoben worden.
Es hat auch nicht nicht jeder nach 45 Arbeitsjahren einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente, denn dazu muss man auch das Alter (momentan 64 Jahre und 4 Monate) erreicht haben, dass auf 65 Jahre angehoben wird.
Über diese Altersente für besonders langjährig Versicherte streiten sich momentan die Politiker.
Es gibt aber noch die Altersrente für langjährig Versicherte, die man ab dem 63. Lebensjahr nach nur 35 Beitragsjahren (Wartezeit) in Anspruch nehmen kann. Doch diese ist mit einem Abschlag von bis zu 14,4% belegt.
In vielen Arbeitsverträgen ist ein Passus enthalten, dass das Arbeitsverhältnis mit Eintritt des Regelrentenalters endet. Das heißt aber nicht, dass man keinen neuen Vertrag machen kann.
Viele Rentner arbeiten nebenbei in einem Minijob, um sich noch nützlich zu machen und das Einkommen ein wenig aufzustocken.