Da es in Deutschland ja illegal ist
Aber eben bei unseren Nachbarn in den Niederlanden nicht. Doch da findet der Abbruch statt und so gilt niederländisches Recht.
Klar kannst (und solltest) du das deinem Frauenarzt mitteilen.
Alles Gute für dich!
Da es in Deutschland ja illegal ist
Aber eben bei unseren Nachbarn in den Niederlanden nicht. Doch da findet der Abbruch statt und so gilt niederländisches Recht.
Klar kannst (und solltest) du das deinem Frauenarzt mitteilen.
Alles Gute für dich!
Mein erster Kuss liegt zwar nun schon fast 50 Jahre zurück, doch kann ich mich noch sehr gut und gerne daran erinnern.
Ich war damals etwa 11 oder 12 Jahre alt, Sommerferien in unserem Ferienhaus an einem kleinen See, erstes Mal verliebt, nachts im Mondschein auf einem Segelboot - wie im Kitschfilm, nur besser…
Alles Gute für dich!
Eltern sind gegenüber ihrem Kind bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.
Eltern sind dabei aber grundsätzlich frei in der Art und Weise der Unterhaltsgewährung - diese kann durch Naturalunterhalt (Kost und Logis, Taschen- und Kleidergeld etc.) im Elternhaus oder in Geldform geleistet werden.
Einem volljährigen Kind steht kein gesetzliches Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. Die Eltern können also verlangen, dass ihr Kind auszieht, sind dann jedoch zu Barunterhalt verpflichtet (sofern sie leistungsfähig sind).
Genauso wenig hat das volljähriges Kind das Recht auszuziehen und von seinen Eltern Barunterhalt zu verlangen, wenn sie ihm zuhause Naturalunterhalt bieten.
Alles Gute für dich!
Du kannst grundsätzlich bei einer üblichen Kombinationspille die medizinisch nicht notwendige Pause problemlos ohne Schutzverlust verschieben; vorziehen (nach mindestens 14 Pillentagen), nach hinten verschieben, verkürzen oder auch ganz ausfallen lassen (Langzeitzyklus).
Nur nicht verlängern - also maximal (meist) 7 Tage Einnahmefrei!
Dabei ist es egal, ob du 16, 21, 22, 28, 42, 50, 77 oder 100 Pillen aufeinanderfolgend nimmst oder die Pause einen, vier, fünf oder sieben Tage dauert.
Diese Möglichkeiten ergeben sich aus den Informationen unter „Sie haben 1 Filmtablette in Woche 3 vergessen“ und „Verschieben der Monatsblutung:“ und „Ändern des ersten Tags Ihrer Monatsblutung:“
Alles Gute für dich!
Ich habe deine bisherigen Fragen kurz überflogen.
Anscheinend nimmst du ja die Pille - was willst du dann mit einer Zyklus-App und wie kommst du darauf, dass morgen am vierten Tag (laut App? Woher soll die das wissen?) der letzte Tag der Blutung ist?
Auch kann keiner vorhersagen, wie lange die Blutung jetzt dauert - das wirst du dann ja sehen.
Alles Gute für dich!
Nix für ungut - aber langsam drängt sich mir der Gedanke auf, dass die Hersteller an Papier sparen und die Gebrauchsinformation weglassen.
Denn eigentlich hast du doch die perfekte Informationsquelle mit den richtigen Hinweisen genau passend für deine Pille direkt bei jeder Packung dabei.
In der Regel werden alle Fragen zur empfängnisverhütenden Wirkung, der Einnahme, typischen Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Einnahmefehlern etc. in der Gebrauchsinformation beantwortet - die kann man übrigens auch googlen, wenn du sie gerade nicht zur Hand hast.
Nicht jeder Fehler führt auch zu Schutzverlust. Es kommt auf die Pille an, die du nimmst, in welcher Woche der Fehler passiert ist und selbstverständlich, ob du ihn (bei einer Kombinationspille z.B. durch die Anpassung des Einnahmeschemas) korrigierst.
Unter „Wenn Sie die Einnahme von XY vergessen haben“ findest du sicherlich genau erklärt, was nun zu tun ist.
Du kannst nur bei einem Fehler in der ersten Woche (Woche nach der hormonfreien Zeit der Pause) "rückwirkend" (also von Sex vor dem Fehler) schwanger werden.
Du bist zur Zeit geschützt. In der dritten Woche (ab der 15. Pille) liegen die Eierstöcke quasi im Tiefschlaf und du kannst sogar bis zu 7 Pillen gleich ganz „vergessen“, das wäre dann einfach eine normale Pause, die in der Regel nach mindestens 14 Pillentagen geschützt möglich ist.
Doch du willst sicher den Schutz (für die Pause und darüber hinaus) auch erhalten.
Deshalb solltest du dich einfach an die Empfehlungen des Herstellers für die Fehlerkorrektur in der dritten Einnahmewoche halten (das steht nicht umsonst in der Packungsbeilage!) und entweder die vergessene Pille nicht nachnehmen und sofort (maximal 7 Tage) Pause machen oder die Pause auslassen und den nächsten Blister direkt anhängen.
Du kannst jetzt entweder keine Pause machen und die Einnahme fortführen oder ignorierst die nachgenommene Pille, zählst den Tag der vergessenen Pille als ersten Pausentag und startest nach 7 hormonfreien Tagen mit der neuen Packung.
Bei beiden Optionen bist und bleibst du geschützt.
Hältst du dich nicht daran, solltest du ab jetzt bis zu 7 Pillentagen zusätzlich verhüten.
Alles Gute für dich!
Außerhalb des Körpers ist einfach kein guter Ort für Spermien - sie sind ausgesprochen empfindlich, nur in ihrer Flüssigkeit bewegungs- und überlebensfähig und sterben an der Luft in wenigen Minuten und im Wasser sofort ab.
Sie können dann auch nicht mehr zum Leben erweckt werden - tot ist tot.
Alles Gute für dich!
Zwar sollte kaum ein Medikament über längere Zeit hohen Temperaturen ausgesetzt sein (damit ist die wochen- oder monatelange Aufbewahrung z.B. in der Apotheke gemeint).
Die Pille ist jedoch so konzipiert, dass ein kurzer Transport bei bis zu 45°C keine weiteren Auswirkungen auf die Zusammensetzung hat.
Erst bei längerer Lagerung unter sehr hohen Temperaturen wird es kritisch. Deshalb sollte die Pille also z.B. im Sommerurlaub nicht die ganze Zeit im Auto hinter der Windschutzscheibe liegen.
Dabei ist natürlich ein gewisser Spielraum eingerechnet. Die Hersteller geben stets einen Temperaturbereich an, bei dem die Wirkung garantiert ist, z.B. 25-30°C. Dies beruht wohl auf gesetzlich vorgeschriebenen Stabilitätstests, die nur bei 25°C durchgeführt werden müssen, Prüfungen für höhere Temperaturen sind nicht vorgeschrieben.
Die Herstellerangaben sind immer recht vorsichtig mit ihren Angaben. So lagern wir (nach Rücksprache mit dem Hersteller) z.B. ein Medikament bei uns im Kreißsaal bis zu 4 Wochen bei normaler Raumtemperatur, obwohl in der Packungsbeilage eine Aufbewahrung im Kühlschrank empfohlen ist.
Es gibt Meinungen, dass erst bei 50°C Hormonpillen Wirkungsverlust zu befürchten ist (Ärzte Woche, 19. Jahrgang Nr. 27, 2005). Vermutlich halten die Pillen aber auch noch höhere Temperaturen aus, in einer Studie blieben Östrogene sogar dann stabil, wenn sie gekocht wurden ( Braekevelt E et al. 2011: "Effect of cooking on concentrations of β-estradiol and metabolites in model matrices and beef." ).
Man muss sich auch vor Augen halten, das für Östrogene Temperaturen zwischen 30 und 40 °C schon deshalb kein Problem sein können, da die Körpertemperatur mit ca. 37°C ja deutlich über 30°C liegt und da "funktionieren" die im Blut zirkulierenden Östrogene hervorragend.
http://www.cyberdoktor.de/cgi-bin/wwwthreads/showflat.pl?Cat=&Board=sexmed&Number=25522&page=&view=&sb=
Alles Gute für dich!
Unter dem Einfluss der Pillenhormone wird als erwünschtes Wirkungsprinzip unter anderem die Gebärmutterschleimhaut nicht so stark aufgebaut.
Deshalb ist es normal, dass die Abbruchblutung meist schwächer und weniger schmerzhaft ist als eine Menstruationsblutung und die Stärke der Blutung kann unterschiedlich sein, d.h. ein Monat ein bisschen stärker, ein Monat ein bisschen schwächer.
Auch der Tag, an dem die Blutung nach Beginn der Pillenpause einsetzt, kann etwas unterschiedlich sein, gewöhnlich beginnt sie am 2. oder 3. Tag der Tablettenpause - aber nicht zwingend.
Denn es kann sogar auch ohne eine Schwangerschaft zum völligen Ausbleiben der Blutung in den Tagen der Einnahmepause kommen.
Dazu findest du sicherlich auch einen Hinweis in der Gebrauchsinformation unter „Wenn Ihre normale Monatsblutung ausbleibt“.
Gerade im Langzeitzyklus baut sich ja nicht viel Gebärmutterschleimhaut auf - dann gibt es halt auch nur wenig bis gar nichts, was abbluten kann.
Für den Verhütungsschutz ist allein wichtig, dass die Pille richtig eingenommen wird, also regelmäßig (bzw. innerhalb der Toleranz nachgenommen) und eine Pause nicht verlängert und an Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten gedacht und auf Erbrechen und wässrigen Durchfall innerhalb von 3 bis 4 Stunden nach Einnahme geachtet und ein Einnahmefehler richtig korrigiert wird.
Hast du dich daran gehalten, musst du dir auch keine Sorgen machen.
Alles Gute für dich!
Ein Tag hat 24 Stunden - du kannst also problemlos erst morgen früh anfangen.
Alles Gute für dich!
Oft hilft die Natur sich selbst und vor oder mit Einsetzen der Wehen haben Gebärende vermehrt Stuhlgang oder sogar Durchfall, da durch die erhöhte Aktivität der Gebärmutter auch die Darmperistaltik angeregt wird (und auch umgekehrt).
Das berühmte Dreigespann "Rasur, Einlauf, Bad", welches ich noch aus meiner Ausbildung vor fast 40 Jahren kenne, hat heute eigentlich ausgedient. Wurde früher zu Geburtsbeginn routinemäßig ein Einlauf gemacht, kommt es zu dieser Praktik heute nur noch bei Bedarf.
Ein Einlauf wird auf Wunsch der Schwangeren gemacht oder wenn die Hebamme bei der vaginalen Untersuchung einen vollen Darm tastet oder auch zum Anregen der Wehentätigkeit.
Dennoch kann es während der letzten Phase der Geburt zum unwillkürlichen Stuhlgang kommen, wenn dann das Köpfchen auf den Enddarm drückt, der der direkte Nachbar des Geburtskanals ist.
Das ist aber kein Problem, muss niemandem peinlich sein und wird diskret weggewischt.
Alles Gute für dich!
Stillen (wo auch immer) ist für mich das normalste von der Welt und sicherlich kein „Problem“.
Da fast jeder weiß, dass Stillen das Beste für Mutter und Kind ist, die Mutter jedoch dadurch zwar nicht ans Haus, aber nun mal ans Kind gebunden ist, sollte Stillen in der Öffentlichkeit absolut normal sein.
Für den Großteil der Menschheit ist Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen vier Wände etwas ganz natürliches - das sollte doch erst recht für einen Säugling gelten.
Eine stillende Frau muss sich nicht im Wickelraum (also auf dem Klo!) verstecken, aber doch ein wenig diskret sein und das Schamgefühl der anderen respektieren.
Ich selbst hatte keine Probleme damit - oft genug hat meine Umgebung es gar nicht mitbekommen, wenn ich meine Kinder z.B. im Restaurant oder auf einer Parkbank gestillt habe.
Doch bestimmt wird der ein oder andere (und auch Frauen) hinsehen, ob nun aus Neugier, Rührung, Faszination, sexuellen Hintergedanken, Entsetzen… na und?
Vor Jahren habe ich mal eine Frau beobachtet, die mitten in einem voll besetzten Flughafenrestaurant aufstand, um sich herum ein halbes Kinderzimmer aufbaute, sich sämtlicher Oberkörperbekleidung entledigte und halbnackt zuerst ihr Kind stillte und dann wickelte.
Das fand selbst ich als stillende Mutter und Hebamme ein wenig schräg...
Alles Gute für dich!
Ich sehe auf dem oberen Bild einen negativen Schwangerschaftstest (was vor Ausbleiben der Periode selbst bei einer vorliegenden Schwangerschaft normal ist) und auf dem unteren Bild einen kaputtgemachten Test.
Alles Gute für dich!
Nix für ungut - aber langsam drängt sich mir der Gedanke auf, dass die Hersteller an Papier sparen und die Gebrauchsinformation weglassen.
Denn eigentlich hast du doch die perfekte Informationsquelle mit den richtigen Hinweisen genau passend für deine Pille direkt bei jeder Packung dabei.
In der Regel werden alle Fragen zur empfängnisverhütenden Wirkung, der Einnahme, typischen Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Einnahmefehlern etc. in der Gebrauchsinformation beantwortet - die kann man übrigens auch googlen, wenn du sie gerade nicht zur Hand hast.
Ausnahmslos jede Pille schützt bei Pillenstart zuverlässig ab dem ersten Tag der Einnahme, wenn man am ersten Tag der Menstruation innerhalb von 24 Stunden damit beginnt.
Das Abwarten der Periode wird unter anderem empfohlen, um eine bestehende Schwangerschaft auszuschließen, die Eireifung von Anfang an zu unterdrücken und so einen sofortigen Schutz garantieren zu können.
Man kann mit der Einnahme auch an Tag 2-5 des Zyklus beginnen, aber dann muss man zusätzliche empfängnisverhütende Mittel (z.B. ein Kondom) an den ersten 7 Tagen anwenden.
Diese Information findest du im 3. Abschnitt der Packungsbeilage "Wie ist XY® einzunehmen?" unter "Wann können Sie mit der ersten Blisterpackung beginnen": – Wenn Sie im vergangenen Monat kein Verhütungsmittel mit Hormonen angewendet haben".
Selbst wenn dies nicht möglich oder nicht erwünscht ist, kann man auch an einem anderen Tag starten, sofern man sicher nicht schwanger ist. Dann hat sich nach 7 Tagen ein ausreichender Schutz aufgebaut ("Quick-Start-Methode").
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=2ahUKEwiYwerRyqLoAhULqaQKHb1VBBQQFjADegQIBxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.rosenfluh.ch%2Fmedia%2Farsmedici%2F2007%2F24%2FBeginn-einer-hormonellen-Kontrazeption.pdf&usg=AOvVaw00McBtn5VH8pD1imObB2oF
https://www.gyn-depesche.de/nachrichten/schnell-in-die-kontrazeption-einsteigen/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2015/daz-48-2015/pille-nur-mit-sicherheitsabstand
Dann muss man halt auch (meist) 7 Tage zusätzlich mit Kondom verhüten oder eben für eine Woche auf Sex verzichten, sprich ab dem 8. Tag bist du safe.
Alles Gute für dich!
Wenn du ihr Vertrauen in den letzten 30 Jahren nicht ausgenutzt hast, ist das (in meinen Augen) „normal“.
Alles Gute für dich!
Bei einer Minipille (die regulär ohne Pause durchgenommen wird) gibt es keine Einnahmewochen. Lediglich die allererste Woche bei Pillenstart (bei dir im Oktober 2023) war die erste Woche.
Bei einem Fehler (hier Vergessen über die Toleranz hinaus) musst du 7 Tage zusätzlich verhüten.
Übelkeit ist sicherlich auch bei deiner Pille in der Gebrauchsinformation als mögliche Nebenwirkung beschrieben.
Ein handelsüblicher Schwangerschaftstest aus der Apotheke, Drogeriemarkt, gut sortiertem Supermarkt oder Versandhandel liefert etwa ab 19 Tage nach dem letzten ungeschützten Geschlechtsverkehr (hier im zeitlichen Zusammenhang mit dem Einnahmefehler) ein relativ (zu über 99 %) zuverlässiges Ergebnis.
Sollte dir das keine Sicherheit bringen, wirst du wohl notgedrungen einen Termin bei deinem FA vereinbaren müssen.
Alles Gute für dich!
Die GKV zahlt nur Schwangerschaftsabbrüche mit (medizinischer oder kriminologischer) Indikation.
Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.
Die zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 350 bis 600 € je nach Praxis, Methode und Versicherung. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus muss ein Tagessatz selbst bezahlt werden.
Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.383 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei ihrer Krankenkasse stellen.
muss man als Ex-Freund was dazu geben?
Rechtlich nein, moralisch ja.
Alles Gute für dich!
„2-3 Wochen“ meint ab der Befruchtung, also etwa in der 5./6. SSW (4+…/5+…SSW).
Da passt die Berechnung.
Doch der errechnete Geburtstermin ist eh eher ein Anhaltspunkt und wegen des Mutterschutzes durchaus eine Orientierungshilfe. Doch sollte eine werdende Mutter sich lieber gleich auf einen Geburtszeitraum einstellen.
Die natürliche Schwankung der Schwangerschaftsdauer ist relativ groß. Es werden nur etwa 4% aller Kinder am errechneten Termin geboren und jede Geburt zwischen der vollendeten 37. Woche und der vollendeten 42. Woche gilt als "termingerecht".
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dieses ermöglicht ihnen gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist.
Jedoch gibt es kein Beschäftigungsverbot auf Wunsch. Ziel ist es ja, auch einer schwangeren Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit in Sicherheit für sie und ihr Kind zu gewähren.
Die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot liegt bei deinem Arbeitgeber.
Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Der Arbeitgeber kann die Schwangere nach § 13 Mutterschutzgesetz auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
„Brunata“ ist der Dienstleister, der für das Erfassen und Abrechnen der verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkosten zuständig ist.
Dazu gehören Brennstoffkosten und die Lieferkosten, Betriebsstrom, gegebenenfalls Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, Wartungskosten, Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes und Kosten der Verbrauchserfassung.
Alles Gute für dich!