Kannst ja mal schauen wer in den 50ern am häufigsten die CL gewonnen hat.

Das gibts auch heute noch, dass du Spieler beim Bäcker treffen kannst. Aber halt üblicherweise nur unterklassig. Musst ja nicht zur BuLi Spielen gehen.

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Natürlich können deine Eltern dir das bezahlen. In der Familienversicherung bist du dann trotzdem nicht mehr, auch nicht sozusagen.

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Nein.

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Das ist nichts.

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Klar kann das sein.

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Selbstverständlich.

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Wenn du keine Abtretung gemacht hast, kriegst du das Geld. Du musst dann natürlich die Werkstattrechnung bezahlen.

Die gegnerische Versicherung bezahlt deinen Anwalt, wenn wir davon ausgehen, dass du in vollem Umfang Recht bekommen hast.

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Das ist möglich. Es können immer nur so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie selbst hätten erfahren werden können (anhand des Führerscheins).

Gegebenenfalls gibt es Einschränkungen, wenn nicht plausibel dargelegt werden kann, dass du das Fahrzeug vorher genutzt hast.

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Wenn das beim Be- oder Entladen eines Kfz passiert ist, ist grundsätzlich dessen Kfz Haftpflicht zuständig. Die Privathaftpflicht greift dann nur, wenn Be- und Entladeschäden ausdrücklich versichert sind.

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