Es gibt nur die Möglichkeit der Härtefallbefreiung nach § 4 Abs. 6 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dazu kannst du einen ansonsten formlosen schriftlichen Antrag beim Beitragsservice stellen. Du musst deine Situation genau schildern und möglichst Belege über die Ablehnung von Arbeitslosengeld und Bürgergeld beifügen. Dann könnte es vielleicht klappen.

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Der Beitragsservice ist grundsätzlich mit Ratenzahlung einverstanden, wenn du sie beantragst. Allerdings hättest du das sinnvollerweise schon deutlich vor der Vollstreckung machen sollen. Jetzt zahlst du ja zusätzlich noch die Vollstreckungskosten.

Du kannst ja einfach den Versuch machen und jetzt schriftlich Ratenzahlung und Aufhebung der Kontopfändung beantragen. Allerdings solltest du dabei zumindest eine erste Rate von 100 Euro anbieten und dann auch bezahlen. Die späteren Raten können niedriger sein, aber 50 Euro sollten es bei der geschuldeten Summe schon sein. Du musst bedenken, dass du zusätzlich zu diesen Raten noch alle 3 Monate die laufenden Rundfunkbeiträge von 55,08 Euro bezahlen musst. Sonst nützt die ganze Ratenzahlung ja nichts, wenn du dann gleich wieder bei den laufenden Beiträgen in Rückstand gerätst und zusätzlich pro Vierteljahr ein Säumniszuschlag von 8 Euro anfällt.

Sonst müsstest du dir den geschuldeten Betrag bei Eltern oder Freunden leihen und mit denen Ratenzahlung vereinbaren. Ist die Schuld bezahlt, wird die Pfändung natürlich aufgehoben.

Wenn du Bürgergeld beantragen kannst, solltest du das tun, denn dann kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

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Kontopfändung GEZ (Streit)?

Hallo ihr lieben,

ich habe leider seit gewisser Zeit eine Auseinandersetzung mit dem öffentlich rechtlichen. Ich habe mich damals beim Einzug in meine erste Wohnung natürlich darum gekümmert mich direkt dort zu melden. Online angemeldet und fertig war das Ding. Dann kam allerdings direkt ein Brief das ja circa über 200€ offen wären, wo ich erstmal verwundert war, ich war zu dem Zeitpunkt das erste mal alleine in einer Wohnung gemeldet, davor nur bei meinen Eltern.

Schnell fiel auf das ich mich beim anmelden leider vertippt habe und das falsche Jahr als Einzugstermin angegeben habe. Sie meinten telefonisch zu mir durch eine schriftliche formlose Erklärung an Sie würde das schnell geklärt werden und ich solle sicherheitshalber nochmal meine Meldebescheinigung als Kopie mitgeben. Gesagt getan.

Nachdem darauf keine Antwort mehr kam rief ich erneut an. Und bat um Klärung. Allerdings geriet ich immer nur an Personen die mir offensichtliche nicht helfen wollten und nur darauf verwiesen das der Beitrag so sicherlich bald abgebucht werden würde (Lastschrift) und ich einfach erneut einen Brief mit der Schilderung etc senden soll. Gesagt getan!!

Nun Ende von der Geschichte? Der unrechtmäßige Betrag wurde abgebucht. Ich habe ihn per Bank Rückbuchen lassen da ich es nicht für rechtmäßig hielt Geld zu zahlen das ich bewiesener Maßen nicht bezahlen muss!!

was hab ich jetzt davon? Mahnungen, und so weiter. Telefonisch scheint mir da nie jemand auch nur ansatzweise zuzuhören oder überhaupt dazu befähigt zu sein mir da helfen zu können / dürfen. Meine Briefe blieben bis heute unbeantwortet, darauf folgten nur Mahnungen das ich den Betrag bezahlen müsste.

ich bin ratlos und verstehe nichts mehr; wieso kann den niemand telefonisch eintragen das es ein einfacher Tippfehler war? Alleine meine aktuelle Meldebescheinigung beweist doch das ich dort erst vor kurzer Zeit eingezogen bin… und vorher bei meinen Eltern gemeldet war.

was sind die Konsequenzen? Irgendwann kommt es doch zu einer Vollstreckung?? Kontopfändung / Lohn??

wie kann ich mich gegen so was währen?
währen da direkt meine gesamten Einnahmen bei der bank gesperrt gesperrt oder nur der fälschlich geforderte Betrag?

ich kenne mich damit nicht aus und bin zum ersten Mal in solch einer Situation und fühle mich von telefonischen Service etwas im Stich gelassen da niemand das Problem zu erkennen scheint.

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Mit dem Beitragsservice zu telefonieren ist bei solchen Sachverhalten nicht sinnvoll. Da sitzen frustrierte Mitarbeiter in einem beauftragten Callcenter, das nicht zum Beitragsservice selbst gehört.

Du musst einen Brief schreiben. Lege gegen alle Festsetzungsbescheide förmlich Widerspruch ein und erkläre den Sachverhalt nochmals unter Beifügung der Meldebescheinigung. Nenne unbedingt deine Beitragsnummer.

Alternativ kannst du auch direkt an den Geschäftsführer des Beitragsservice eine Beschwerde schreiben: Geschäftsführer Herrn Michael Krüßel, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln. So wird dein Anliegen nicht im Massenverfahren bearbeitet.

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Schreibe an die Geschäftsführung des Beitragsservice oder an den Intendanten deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt.

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Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu 3 Jahren möglich. Dann bekommt man auch gezahlte Rundfunkbeiträge erstattet. Aber du brauchst dafür eine Bescheinigung des Jobcenters, dass du in der Zeit entweder Bürgergeld bezogen hast oder mit deinem Einkommen um nicht mehr als 18,35 Euro über dem Bedarf lagst.

Ohne eine solche Bescheinigung geht leider nichts.

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Ja; über 20 & monatlich

Da die ör Programme objektiv, ausgewogen und neutral berichten, gesellschaftlich kontrolliert werden und nicht gewinnorientiert arbeiten, sind sie ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Demokratie und ein notwendiger Gegenpol zu den Fakenews und Hassparolen in den sozialen Medien. All das braucht Deutschland dringend.

Deshalb auch über 20 Euro!

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Bekanntlich werden die Wahllokale am jeweiligen Wahlsonntag um 18 Uhr geschlossen. Da ist für Leute, die nicht zum Team des Wahlvorstands gehören, normalerweise kein Zutritt.

Wenn überhaupt, wirst du dir vorher eine Erlaubnis holen müssen. Wende dich mit deiner Bitte doch vorher an den Landeswahlleiter.

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Du hast einen Rechtsanspruch gegen die Mitbewohnerin auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Das ergibt sich aus dem Gesamtschuldverhältnis, in dem alle volljährigen Bewohner einer Wohnung in Bezug auf den Rundfunkbeitrag zueinander stehen. Er muss einmal pro Wohnung gezahlt werden, aber alle Bewohner sind zur Zahlung verpflichtet.

Du hast allerdings keinen Anspruch, wenn sie z. B. wegen BAföG-Bezugs von der Zahlung befreit ist. Dann müsste die andere Mitbewohnerin allerdings den halben Rundfunkbeitrag an dich zahlen.

Du könntest ihr einen Mahnbescheid schicken oder falls sie eine Forderung gegen dich hat, mit deiner Forderung aufrechnen.

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Du musst für die Zeit, in der du bei deinen Eltern gewohnt hast, nicht den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn deine Eltern ihn für ihre Wohnung zahlen.

In diesem Fall reicht es aber nicht aus, den Beitragsservice nur darüber zu informieren. Du musst dich förmlich abmelden und dabei deine neue Adresse, dass du bei deinen Eltern (Namen des Zahlers angeben) wohnst und deren Beitragsnummer angeben. Nur so kann der Beitragsservice überprüfen, dass du keine eigene Wohnung hast. Auch wenn man sich offiziell nicht rückwirkend abmelden kann, solltest du das noch nachholen. Ich bin mir sicher, dass du dann für die 2 Monate nicht zahlen musst.

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Für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Es reicht nicht, dass es evtl. ein Haushalt ist. Auf das Vorhandensein eines Mietvetrags kommt es nicht an. Eine eigene Wohnung liegt vor, wenn sie nicht zwingend durch die andere Wohnung betreten werden muss.

Ihr müsst also extra den Rundfunkbeitrag zahlen.

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Schwerbehinderte können überhaupt nur befreit werden, wenn sie taubblind sind. Ansonsten gibt es für bestimmte Schwerbehinderte nur eine Ermäßigung um 50%. Die Ermäßigung gibt es nur für Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 80% und dem Merkzeichen "RF" haben.

Da das bei dir nicht der Fall ist, gibt es leider weder eine Befreiung noch eine Ermäßigung.

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Ich versuche, dir die Rechtslage etwas ausführlicher zu erklären:

Der Rundfunkbeitrag hat seine Rechtsgrundlage im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, ein Gesetz, das alle 16 Landesparlamente in Deutschland gemeinsam beschlossen haben. Der Rundfunkbeitrag ist zwingend erforderlich und kann nicht abgeschafft werden. Er muss daher grundsätzlich für jede Wohnung/Haushalt einmal bezahlt werden.

Die ör Rundfunkanstalten sind nach den Erfahrungen mit dem Propagandainstrument des Reichsrundfunks der Nazis nach dem 2. Weltkrieg von den Alliierten nach dem Vorbild der BBC geschaffen worden. Sie sollen nach unserer Verfassung unabhängig von Staat und Wirtschaft die Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung und Unterhaltung sicherstellen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (s. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 20.Juli 2021 – 1 BvR 2756/2020, 2775/2020 und 2777/2020) sind sie die Voraussetzung dafür, dass die privaten Rundfunkveranstalter überhaupt senden dürfen. Auf die ör Programme kann nach BVerfG gerade in Zeiten von Fakenews nicht verzichtet werden. Denn sie sind mit ihrem hohen Info-Anteil von fast 50% und ihrer Objektivität und Neutralität, zu der sie kraft Gesetzes verpflichtet sind, unverzichtbar. Außerdem berücksichtigen sie Minderheiten im Programm. All dies ist bei den privaten Sendern - seien sie durch Werbung oder Abos finanziert – grundsätzlich nicht der Fall, weil sie vor allem Geld verdienen wollen und müssen und daher vor allem massenattraktive Programme für Leute unter 50 Jahre – den sog. konsumfreudigen Bevölkerungsanteil - anbieten. Dagegen arbeiten die ör Sender gemeinnützig und sind nach BVerfG ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Dafür muss jeder Haushalt mit dem Rundfunkbeitrag einen Solidarbeitrag leisten.

Dieser Solidarbeitrag muss daher auch geleistet werden, wenn man die ör Sender nicht nutzt, so dass es auch auf das Vorhandensein irgendwelcher konkreter Empfangsgeräte nicht ankommt. Der Rundfunkbeitrag ist rechtlich keine Steuer, sondern, wie der Name schon sagt, ein Beitrag. Dieser wird für die bloße Möglichkeit der Nutzung eines Angebots erhoben, hier die Nutzung ör Programme innerhalb der Wohnung.

Da der ör Rundfunk somit zwingend erforderlich ist, muss er auch finanziert werden. Daher haben die dafür zuständigen Länder jedem Haushalt die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auferlegt. Eine Finanzierung durch Steuern oder ausschließlich über Werbung ist verfassungsrechtlich unzulässig, da dann eine Abhängigkeit von Politik oder Wirtschaft entstehen würde. Auch ein Abomodell scheidet aus, weil es sich beim ör Rundfunk notwendigerweise um ein Programm für alle und nicht nur für Abonnenten handelt.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags hängt wesentlich von der Zahl der Sender, ihrer Programme und der technischen Entwicklung ab, da die ör Anstalten nicht von der technischen Entwicklung abgeschnitten werden dürfen. Daher müssen sie z. B. auch im Internet mit Mediatheken und Podcasts vertreten sein. Die Zahl der Sender wurde weitgehend politisch entschieden. Jedes Bundesland hat daher zuerst durch Gesetz einen Landessender gegründet. Das kann auch durch Staatsvertrag mit anderen Bundesländern geschehen, wie z. B. beim MDR, der von den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründet wurde mit dem Ziel, dass jedes Bundesland im Programm vorkommt. Auch das ZDF ist eine durch Staatsvertrag aller Bundesländer gegründete Anstalt, die als Konkurrenz zum Gemeinschaftsprogramm der ARD (dieses wird von allen Landesrundfunkanstalten gemeinsam produziert) gegründet wurde. Auf dieser Ebene könnten die Bundesländer etwas ändern, wollten dies bisher aber nicht. Gegenwärtig arbeiten sie aber an Reformen, die den Informationsauftrag stärken und den Rundfunkbeitrag möglichst stabil halten sollen.

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Da die Festsetzungsbescheide sicher unterschiedliche Zeiträume betreffen, gelten beide Bescheide. Du könntest jetzt nur noch gegen den neuen Bescheid Widerspruch einlegen innerhalb von 1 Monat. Dann solltest du allerdings begründen können, warum der Bescheid rechtswidrig sein soll.

Der erste Bescheid ist längst rechtskräftig. Aus rechtskräftigen Bescheiden kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Vorher kommt aber noch eine Mahnung. Ist auch diese vergebens, kommt der Gerichtsvollzieher und kann Lohn, Konto - und Sachpfändung vornehmen.

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Nein

Im Prinzip jedenfalls ist der ör Rundfunk der Objektivität und Neutralität verpflichtet. Deswegen haben wir ihn und keinen Staatsrundfunk, wie ihn die AfD gerne hätte. Dass dies auch möglichst so bleibt, wird durch die Rundfunk- und Fernsehräte kontrolliert, die die gesellschaftlich bedeutenden Gruppen repräsentiern.

Was man nicht ausschließen kann ist, dass eine Partei im Rahmen der Berichterstattung über sie selbst versucht, ihr Image zu fördern.

Deine Idee mit den Mehrheitsinteressen ist leider nicht schlüssig. Dass es diese Mehrheitsinteressen nicht gibt, siehst du an der Vielfalt der verschiedenen Parteien und daran, dass es nirgendwo in Deutschland eine Partei gibt, die alleine regiert.

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Im Prinzip hast du alles richtig gemacht und dich ab dem Zeitpunkt angemeldet, ab dem für die Wohnung nicht mehr von deiner früheren Mitbewohnerin bezahlt wurde, also ab April 2024.

Die Rechnung, die du bekommen hast, ist für 15 Monate (15 X 18,36 = 275,40). Auf der Rechnung muss stehen, für welchen Zeitraum der Betrag von dir gefordert wird. Wenn er nur für die Zeit April - Juni 2024 gefordert wird, läge ein Rechenfehler vor, den der Computer eigentlich nicht macht. Dann solltest du den von dir geschuldeten betrag für das 2. Quartal in Höhe von 55,08 € zahlen und hinsichtlich des Rests schriftlich Widerspruch einlegen.

Sollte er allerdings für die Zeit Januar 2023 - Juni 2024 gefordert werden, könnte das bedeuten, dass deine Mitbewohnerin das ganze letzte Jahr nicht bezahlt hat und du jetzt auch für das vergangene Jahr nachzahlen musst. Als Mitbewohnerin bist du dafür in der Haftung, wenn du das ganze letzte Jahr schon in der Wohnung gewohnt hast. Das kannst du ja mit der früheren Mitbewohnerin klären. Kann sie dir mit einem Kontoauszug belegen, dass sie gezahlt hat, kannst du diesen per Kopie beim Beitragsservice einreichen zum Beweis, dass schon bezahlt wurde. Auch in diesem Fall Widerspruch einlegen.

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Die ARD ist überhaupt keine Anstalt, sondern wie der Name schon sagt, eine "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten". Die einzelnen Anstalten der ARD, wie z. B. der WDR, sind selbstständig. Das bedeutet, dass die einzelnen Anstalten nicht zur staatlichen Verwaltung gehören und vom Staat keine Weisungen entgegen nehmen müssen.

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GEZ Befreiung als Student mit Bafög abgelehnt?

Hi, folgendes

ich bin seit ca. Oktober letztem Jahres umgezogen, in eine Studentenbude. Die GEZ in meinem Hauptwohnsitz wird schon bezahlt, hier ist es folgendermaßen. Ich hab einen eigenen Raum, teile mir aber mit meinem direkten Nachbar ein Bad, und ein Flur. Dass heißt, ich schließe vom Außenflur die Tür auf, und komme in einen extra Flur mit Bad, und es gibt zwei Türen zu unseren beiden Räumen, als eine WG ist dies allerdings nicht angegeben.

Ich habe dann ab Mitte Februar ca. Bafög erhalten, plus Nachzahlungen, und habe am 26.02 dann eine Befreiung der GEZ aufgrund von diesen Abgeschickt.

Heute (09. Mai) habe ich einen Brief im Briefkasten, bei dem es um die Ablehnung der Befreiung geht. Die Gründe seien wohl, Zitat:

“Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung kann gewährt werden, wenn

-auf den Namen der Antragstellungen Person mehr als eine Wohnung beim Beitragsservice angemeldet ist oder

-eine weitere Wohnung während des Antragsverfahrens auf den Namen der antragstellenden Person angemeldet wird oder

-der*die Ehepartner*in […]“

Online findet man allerdings immer wieder das gleiche: Bei Bafög oder anderen Leistungen beziehenden ist es möglich, die GEZ nicht Bezahlen zu müssen

Ich bin kein Jurist, deswegen wäre meine Frage, erstens, ist die Ablehnung rechtskräftig? Oder hätte ich das Anrecht auf Befreiung? Am besten dazu belegende Gesetzestexte oder Abschnitte.

Und zweitens, ich habe auch gelesen, dass wenn dieser genau beschrieben Fall von mir oben eintrifft, dass wenn bezahlt werden muss, nur einer bezahlen muss.

Danke schonmal.

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Da ist irgendwas gewaltig schief gelaufen. Wenn am Hauptwohnsitz bezahlt wird, wie du schreibst, dann zahlen dort vermutlich deine Eltern.

Es sieht so aus, dass du eine Befreiung für eine Nebenwohnung beantragt hast. Die kann dir nicht gewährt werden, weil das nur funktioniert, wenn du auch für die Hauptwohnung zahlen würdest.

Evtl. hat auch der Beitragsservice deinen Antrag falsch verstanden. Deine Befreiung wegen BAföG-Bezugs muss dir gewährt werden. Das gilt selbst dann, wenn du auch für die Hauptwohnung zahlen würdest. Dann würde die Befreiung für beide Wohnungen gelten.

Lege gegen den Bescheid Widerspruch ein, beantrage ausdrücklich eine Befreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 5a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und füge die Bestätigung für deinen BAföG-Bezug hinzu. Dann müsste es klappen.

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