wende dich an die mutter der kinder und trage das vor was kv hier vor hat. dann kommen die kinder eben nicht in den ferien. es sind nun mal seine kinder und er muss das klären. weder sind es ihre, noch sind es ihre stiefkinder
da kv bereits gesagt hat, dass kind bei ihm bleibt, kannst du garnichts tun. du darfst mit deinem 11 jährigen gehen und ausziehen, nur das gemeinsame kind darfst du nicht mitnehmen.
garnicht.
das kind hat einen vater und dieser kann dann einfach das sorgerecht holen, so er dies noch nicht schon längst hat und behält das kind dann bei sich.
was er dir angeblich angetan hat, spielt für niemanden eine rolle
zeigt das dir keine erziehung gegeben wurde. das ist nur dummes kleinkindgebrabbel.
nein das kannst du ohne die zustimmung des vaters nicht ändern. wenn du die zustimmung des kv nicht hast, wird auch der name nicht geändert.
es steht dir frei zu gehen und auszuziehen, nur das kind darfst du nicht mitnehmen. selbstverständlich kann da keiner was dran ändern. das wird auch dein anwalt nicht. wenn der vater die wohnung und das soziale umfeld erhält, wird das kind bei ihm verbleiben wenn er das will.
umgangsausschluss. zu dem wird es auch kommen
hör auf so einen aufwand zu betreiben. wenn er umgang möchte, wird er kommen und die kinder abholen. wenn er das nicht möchte, lässt er das sein. wo ist das problem das er die kinder auch mal unter der woche aus der kita abholt?
biete ihm eine vernünftige umgangsregelung an:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
entweder nimmt er umgang wahr oder er lässt es sein. hör auf die kinder zu hypen und habe für nach der verstrichenen abholzeit einen plan b mit den kindern.
er nimmt ab und an umgang wahr und wenn zahlt eventuell unterhalt. mehr pflichten hat er nicht. gewöhn dich dran, damit lebst du ruhiger
da du nicht verheiratet bist - nehme ich an, hast du erstmal alleiniges sorgerecht. was er beantragen kann ist gemeinsames sorgerecht. wenn er die besseren voraussetzungen hat: betreuungsmodell, bestes einkommen und dadurch viel zeit, hat er gute chancen das kind zu sich zu holen. er nimmt dir ja nichts weg, was dir eh nicht gehört. das kann er ja dann gerichtlich begründen.
erstmal muss die vaterschaft erklärt werden, gemeinsames sorgerecht und das umgangsrecht geklärt werden. also biete ihm nach der geburt ein umfangreiches umgangsrecht an:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
vielleicht machst du bis zur geburt auch erstmal eine kontaktpause um selbst zur ruhe zu kommen.
ihr habt die tochter nur gesehen, weil ihr sie verfolgt und stalked, obwohl euch sämtlicher umgang und kontaktversuch massiv untersagt wurde.
du wirst die kinder sehr viele jahre nicht mehr widersehen, da auch das nächste gutachten nichts anderes sagt als das erste: aufgrund massiver kindeswohlgefährdung, kindesmisshandlung und missbrauch wurden die kinder durch dich schwer psychisch krank gemacht. sie entwickeln sich nicht weiter, sondern extrem zurück.
die kinder wurden durch dich massiv traumatisiert. daher wird das gericht keinen umgang für dich ermöglichen, sondern dem antrag des jugendamtes auf umgangsausschluss und kontaktverbot folgen. zum wohle der kinder zieh endlich den antrag zurück oder du kommst wegen deiner ganzen schulden irgendwann noch ins gefängnis
kann dir völlig egal sein. dir wurde hundertfach gesagt, deinen antrag zurückzunehmen, da du das verfahren verlieren wirst. das war dir egal, da du unbedingt noch einmal die kinder quälen wolltest.
das wird dir auch im nächsten verfahren passieren. nix weiter als weitere massiven schulden und ein nächstes verfahren das du verlieren wirst. zieh alle anträge zurück und lass die kinder endlich in frieden gesund werden.
du stellst ein dreijährigen auf die gleiche stufe mit einem 11 jährigen? du solltest dich aus anweisungen deines mannes raushalten oder es wird über kurz oder lang deine beziehung beenden. es ist völlig normal das er ein 11 jähriges völlig anders behandelt als ein kleinstkind
die beantragung des reisepasses ist teil der alltagssorge. dazu brauchst du weder die unterschrift des vaters noch seine zustimmung. siehe hier ziffer 6.1.3.4 https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
das ist unsinn. sie bekommt genauso unterhalt und kindergeld, wie vorher auch. solange das kind bei ihr lebt, spielt das sorgerecht eh keine rolle für ihn. sie trägt 95% der entscheidungen eh allein im rahemn der alleinigen alltagssorge. er kann es sich also auch gerichtlich holen.
seine next hat dort als außenstehende nichts zu suchen. genauso wie du es auch ablehnen kannst das sie bei terminen für den sohn dabei ist. du solltest konsequenter durchgreifen
wende dich ans betreuungsgericht und lass dir einen gesetzlichen betreuer geben und lehne die betreuung durch deine eltern ab, wenn dir das besser gefällt.
viel zu viel blabla und leeres gelaber. er will sein kind abolen am samstag - prima. kv kommt 8 oder 9 uhr vorbei und holt es ab. um 19 uhr bringt er es wieder nach hause und gut ist. was er in der zeit macht ist seine sache. entweder geht er auf den spielplatz, ins kino oder einfach nur zu sich nach hause mit kind fernseh gucken. er muss keine eventplanung für dich parat haben. umgang ist alltag mit papa leben und keine all-day-animation
beide eltern sind für den unterhalt zuständig. das muss kind bei beiden eltern anfordern. in ausbildung senkt der lohn u. das kindergeld den unterhaltsanspruch.
ist kind im studium muss es bafög beantragen und dann wird berechnet was und ob die eltern zahlen müssen.
für die unterbringung ist kind selbst zuständig. das ist nicht mehr sache der eltern.
der umgangselternteil holt und bringt das kind. wie er das macht ist sein problem. ob du ein auto hast geht ihn nix an.
kind bekommt der der das kind besser versorgen kann, er verdient gut. der der das gewohnte umfeld erhält. bleibt er in der wohnung, kann er bei gsr das kind einbehalten.