Dafür solltest Du erst einmal definieren, was Du hier mit "Roller" meinst. Die gibt es ja nun mit sehr unterschiedlicher Motorisierung. Mit einem 125er 150 km zu fahren ist ja Pipifax.
Das klingt so, als wenn Du die Einzahlung nicht bei Deiner kontoführenden Sparkasse vorgenommen hast. Dann ist daran auch nichts ungewöhnlich.
Vermutlich ist das gar kein individuelles Problem. Bei vielen Herstellern ist die Tankanzeige den Namen nicht wert. Ich kenne die Situation bei Aprilia nicht, aber meine Automatik Vespas schreien auch schon nach Benzin, lange bevor das erforderlich ist. Da denkt man, es reicht gerade noch zur nächsten Tankstelle. Wenn man dann nachtankt, stellt man fest, dass der Tank noch zu einem Drittel gefüllt war. Am Ende läuft es alles auf Erfahrungswerte hinaus.
Nach der Standzeit Tank ablassen und spülen. Schau Dir bei der Gelegenheit auch mal den Zustand des Benzinhahns an. Der kann durchaus durch das Ethanol zerfressen sein. Vergaser komplett auseinandernehmen und reinigen (Reinigungsbad oder Ultraschallbad).
Für Deine ET2 wurde schon keine deutsche Betriebserlaubnis mehr ausgegeben. 50er haben inzwischen nur noch das CoC als Fahrzeugdokument.
Das kannst Du nur selbst austesten. Das hängt ja nicht nur vom Vergaser ab.
Wenn der Hersteller das Fahrzeug nicht für E10 freigegeben hat, solltest Du auch kein E10 tanken. Wenn Dir kein Super 95 E5 angeboten wird, tanke Super Plus. Dann hast Du E5. Mache ich Frankreich auch so.
Ob Du eine Mofa-Prüfbescheinigung hast oder nicht, ist in diesem Falle irrelevant. Es handelt sich nach wie vor um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, also um eine Straftat.
Indem Du sie wieder in den Originalzustand zurückbaust. Was im Einzelnen verändert wurde, kann hier niemand wissen. Wenn Du dafür die entsprechenden Teile neu kaufen musst, das ist das halt so.
Eine litauische IBAN hat nur zwanzig Stellen. Das ist nicht das Problem. Versuche das mal im Browser und nicht in der App. Ist aber durchaus möglich, dass es bezüglich Revolut noch Beschränkungen gibt.
Die Simson S50 und S51 haben ein Design aus den 70er Jahren. Kein mir bekannter Markenhersteller baut heute eine 125er, die so aussieht. Da wirst Du wahrscheinlich eher fündig bei Exotenmarken wie Romet oder Junak.
Na, ein Zweitaktöl halt, könnte ich jetzt sagen. Kaufe Dir ein gutes teil- oder vollsythetisches Öl eines Markenherstellers, z. B von Castrol oder Motul. Damit machst Du nichts falsch.
Die Lüfterradabdeckung. Das Teil solltest Du mit den genauen Daten Deines Fahrzeugs im Netz auch finden.
Was heißt neuere? Das ist schon seit Jahrzehnten Standard. Ich kenne Dein Modell nicht. Aber wenn das Fahrzeug einen separaten Tank für Zweitaktöl besitzt, hat es auch Getrenntschmierung. Hast Du Dich vom Verkäufer nicht einweisen lassen?
Ich verstehe Dein Problem nicht so ganz. Die Aufnahme für den Schließzylinder ist doch da. Mit "Schloss" ist der Schließzylinder gemeint.
Mit 15 Jahren besitzt Du lediglich einen vorläufigen Führerschein, der auch nur im Inland Gültigkeit hat. Um im europäischen Ausland fahren zu können, muss das 16. Lebensjahr vollendet sein. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, welche inländische Altersregelung in dem jeweiligen europäischen Land gilt.
Was soll die Bankkarte mit der Funktion des Kontos zu tun haben? Das Geld ist nicht einfach verschwunden. Gebe bei Deiner Hausbank einen Nachforschungsauftrag auf. Dann wird auch ersichtlich, wann und wo die Gutschrift erfolgte.
Zweitaktgemischsäulen gibt es nur noch an wenigen Tankstellen, da die meisten Zweitakter ohnehin Getrenntschmierung haben. Wenn jedoch Gemisch getankt werden muss, wie bei einigen meiner älteren Vespas, mische ich selbst. Es gibt Ölflaschen mit Skala, aus denen Du das Öl zum Benzin im richtigen Verhältnis zumischen kannst. Das geht auch unterwegs.
Ich war zwar schon lange nicht mehr in einer Rossmann Filiale, aber soweit ich weiß, nutzt Rossmann wohl z. T. immer noch das ELV-Verfahren. Das erkennst Du daran, dass Du unterschreiben musst, z. B. auf dem Display des Kartenlesegeräts. Das ist aber keine Kartenzahlung im eigentlichen Sinne. Also gibt es auch keine Vormerkung und die Abbuchung erfolgt nicht so schnell wie bei einer Kartenzahlung.
Ja, natürlich kannst unter den mittlerweile geltenden Führerscheinbestimmungen auch ein Apecar mit A1 fahren.