Der Netzpfosten gehört zum Netz, ein Schlag an den Netzpfosten ist wie ein Ball an die Netzkante.

Eins von vielen Beispielen

https://www.eurosport.de/tennis/french-open/2021/french-open-alexander-zverev-gegen-laslo-djere-von-kuriosem-netzpfosten-ball-uberrumpelt_vid1485890/video.shtml

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Es gibt zwei Regeln: Die 8 kommt in die Mitte der dritten Reihe, und an den hinteren Ecken jeweils eine Halbe und eine Volle. Die restlichen Kugeln können frei Schnauze in das Dreieck gelegt werden.

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Das Problem kenne ich vom Tischtennis. "Bessere" Schuhe helfen da nur bedingt. Wir behelfen uns da mit einem feuchten Lappen, auf dem wir immer mal wieder die Schuhe reinigen / anfeuchten. Oder indem wir die Schuhsohlen mit der Handfläche reinigen. Hält jeweils aber nur für eine kurze Zeit.

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1,5 Stunden für VH und RH Kontern ist ganz schön lang, das kann leicht zäh werden. Schau mal hier, da sind einige Beispiele, was man machen kann.

http://www.sportunterricht.de/tischtennis/konter1ue.html

Am Anfang kommt die Bewegungsvorstellung, mache Schattentraining. Gehst du an den Tisch, baue Ziele ein, wie z.B. Wasserflaschen, die deine Mitschüler mit dem Konterschlag treffen müssen, und weitere Abwechslungen und Herausforderungen.

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Beläge unterschiedlicher Hersteller kannst du nur vergleichen, wenn du sie testest. Es existiert keine herstellerübergreifende Einstufung, was Kontrolle, Geschwindigkeit etc. angeht.

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Den meisten Spin erzeugst du mit Noppeninnen-Belägen, also "glatten" Belägen (außer mit Anti-Belägen, aber das ist wieder eine Besonderheit). Das Obergummi ist "griffig", manchmal sogar leicht klebrig, damit kannst du Spin erzeugen. Weniger Spin kannst du mit kurzen Außennoppen erzeugen, noch weniger mit mittellangen Noppen, und gar keinen mit langen Noppen - oder eben einem glatten Antitopspin-Belag.

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Nein. Eine Seite muss schwarz sein, die andere kann rot, blau, pink, grün oder violett sein.

"Früher" gab es keine Regelungen bezüglich der Belagfarben, da konnten beide Seiten gleichfarbig sein. Da konnte der Gegner dann teilweise die unterschiedlichen Belagarten (Noppen, Anti...) nicht erkennen. Dann mussten beide Seiten unterschiedliche Farben haben, was dann zu Kombinationen wie "schwarz und dunkelrot" oder "rot und dunkelorange" führte, die vom Gegenüber genausowenig unterschieden werden konnten wie zwei gleichfarbige. Als Folge wurde dann Mitte der 80er die Kombination "schwarz / leuchtend rot" verpflichtend eingeführt. Seit dem 01.10.2021 darf es statt rot auch eine der oben genannten Farben sein.

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Während eines laufenden Spieles ist das nicht erlaubt. Der Schläger muss in der Box bleiben, in der Box hat Sandpapier nix zu suchen. Zwischen den Spielen ist das erlaubt. für Hölzer gibt es, abgesehen davon, dass sie auch zu ich meine 85% aus Holz bestehen müssen, keine Vorschriften.

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Da musst du gar nichts eintragen, das ist Sache des Arbeitgebers. Es geht darum, in welchen Beitragsgruppen er für dich die Beiträge zur Sozialversicherung abführt - das muss er aber zur Sozialversicherung melden und dementsprechend auch wissen, nicht du. In welche Gefahrtarifstelle du eingestuft wirst ist auch Sache des Arbeitgebers, er wurde von der Berufsgenossenschaft für eine oder mehrere Gefahrtarifstellen veranlagt. Auch hier kannst du nicht wissen, welche das sind.

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§ 616 BGB kann ausgeschlossen werden, ist aber nicht die richtige Vorschrift bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 3 EFZG, danach hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzhalung im Krankheitsfall, das gilt für Minijobber genauso wie für andere Arbeitnehmer auch. Eine Ausnahme besteht, wenn du noch keine 4 Wochen in dem Betrieb arbeitest. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann nicht ausgeschlossen werden.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/entgeltfortzahlung-anspruch_idesk_PI42323_HI517235.html

Der Anspruch ist unabdingbar, kann also nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abbedungen oder geschmälert werden.

Genauso verhält es sich mit dem Urlaub, dir steht der Mindesturlaub nach dem BUrlG zu. Bei vier Monaten Beschäftigung steht dir 1/3 des Mindest-Jahresurlaubs zu. Auch dieser Anspruch ist unabdingbar.

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Hi,

die Berechnung der Punkte wird bei Wikipedia erklärt.

https://de.wikipedia.org/wiki/ITTF-Weltrangliste?wprov=sfti1

Die Anzahl der Punkte, die man bekommt, hängt seit 2018 von der Runde ab, die man bei einem Turnier erreicht. Dadurch sind jetzt Spieler im Vorteil, die viele Turniere spielen. Es wird schon die Spielstärke abgebildet, aber bei etwa gleich starken Spielern ist der im Vorteil, der mehr Turniere spielt.

Weltranglistenerste sind aktuell Fan Zhendong bei den Herren und Chen Meng bei den Damen.

Weltmeister ist derjenige, der/die bei den Weltmeisterschaften den Titel holt - wie beim Fußball auch. Aktuell sind das Ma Long bei den Herren und Liu Shiwen bei den Damen, beide haben 2019 in Budapest den Titel geholt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Tischtennisweltmeisterschaft_2019?wprov=sfti1

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Das nennt sich Lohnsplitting und kommt durchaus vor. Das ist natürlich Beitrags- und Steuerhinterziehung, also Schwarzarbeit. Damit hat der Arbeitgeber ein Problem, wenn es rauskommt. Wenn man das macht, dann häufig in Fällen, in denen der Arbeitnehmer Unterhalt zahlen muss oder Leistungen bezieht, bei denen das Entgelt angerechnet wird. In diesen Fällen hat auch zusätzlich noch der Arbeitnehmer ein Problem.

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Eine Lungenentzündung durch den Corona-Virus lässt sich durch eine Pneumokokken-Impfung nicht verhindern. Eine Infektion mit dem Corona-Virus verläuft jedoch schwerer, wenn man bereits eine Vorerkrankung hat. Es ist also sinnvoll, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen, weil man so eine mögliche Erkrankung der Lungen verhindern kann.

Hinweise dazu gibt es viele, Tante google hilft dir da weiter.

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