Es gibt keine festen Regelungen, worauf Elternteile mindestens Anspruch haben.

Bei einem Säugling empfiehlt man kurze Umgangskontakte mehrmals pro Woche, um eine gute Bindung entstehen zu lassen. Sobald Beikost eingeführt wird, können auch längere Umgänge stattfinden und sobald abgestillt ist, sind auch Übernachtungen kein Problem mehr (vorausgesetzt eine gute Bindung besteht).

Umgänge können grundsätzlich unbegleitet stattfinden, auch schon im Säuglingsalter.

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Bei deinen Kindern handelt es sich um erwachsenen Menschen. Sie dürfen ALLES selbst entscheiden.

Nach einer so langen Kontaktpause wird es aber voraussichtlich erstmal ein distanziertes Kennenlernen werden und nicht gleich ein "Familiengefühl".

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Kann das Jugendamt eine stationöre langzeit suchttherapie mit meinem kind verweigern?

Hallo alle miteinander :)

Wie oben geschrieben, möchte ich mit meiner Tochter auf eine Therapie, wie, wo, was, steht nachfolgend. Meine Tochter lebt seit 2020 in einer wohngruppe und ich bin seit letzter Jahr schwer Drogen abhängig, mittlerweile aber in Substitution und möchte gerne auf Therapie um endlich wieder Drogen frei zu leben, am liebsten mit meiner großen! Nun sagt das Jugendamt aber das sie es nicht befürworten würde wenn ich sie mit auf Therapie nehme. Aus welchem Grund weis i noch nicht, habe jedo morgen ein Gespräch im jugendamt und hoffe es dann zu erfahren was gegen eine Therapie mit meiner Tochter spricht. Trotzdem hoffe ich auf Hilfe von euch :)

Darf das Jugendamt es verbieten?

was noch zu erwähnen ist glaube ich: Wegen dem KV wird es bald eine Familien gerichtliche Anhörung geben da er sich gegen sämtliche Anordnungen stellt und seine Kinder unbegleitet und wöchentlich sehen möchte obwohl er sie im vergangenen Jahr nicht einmal begleitet besuchte mit dem grund er ist psychisch nicht stabil genug dafür. Wir beide dürxen laut Gerichts beschluss unsere Kinder NUR im geschützten Rahmen sehen. Naja das ist mir auch egal was er tut, meine Tochter hatte früher wine starke Bindung zu ihm was sie heute aber nicht mehr hat da er so ziemlich gar nicht für sie da ist. Wir beide hatten leider nie eine Bindung zueinander, die damalige trennung vin ihr und mir hat dies aber zu 100% geändert, mittlerweile haben wir eine extrem starke Bindung und sie möchte gerne bei mir wohnen. Ich hoffe das wir beide endlich zusammen leben dürfen.

Achso, das Sorgerecht haben der KV und ich (wieder) gemeinsam, alle anderen rechte liegen beim Jugendamt.. Also weiter...

Naja lange rede, kurze frage (erneut).. darf das Amt die Therapie verbieten? Muss ich auf die gerichtliche Anhörung warten und dort versuchen das Jugendamt zu "zwingen"? Ich kenne mehrere Frauen die ihre Kinder verloren hatten und dann mit ihnen auf Therapie durften, wieso soll es bei mir nicht gehen?

Ich möchte meiner Tochter doch einfach endlich nur ein schönes Zuhause geben.

Ich hoffe das ihr mir ein paar Antworten habt.

Ps: Wir wohnen in Baden-Württemberg, ich denke jedoch auch darüber nach mit meiner Tochter weiter weg zu ziehen, weiter weg auf Therapie, genauer nach Hamburg .. ist es dort vielleicht einfacher? Sollte ich mich dort einfach mal informieren?

Danke schonmal :) ich hoffe echt sehr auf hilfreiche Antworten :)

Liebe Grüße :)

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Deine Tochter lebt seit vier Jahre in einer Wohngruppe, hat sich dort eingelebt und hat hoffentlich eine gute Schule und Freundinnen.

Es macht keinen Sinn, deine Tochter für eine mehrwöchige/mehrmonatige Therapie aus ihrem gewohnten Umfeld zu reißen, sie dort eingewöhnen zu lassen und dann gleich wieder einen Wechsel zu deinem Wohnort zuzumuten.

Werde erst stabil und nimm deine Tochter dann zurück zu dir.

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  • Gespräch mit den Eltern ggf Kindern
  • Ggf weitere Bedarfserhebung z.B. durch Infos durch Kindergarten, Schule etc
  • Interne Fallberatung zur Bedarfsfeststellung

Irgendwann im Rahmen dieses Prozesses unterschreiben die Eltern den Antrag.

  • Suche nach einem passenden Träger
  • Vorstellungsgespräch Eltern/Träger
  • Jugendamt erstellt Leistungsbescheid und Kostenzusage
  • Hilfestart
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Nein, im Christlichen Glaube gibt es keine Werksgerechtigkeit

Alles Gottes Gnade genügt.

Weil wir von Gott geliebt und gerettet sind, sind wir aufgefordert unseren Mitmenschen zu lieben und "gute Taten" zu tun.

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Ich weiß nicht, was ihr immer zuhause habt. Aber wenn ihr vegan lebt, dann habt ihr vermutlich mehr Hülsenfrüchte zuhause als der Durchschnittsdeutsche.

Daher probiere ich es mal, dir dieses Rezept vorzuschlagen:

https://www.sevencooks.com/de/rezept/spinat-dal-mit-kichererbsen-15214

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Ich bin nichts davon.

Aber eine gute Freundin von mir. Sie hat sich in der Kindheit oft wie das fünfte Rad am Wagen gefühlt, weil ihre Schwestern so eng miteinander waren (obwohl grundsätzlich ein gutes Verhältnis bestand).

Das änderte sich, seit ihre eine Schwester allein ein Auslandsjahr machte und die Schwestern somit nicht mehr unzertrennlich waren. Die eine Schwester hat jetzt auch geheiratet, dadurch hat sich das System nochmal zum Positiven für sie verschoben.

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Wenn du ausziehst, dann musst du von deinem Ausbildungsgehalt leben - Miete, Nebenkosten, Essen, ...

Wenn du nicht ausziehst, dann reduziert das Jobcenter/Sozialamt zwar die Leistungen etwas. Das heißt, du musst deiner Mutter deinen Anteil an Miete, Nebenkosten, Essen etc geben.

De facto solltest du also mal ausrechnen, ob du tatsächlich durch einen Auszug einen finanziellen Vorteil hast.

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(eure Meinung dazu)

Zwangsabtreibung ist in Deutschland verboten. Das gilt auch für Minderjährige.

Ihr habt nichts verbotenes getan, wofür man ins Gefängnis kommen kann.

Vielleicht kann man das Kind nach der Geburt auch zur Adoption freigeben, wenn ihr es nicht selbst aufziehen wollt. Adoptiveltern werden vom Jugendamt streng überprüft, da wird es eurem Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr gut gehen.

In jedem Fall solltet ihr zu einer Beratung, falls der Schwangerschaftstest positiv ist.

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Ich kenne viele Paare, die sich über einen gemeinsamen Sport kennengelernt haben.

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Ich bin nicht in der Situation, stelle es mir aber perspektivisch schwer vor:

  • Wie wollt ihr später eure Kinder erziehen?
  • Was ist bei euren gemeinsamen Kindern später mehr wert - ausschlafen oder Gottesdienst?
  • Will dich dein Freund zu Aktivitäten animieren, sodass du de facto deine Gebetszeit reduzierst?
  • Wie steht es mich Wochendausflügen oder Urlaub? Kirche oder was anderes?
  • Wie steht dein Freund zu Gemeindefreizeiten oder anderen kirchlichen Aktivitäten?
  • Bekommt ihr einen Konsens bezüglich Geld bzw Spenden?

Für mich spüre ich die innigste Verbundenheit mit Menschen im gemeinsamen Gebet. Darauf möchte ich in einer Partnerschaft nicht verzichten.

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Alleine ihre Verantwortung

Kinder sind nicht für die Bildung ihrer Eltern verantwortlich.

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Reifezeichen, um mit Beikost zu starten sind:

  • Kind kann für kurze Zeit selbstständig oder auf deinem Schoß gestützt sitzen.
  • Der Zungenstoßreflex ist nicht mehr vorhanden.
  • Das Baby kann Augen, Hände und Mund so koordinieren, dass es Essen zum Mund führen kann.

Wenn das alles erfüllt ist, kannst du starten. Bei den meisten Kindern ist das im Alter von 5-7 Monaten.

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Verfahrensbeistände werden sehr selten gewechselt, aber theoretisch gibt es diese Möglichkeit.

Ja, direkt ans Gericht schreiben.

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