Du hast nichtmal eine Adresse von ihr. Kennst du sie überhaupt persönlich? Kennst du die Mutter? Kannst du die Situation seibst beurteilen oder glaubst du blind?

Ich wäre vorsichtig mit haltlosen Beschuldigungen und Beleidigungen. Damit kann man nicht nur zur Polizei gehen, man kann das auch anzeigen und strafrechtlich verfolgen lassen!

Gruß S.

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Ich finde es immer höchst befremdlich, wie intensiv man Polizisten beäugt. Es geht ja nicht um die Beamten. Man nimmt ja nicht alle aufs Korn. Nur die Polizisten.

Die Bewegung "blue lives matter" stammt aus Amerika. Dort wurde sie als Gegenbewegung zu "black lives matter" bezeichnet. Man ordnet sie Trump-Sympathisanten zu. Da geht in Deutschland wohl nicht jeder mit, der sich dem bloßen Spruch zugetan fühlt.

Was sagt es denn auch aus? Politisch? Es sagt dich nur "Hey Welt - was ist mit uns? Mit uns Polizisten? Zählen wir denn gar nicht?"

Und da gehe ich absolut mit. Her mit den Armbändern!

Gruß S.

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Wieso in den Fortbildungszentren?

Du kannst dein Training privat weiter führen. Und wieso Fortbildung? Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?

Da man in der Ausbildung auch Sport hat, wird es schon entsprechende Möglichkeiten geben. Darüber hinaus musst du dich privat kümmern.

Gruß S.

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Zunächst mal zur Definition von Begriffen:

Da wurde nichts fallen gelassen. Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt. Das bedeutet, man spart sich die Hauptverhandlung und geht gleich ins Urteil.

Das kann durchaus bedeuten, dass deine charakterliche Eignung angezweifelt wird.

Gruß S.

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Anzeigen darf jeder. Auch unbeteiligte Dritte oder Kinder. Eine Anzeige bedeutet erstmal noch nicht viel.

Eine Anzeige beschreibt nur den Umstand, dass irgendjemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, dass eine vermutlich strafbare Handlung erfolgt ist. Da wird zunächst geprüft, ob das der Fall ist und ob es sich um ein Antragsdelikt oder Offizialdelikt handelt.

Damit diese Tat auch strafrechtlich verfolgt wird, braucht es einen Strafantrag. Für diesen muss man antragsmündig sein, das ist man mit 18.

Handelt es sich um ein Offizialdelikt, wird der Antrag aber auch bei Minderjährigen durch die Staatsanwaltschaft gestellt. Da dies eine erhebliche Rechtskraft hat, werden Eltern/Erziehungsberechtigte informiert.

Auch im dann laufenden Verfahren gibt es Schriftverkehr. Der muss ja irgendwo hin.

Gruß S.

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Ja, im wirklichen Leben ist das ein Betrugsversuch und hat ungeachtet der Tauglichkeitsrelevanz die Entlassung zur Folge.

Gruß S.

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Wenn deine Bewerbung Baden-Württemberg gelten soll, ja.

Gruß S.

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Gut. Ich erkläre dir mal das Muster. Was du dort eintragen musst, weiß ich nicht. Ich kenne dich nicht ...

Im Beispiel hat jemand von Oktober 87 bis Dezember 89 in Hannover, Max-Müller-Straße 8 gewohnt.

Danach, also seit Dezember 89 bis zum heutigen Tage wohnt er in Hamburg. Eine Straße ist nicht angegeben.

Gruß S.

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Wenn er keine Geldsorgen mehr hat, hat er sie ja irgendwo vertickt. Das sollte nachprüfbar sein. Also anzeigen. Du brauchst dazu allerdings einen Eigentumsnachweis und Daten/Bilder von der Uhr.

Gruß S.

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Gibt es. Bisher ist es aber eine interne Weiterbildung, für die geeignete Kriminalbeamte und wissenschaftliche Mitarbeiter des BKA ausgesucht werden. Sie machen dann einem mehrstufigen praxisbegleitenden Lehrgang und werden zu polizeilichen Fallanalytikern spezialisiert.

Der Begriff Profiler wird deshalb nicht benutzt, weil es in einem umfassenden Fall mehr Aspekte gibt sls das Profil des Täters. Das ist unrealistisch.

Gruß S.

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Das stimmt so nicht. Die Polizei ist eine Behörde, die viele Zünfte beherbergt.

Büro, Verwaltung, Personalwesen, Pforte, Auskunft, Fuhrpark/KFZ, Reinigung, aber auch Technik, Naturwissenschaft, Medizin....

Gruß S.

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Für einen Laufbahnwechsel muss man einige Jahre herausragende Leistung und Eignung zeigen. Das tun/versuchen viele. Wer letztendlich befördert wird, ist von zahlreichen Faktoren abhängig.

Aber wie immer frage ich (mich): Warum Kripo?

Und Kripo ist ja auch nicht zwingend Gehobener Dienst. Es ist nicht zwingend ein Aufstieg. Man verdient sogar weniger. Sitzt viel im Büro. Da kann der ESD im ein vielfaches spannender sein.

Gruß S.

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Genau das sagt er dir. Er berät dich bezüglich deiner Bewerbung und gibt dir entsprechende Formulare.

Gruß S.

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Das ist keine Anzeige, sondern ein Strafverfahren. Es ist keine kleine Verkehrssünde, sondern eine Straftat.

Bei Vorsatz kann das durchaus mal 180 Tagessätze geben oder auch 6 Monate Haft, wenn man dazu noch fahrlässig handelt.

Einstellungskommissionen sehen sowas sehr kritisch. Da ist eine Ablehnung aufgrund fehlender charakterlicher Eignung wahrscheinlich.

Sorry, i'm not sorry.

Gruß S.

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Normalerweise kann ich den Antworten von Answer 1234567 zustimmen, aber diesmal kann ich es nicht ganz nachvollziehen.

Polizisten sind bei Straftaten verpflichtet, zu ermitteln. Und zwar ohne vermeidbare Zeitverzögerung.

Du wiederum bist als Zeuge zur Aussage verpflichtet. Dass du in den Urlaub willst, bedeutet ja nicht, dass du nicht aussagen willst.

Diese Bürgerpflicht der Zeugenaussage darf aber nicht zu deinem Nachteil statt finden. Du wirst also einen anderen Termin bekommen. Entweder noch vor oder nach deinem Urlaub.

Gruß S.

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