Unabhängig von der Frage, ob es sich um Üble Nachrede handelt, handelt es sich bei dieser um ein Antragsdelikt, das nur auf Antrag verfolgt wird. Den Strafantrag kann nur das betroffene Mädchen stellen. Die Lehrerin kann Anzeige erstatten, das führt aber nicht zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.
So funktioniert Rechtsprechung nicht. Man braucht begründete Entscheidungen, die man auch von höheren Instanzen nachprüfen kann, keine Wahrscheinlichkeitsmultiplikationen, bei denen niemand sagen kann, wie die KI auf das Ergebnis gekommen ist.
Das einzig überzeugende Argument wäre, dass Schulen in totalitären Staaten natürlich eines der wichtigsten Mittel sind, um den Bürgern bereits in jungen Jahren die Ideologie einzuimpfen, ohne dass die Eltern es verhindern können. Deshalb gibt es z.B. in den USA keine Schulpflicht. Solange das aber nicht passiert, gibt es keinen wirklich überzeugenden Grund, Schulen abzuschaffen.
Das ist massenpsychologisch erklärbar und hängt mit einer verunsicherten Bevölkerung, einem Freund/Feind Denken, einem absolut gesetzten Ziel, bei dessen Verfehlung der Untergang oder allgemeines Verderben drohe, einem sozialistischen Menschenbild und Kadavergehorsam zusammen, (schau dir an, was in der Coronazeit passiert ist), das alles muss durch Propaganda den Leuten eingetrichtert werden, aber für die Schule reicht es, wenn man das so schreibt wie du.
Ein Hamas Unterschlupf also, in dem 20 bis 30 Hamas Terroristen waren und die (wie immer) Zivilisten als Geisel und Schutzschilde missbraucht haben. Richte deine Beschwerden also an die Hamas, die diese Verbrechen begehen.
Es ist Faschismus. Rechtsextremismus ist ein schwammiger Begriff, auch Reichsbürger würden darunter fallen. Es gibt aber eine ideologische Ähnlichkeit zwischen Islamismus und dem Nationalsozialismus.
Ja, aber man muss sie auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe abschieben, sonst sind sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn sie wieder frei herumlaufen.
Was deine Mutter macht, wenn sie eine Narzisstin ist, wie es sich anhört, ist Gaslighting. Sie manipuliert dich ganz bewusst, um dein Selbstbewusstsein zu zerstören und zu erreichen, was sie will, dass du bei ihr bleibst. Du bist das Opfer, sie ist die Täterin! Das musst du dir klar machen und die nötigen Konsequenzen ziehen. Nicht du tust ihr irgendetwas an, sondern sie dir. Fall nicht darauf herein.
Weil ein Staat, der sein Volk durch Sozialleistungen gefügig macht, noch lange kein Rechtsstaat ist.
Eine Einstellung nach §153a StPO ist endgültig, wenn es sich bei der Tat um ein Vergehen handelt. Eine rückwirkende Hochstufung zum Verbrechen ist nicht zulässig, da der Strafrahmen zum Zeitpunkt der Begehung der Tat gilt.
Das wäre beides. Zivilrechtlich eine arglistige Täuschung, strafrechtlich ein Betrug.
Für Verjährung gilt das strafrechtliche Rückwirkungsverbot nach herrschender Meinung nicht. Grund sei, dass der Zweck der Verjährung sei, Rechtsfrieden herzustellen, nicht Rechtssicherheit für den Täter zu schaffen.
Wird wohl eingestellt werden. Ermittelt werden muss natürlich trotzdem.
Ja, der Kaufvertrag ist zustande gekommen (in beiden Fällen). Du hast einen Anspruch auf die Ware (gegen Zahlung des Kaufpreises). Sollte er nicht liefern, hast du einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung.
Natürlich darf sie nicht sich einseitig politisch positionieren im Unterricht und schon gar nicht darf sie euch mit Konsequenzen drohen, weil ihr eure Meinung sagt, nach der sie euch vorher gefragt hat.
Der Denkfehler von Linken fängt bereits damit an, dass sie glauben, dass der Kaufpreis der Aktien an Rheinmetall geht. Das ist in den meisten Fällen natürlich nicht der Fall. Ansonsten ist das, was du sagst, natürlich vollkommen richtig.
Das war die Große Koalition im Bund, zuständig in Hessen war zudem eine Schwarz-Grüne Landesregierung. Grund für die Nichtabschiebung durften die üblichen Gründe gewesen sein: Pass weggeschmissen, Weigerung Afghanistans, ihn zurückzunehmen, politischer Unwille, Verzögerung durch Klagen, „NGO‘s“ etc. („Anti-Abschiebe-Industrie“), fehlende Kapazitäten etc.
Die Schweiz ist Teil des Schengenabkommens, wodurch reguläre Grenzkontrollen entfallen. Sie ist aber nicht Teil der EU-Zollunion, weshalb stichprobenartige Zollkontrollen stattfinden. Auf deutscher Seite finden an „offiziellen“ Grenzübergängen auch Personenkontrollen statt, allerdings stichprobenartig mit dem Ziel, illegale Einwanderer aufzugreifen.
Auf Mord steht die lebenslange Freiheitsstrafe. Das Gericht wird entscheiden, ob es die besondere Schwere der Schuld feststellt oder nicht. Wenn nicht, kann der mutmaßliche Täter nach 15 Jahren einen Antrag auf Strafaussetzung zur Brewährung stellen. Andernfalls wird das zuständige Gericht nach 15 Jahren entscheiden, wie lange er mindestens noch in Haft bleiben muss, bis ein solcher Antrag gestellt werden kann.
Was will er da melden? Das Schulamt hat damit nichts zu tun. Wenn die Schule deswegen Sanktionen erlassen will (Nachsitzen o.ä.), muss sie es selbst tun.