Übele Nachrede Jugendknast?

Hi, ich wollte sagen, ich bin 14 Jahre alt und ich brauche Hilfe. Ich habe gestern eine Gruppe mit meiner Cousine erstellt und noch ein Mädchen reingemacht, die angeblich "vergewaltigt wurde". Ich weiß, sie wurde nicht vergewaltigt, jedoch lügt sie trotzdem die Lehrer, usw. an. Spielt auch keine große Rolle jetzt. Auf jeden Fall habe ich eine Gruppe erstellt mit ihrem Namen also "... bläst gerne". Meine Cousine und ich haben sie dort nicht direkt beleidigt, aber uns ein bisschen darüber lustig gemacht und auch den Jungen, bei dem sie das gemacht hat, "macher" genannt. Irgendwann hat sie dann die Gruppe verlassen und heute hat mich meine Lehrerin darauf angesprochen, weil sie auch Bilder hatte und natürlich habe ich es zugegeben. Sie meinte, das ist Üble Nachrede und sie wird diese Bilder meinem Schulleiter zeigen und dann kriege ich eine Anzeige. Wie gesagt, bin ich 14 und ich wollte fragen, was da auf mich zukommen wird? Ich wollte nicht, dass es so weit kommt, in dem Moment war es nur ein "Witz" für mich und jetzt werde ich angezeigt? Warum werde ich direkt angezeigt, wenn ich sowas mache, aber wo sie selber schlecht über mich geredet hat, mich monatelang gemobbt hat und sogar eine Schlägerei mit mir angefangen hat, kriegt sie keine Strafe? Ich möchte ja jetzt nicht verherrlichen, was ich gemacht habe, aber sie hat nie eine Strafe bekommen, nicht mal, wo sie Gerüchte in der halben Schule über mich erzählt hat? Was soll ich machen? Ich will auf keinen Fall, dass meine Eltern irgendwie etwas davon erfahren.

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Unabhängig von der Frage, ob es sich um Üble Nachrede handelt, handelt es sich bei dieser um ein Antragsdelikt, das nur auf Antrag verfolgt wird. Den Strafantrag kann nur das betroffene Mädchen stellen. Die Lehrerin kann Anzeige erstatten, das führt aber nicht zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.

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Nein bitte nicht, weil 😔

So funktioniert Rechtsprechung nicht. Man braucht begründete Entscheidungen, die man auch von höheren Instanzen nachprüfen kann, keine Wahrscheinlichkeitsmultiplikationen, bei denen niemand sagen kann, wie die KI auf das Ergebnis gekommen ist.

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Bin gegen die Abschaffung von Schulen

Das einzig überzeugende Argument wäre, dass Schulen in totalitären Staaten natürlich eines der wichtigsten Mittel sind, um den Bürgern bereits in jungen Jahren die Ideologie einzuimpfen, ohne dass die Eltern es verhindern können. Deshalb gibt es z.B. in den USA keine Schulpflicht. Solange das aber nicht passiert, gibt es keinen wirklich überzeugenden Grund, Schulen abzuschaffen.

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Das ist massenpsychologisch erklärbar und hängt mit einer verunsicherten Bevölkerung, einem Freund/Feind Denken, einem absolut gesetzten Ziel, bei dessen Verfehlung der Untergang oder allgemeines Verderben drohe, einem sozialistischen Menschenbild und Kadavergehorsam zusammen, (schau dir an, was in der Coronazeit passiert ist), das alles muss durch Propaganda den Leuten eingetrichtert werden, aber für die Schule reicht es, wenn man das so schreibt wie du.

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Ein Hamas Unterschlupf also, in dem 20 bis 30 Hamas Terroristen waren und die (wie immer) Zivilisten als Geisel und Schutzschilde missbraucht haben. Richte deine Beschwerden also an die Hamas, die diese Verbrechen begehen.

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Es ist Faschismus. Rechtsextremismus ist ein schwammiger Begriff, auch Reichsbürger würden darunter fallen. Es gibt aber eine ideologische Ähnlichkeit zwischen Islamismus und dem Nationalsozialismus.

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Wie kann ich endlich Kontakt zu meiner Mutter beenden?

Hallo, ich habe leider eine Mutter die sehr besitzergreifend ist und sehr toxisch und narzisstisch.

Die Einzelheiten auszuführen führt zu nichts, weil ich immer wieder zum Schluss komme, dass ich den Kontakt zu ihr abbrechen muss, um psychisch heilen zu können.

In ihrer Gegenwart reißen immer wieder Wunden auf und neulich habe ich noch zwei weitere Dinge erkannt, die schmerzen, bei denen ich nicht wusste, woran es liegt.

Nur leider fällt es mir sehr schwer, den Kontakt zu ihr abzubrechen.

In ihren Augen bin ich machtlos gegen den Rest der Welt, bin hilfebedürftig und brauche sie.

Wenn ich ihr sage, dass ich sie nicht brauche, redet sie mir so lange ein, dass ich unfähig bin, selbstständig zu leben, bis ich es selbst glaube.

Ich bin mittlerweile 19 Jahre alt und will endlich ausziehen. Doch obwohl ich die finanziellen Mittel dazu hätte, wie soll ich meiner Mutter beibringen, dass ich ausziehen werde? Das wird ein Drama, bei dem ich wahrscheinlich wieder eine Gehirnwäsche bekomme und am Ende wieder denke, ich kann nicht ausziehen, weil ich unfähig bin.

Ich will sie nicht mehr sehen, sie hat mich und meinen Selbstwert komplett zerstört und erkennt nicht, dass sie es war, sondern meint, dass es von selbst kam.

Sie lebt in ihrer eigenen Bubble mit ihren eigenen Gedanken und Überzeugungen und sobald jemand diese stört, wird man beleidigt, erniedrigt und als verrückt dargestellt und einem wird unterstellt, man würde sie hassen, sie nicht lieben und sie absichtlich zerstören wollen.

Ihr seht also, psychisch ist echt schwer da rauszukommen.

Auch wenn ich jetzt sage, ich bin nicht verrückt und kein schlechter Mensch, kann ich nach einem Streit mit ihr sagen, ich bin scheiße, sie ist die Arme, ich kann nicht ausziehen, weil sonst tue ich ihr etwas schlimmes an, ich brauche sie, alleine kann ich nicht leben.

Habt ihr Tipps wie ich da rauskommen kann?

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Was deine Mutter macht, wenn sie eine Narzisstin ist, wie es sich anhört, ist Gaslighting. Sie manipuliert dich ganz bewusst, um dein Selbstbewusstsein zu zerstören und zu erreichen, was sie will, dass du bei ihr bleibst. Du bist das Opfer, sie ist die Täterin! Das musst du dir klar machen und die nötigen Konsequenzen ziehen. Nicht du tust ihr irgendetwas an, sondern sie dir. Fall nicht darauf herein.

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Weil ein Staat, der sein Volk durch Sozialleistungen gefügig macht, noch lange kein Rechtsstaat ist.

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Eine Einstellung nach §153a StPO ist endgültig, wenn es sich bei der Tat um ein Vergehen handelt. Eine rückwirkende Hochstufung zum Verbrechen ist nicht zulässig, da der Strafrahmen zum Zeitpunkt der Begehung der Tat gilt.

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Das wäre beides. Zivilrechtlich eine arglistige Täuschung, strafrechtlich ein Betrug.

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Für Verjährung gilt das strafrechtliche Rückwirkungsverbot nach herrschender Meinung nicht. Grund sei, dass der Zweck der Verjährung sei, Rechtsfrieden herzustellen, nicht Rechtssicherheit für den Täter zu schaffen.

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Wird wohl eingestellt werden. Ermittelt werden muss natürlich trotzdem.

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Ja, der Kaufvertrag ist zustande gekommen (in beiden Fällen). Du hast einen Anspruch auf die Ware (gegen Zahlung des Kaufpreises). Sollte er nicht liefern, hast du einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung.

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Natürlich darf sie nicht sich einseitig politisch positionieren im Unterricht und schon gar nicht darf sie euch mit Konsequenzen drohen, weil ihr eure Meinung sagt, nach der sie euch vorher gefragt hat.

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Der Denkfehler von Linken fängt bereits damit an, dass sie glauben, dass der Kaufpreis der Aktien an Rheinmetall geht. Das ist in den meisten Fällen natürlich nicht der Fall. Ansonsten ist das, was du sagst, natürlich vollkommen richtig.

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Das war die Große Koalition im Bund, zuständig in Hessen war zudem eine Schwarz-Grüne Landesregierung. Grund für die Nichtabschiebung durften die üblichen Gründe gewesen sein: Pass weggeschmissen, Weigerung Afghanistans, ihn zurückzunehmen, politischer Unwille, Verzögerung durch Klagen, „NGO‘s“ etc. („Anti-Abschiebe-Industrie“), fehlende Kapazitäten etc.

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Die Schweiz ist Teil des Schengenabkommens, wodurch reguläre Grenzkontrollen entfallen. Sie ist aber nicht Teil der EU-Zollunion, weshalb stichprobenartige Zollkontrollen stattfinden. Auf deutscher Seite finden an „offiziellen“ Grenzübergängen auch Personenkontrollen statt, allerdings stichprobenartig mit dem Ziel, illegale Einwanderer aufzugreifen.

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Auf Mord steht die lebenslange Freiheitsstrafe. Das Gericht wird entscheiden, ob es die besondere Schwere der Schuld feststellt oder nicht. Wenn nicht, kann der mutmaßliche Täter nach 15 Jahren einen Antrag auf Strafaussetzung zur Brewährung stellen. Andernfalls wird das zuständige Gericht nach 15 Jahren entscheiden, wie lange er mindestens noch in Haft bleiben muss, bis ein solcher Antrag gestellt werden kann.

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Was will er da melden? Das Schulamt hat damit nichts zu tun. Wenn die Schule deswegen Sanktionen erlassen will (Nachsitzen o.ä.), muss sie es selbst tun.

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