Ich hab ein Einzelunternehmen (Kleingewerbe),
Du hast ein Gewerbe. Ein Kleingewerbe gibt es weder im Gewerberecht noch im Steuerrecht. Falls du die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft meinst hat diese nur Auswirkungen auf die Umsatzsteuer. Eine Umsatzsteuererklärung musst du aber auch als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer elektronisch übermitteln, § 18 Abs. 3 UStG.
jetzt bin ich beim Punkt "Einlagen und Entnahmen", den Punkt kann ich auch nicht auslassen, ich Vermute bei Einlagen kann ich sowas schreiben wie "Startkapital für xyz", da ich ja mit meinem eigenkapital gestartet habe?
Die Begriffe Einlagen und Entnahmen sind gesetzlich genau definiert.
Entnahmen stehen in § 4 Abs. 1 S. 2 EStG:
Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.
Einlagen stehen in § 4 Abs. 1 S. 8 EStG:
Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat; einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich.
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Und ist da die Genaue Menge Wichtig?
Natürlich ist bei einer ordnungsgemäßen Buchführung die Wertstellung auf den Cent genau wichtig.