Es gibt haufenweise Schüler/ Berufstätige die erst nach der Arbeit zu Ärzten/ Therapeuten gehen, wo also siehst du diesbezüglich Probleme?

Kläre das mit der Praxis und du bekommst Termine zur passenden Uhrzeit.

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Das klärst du mit einem Arzt vor Ort. Das Thema Essstörung ist weit gefächert, Ferndiagnosen sind also nicht möglich.

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Das glaubt du nur.

Ein guter Therapeut wahrt professionelle Distanz zu seinen Patienten - nett ist er ganz sicher zu allen.

Der Trauma- Therapeut meiner Frau ist für sie stets erreichbar (mail/ Handy/ Praxis - er kommt regelmäßig zu uns auf Hausbesuche - dafür fährt er 160 km hin und zurück.

Warum betreibt er den Aufwand - weil er ihr helfen möchte.

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Möglicherweise überschätzt du deine "Attraktivität"?

Zu einem für andere attraktiven Gesamtbild zählen nicht nur Äußerlichkeiten - passender Geruch, Verhalten und Intellekt machen dich erst für andere interessant.

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https://www.manualslib.de/manual/298904/Amica-Gsp-14742-W.html?page=25
  • Blinkleuchte 90 Grad / Kurz - defektes Heizelement? (siehe Tabelle)
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Aktuelle Studien beweisen mittlerweile, dass das Tragen von Handschuhen nicht hygienischer ist als das Arbeiten mit „nackten“ Händen – vorausgesetzt, eine gute Handhygiene liegt vor.Oftmals ist das Arbeiten mit Einweghandschuhen sogar unhygienischer, da das „Einweg“ von vielen Köchen nicht allzu ernst genommen wird. Tragen Sie Handschuhe beim Arbeiten, müssen diese regelmäßig gewechselt werden, eigentlich nach jedem Tätigkeits- oder Produktwechsel, was zu einem enormen Verschleiß an Einweghandschuhen über den Tag führt. Auch beim Anziehen der Handschuhe müssen Hände sauber sein, um die Handschuhe nicht zu kontaminieren. 
https://www.lusini.com/de-de/m/handschuhe-in-der-kueche/

Im privaten Bereich ist das tragen der Handschuhe erst recht absolut sinnfrei. Das hat bezüglich der Hygiene keinerlei Vorteile, wer ständig wechselt produziert damit vollkommen überflüssigen Müll.

Wasch dir anständig die Hände und gut.

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Selbstverständlich ist das NICHT legal.

Die Konsequenz ist der absolute soziale Abstieg - Obdachlosigkeit. Spätestens nach drei Monaten Mietrückstand ist es dem Vermieter gesetzlich erlaubt deinen Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bei allen anderen Angelegenheiten wird man juristisch gegen dich vorgehen, das hat den Verlust der Bonität zur Folge - niemand wird mehr bereit sein mit dir Verträge abzuschließen.

Kurzum - ein klassisches Eigentor, weil den größten Schaden erleidest DU.

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https://grundbuchamt.com/

Ob kostenlos - keine Ahnung. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, ohne Gebühren geht der sehr wahrscheinlich nicht vonstatten. Im Link sind die auch aufgelistet.
Ich habe für derartige Unterlagen immer zahlen müssen.

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Unter welchen Umständen sieht man denn **deutsch** aus?

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In dem Fall sind das Standardfragen. Die meisten Daten dazu liegen der KV sowieso schon vor, es wird lediglich abgeglichen.

Du möchtest Geld von der Versicherung, demzufolge ist die berechtigt deinen Anspruch darauf konsequent zu prüfen.

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Danke.. und seid bitte lieb zu mir, ist einfach gar nicht meine Fachrichtung! ;)

Dann ist es deine Pflicht dich vor Ort entsprechend professionell weiterzubilden.

Du arbeitest auf einer Dialyse- Station und behauptest ohne Weiterbildung und Einarbeitung auf Patienten losgelassen zu werden? Das kann und will ich nicht glauben.

GF ist ein Laien - Forum, niemand hier ist berechtigt dich anonym über die Ferne weiterzubilden, falsche Informationen können für die Patienten zu einer ernsthaften Gefahr werden.

Wende dich also an den verantwortlichen Chefarzt, der soll sich gefälligst um deine Fortbildung/ Qualifikation kümmern. Alles andere ist verantwortungslos und grob fahrlässig. Erfahren die Krankenversicherungen von solchen Zuständen kann das für die Klinik ernsthafte Konsequenzen haben.

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Warte doch einfach ab.
Wer mit dem Feuer spielt verbrennt sich halt ab und an die Finger.

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Tatsächliche sexuelle Begierde ist bei Aufdringlichkeit nur sehr selten der Fall. Warum auch, der Trieb ist schnell befriedigt.

Aufdringliche Menschen sind in der Regel mitteilungsbedürftig, einsam oder haben Angst vor irgendetwas.

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Die günstige Versicherung zahlt ganz sicher nur bei ungeplanten Klinikaufenthalten.
Möchtest du mehr dann nur mit Gesundheitsfragen, unter den gegebenen Umständen würde man dich bei der Versicherung nicht aufnehmen.

Grundsätzlich kann ich deinen Wunsch nachvollziehen, ich habe einen solchen Tarif in meiner privaten Versicherung und möchte den keinesfalls missen. Die Versicherungsbedingungen bei der Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte sind um einiges härter und die Versicherungen lehnen die Kostenübernahmen nicht selten ab.

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Körperverletzung mit Todesfolge/schwere Körperverletzung mit Todesfolge, je nachdem ob der Pathologe bereits Verletzungen durch die Ohrfeige feststellt. Gerne platzt dabei das Trommelfell.

Nur eine Ohrfeige -man kann durchaus davon ausgehen dass dein Leben nicht unmittelbar in Gefahr war. Notwehr kann und darf also bezweifelt werden.
Selbstverständlich hätte das für dich juristische Konsequenzen. Welche entscheidet der Richter.

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Ernsthaft, du erwartest ohne Untersuchung eine zuverlässige Diagnose? Was beim einen harmlose Erhebung sind kann kann beim anderen eine ernsthafte Erkrankung sein.

Ferndiagnosen = Schätzungen = Glaskugel sind zwar möglich, aber absolut unsinnig. Vereinbare einen Termin bei deinem Hausarzt und lass dich vor Ort professionell untersuchen.

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Bezüglich Arztbesuche während der Arbeitszeit gibt es einiges zu beachten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/arztbesuche-waehrend-der-arbeitszeit-was-arbeitnehmer-wissen-sollten-222831.html

Die Gründe für den Arztbesuch gehe den Arbeitgeber schlicht und ergreifend nichts an.

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krank feiern würde. 

Hierfür einen willigen Arzt zu finden wird kompliziert, weil solche Fälle prüfen die Krankenkassen konsequent - das bedeutet für die niedergelassenen Ärzte unter Umständen eine Menge Bürokratie und bei Unschlüssigkeiten eine Menge Ärger.

Ansonsten gilt:

Konkret heißt das: Wenn Sie 6 Wochen für eine Krankheit krankgeschrieben sind und dann nach einem Tag Arbeit erneut erkranken, erhalten Sie eine Lohnfortzahlung – aber nur so lange es sich bei der zweiten Erkrankung um eine ganz neue Krankheit handelt.
Sind Sie 6 Wochen krank, arbeiten einen Tag und lassen sich dann für die gleiche Krankheit oder eine Folgeerkrankung erneut krankschreiben, werden Sie keine Lohnfortzahlung erhalten. Im Zweifelsfall liegt es an Ihnen, zu belegen, dass die erste und die zweite Krankheit unabhängig voneinander sind und die Ersterkrankung ganz auskuriert ist.
Das war nicht immer so: Die Verschiebung der Beweislast auf Arbeitnehmer:innen kam durch ein Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) zustande (Ur­t. v. 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18).
Bei Folgeerkrankungen, die sich möglicherweise aus der ersten Erkrankung ergeben, bedarf es in jedem Fall einer genaueren Prüfung. Hier lässt sich demzufolge nicht pauschal sagen, ob Sie bei der zweiten Krankschreibung eine Lohnfortzahlung oder Krankengeld erhalten.
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/6-wochen-krank-machen-1-tag-arbeiten-gehen-und-dann-wieder-krank-machen-geht-das
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