Der Suchbegriff "Notenausgleich" liefert auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums kein Ergebnis. Und was den Bereich «Noten, Abschlüsse und Versetzungen» betrifft, so endet dieser für den «Erweiterten Sekundarabschluss I» (das ist wohl das Gymnasium) mit der allgemeinen Aussage:
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. In den Fächern des schriftlichen Prüfungsteils werden landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt. Das Ergebnis des jeweiligen Prüfungsfaches geht in die Jahresnote des Faches mit einem Drittel ein. Unter den Prüfungsfächern darf höchstens ein Fach mit einer insgesamt mangelhaften Leistung sein.
Achtung: Das gilt für die Fächer die schriftlich geprüft werden! Keine Ahnung, ob Nebenfächer geprüft werden. Und «insgesamt mangelhaft» meint vermutlich die Gesamtnote. Die besteht ja nicht nur aus der Vornote oder aus der Prüfungsnote, sondern aus allem. Aber vielleicht ist mit «insgesamt» auch die mündliche und schriftliche Prüfung gemeint.
Für einen Außenstehenden lassen die Formulierungen eine Menge Interpretationsspielraum.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/abschlusse_im_sekundarbereich_i/abschluesse-im-sekundarbereich-i-6432.html
Ich nehme an, dass mit «mangelhaft» die Note 5 gemeint ist. Einen Notenausgleich scheint es hier nicht zu geben.
Gruß Matti