ich mache jeden Monat 8 Eigenbemühungen. 

Dann kannst Du es auch zeigen.

Probleme könnte es doch nur geben, wenn diese Angaben nicht stimmen.

ich finde es etwas merkwürdig deswegen.

Möglicherweise findet sie es auch merkwürdig, dass Deine Bemhüngen bisher ohne Erfolg blieben.

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ob ihr auch findet das es doch die beste Entscheidung wäre, wenn Ukraine kapitulieren würde

Du meinst für Putin? Ja das wäre es.

Er käme nicht weiter in Erklärungsnot weswegen sein Plan bisher nicht aufgegangen ist... und wie sehr er sich verschätzt hat.

Und nein, es wäre keineswegs die beste Entscheidung für die Ukraine.

Wäre das Leben unter Putins Diktat erstrebenswert, hätte er andere "Angebote" für die Ukraine gehabt als

  • Zerstörung
  • Vernichtung
  • Tod
  • usw.

Da von Putin nichts anderes zu erwarten ist, stellt sich die Frage ob eine Kapitulation besser wäre für Ukrainer sicher nicht.

Extra für Dich:

Das Beste für die Ukraine ... und auch für Russland wäre es, Putin würde sich mit seinen Schergen hinter russische Grenzen zurückziehen und seine Kriegshandlungen beenden.

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Arbeitslosengeld 1 aufgrund von Teilzeit Arbeit gekürzt?

Hallo zusammen vielleicht kann mir Hier einer helfen ?

Ich habe jetzt etwas mehr als 1 Jahr Teilzeit 20 Stunden pro Woche gearbeitet. Nun bin ich arbeitslos und die Agentur für Arbeit hat mir meinen Bescheid für mein Arbeitslosengeld zu geschickt.

Dort steht drinne „Sie können nicht mehr die im Bemessungszeitraum angefallenen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsstunden leisten. Das Bemessungsentgelt vermindert sich daher entsprechend dem Verhältnis der Ihnen aktuell möglichen wöchentlichen Arbeitsstunden (20Stunden) zu den früher geleisteten (37,18Stunden)“

Noch zur Info: in meinem Arbeitslosen Geld Antrag hab ich auch angegeben weiterhin künftig 20 Stunden zur Verfügung zu stehen da ich ein Kleinkind habe was noch nicht in den Kindergarten geht

so jetzt zu meiner Frage:

Da ich ja 20 Stunden wöchentlich gearbeitet habe im Bemessungszeitraum stehen mir doch genau so 60% bzw 67% Arbeitslosengeld zu wie jemand der 40 Stunden wöchentlich gearbeitet hat oder ? Ich arbeite ja künftig nicht mehr und nicht weniger darf mir die Agentur für Arbeit dann das Geld kürzen ? Hätte ich im Antrag auf arbeitslosen Geld 40 Stunden angeben müssen ? Das wäre aber ja gelogen da ich ja ein Kleinkind hab und das garnicht möglich wäre.

Ich hab Widerspruch eingelegt und der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung (Die Widerspruchsführerin hat im Bemessungszeitraum durchschnittlich 37,18 Stunden wöchentlich gearbeitet. Sie hat ihre Arbeitsbereitschaft auf 20 Stunden eingeschränkt. Das Bemessungsentgelt vermindert sich daher“

ich verstehe nicht woher die diese 37,18 Stunden nehmen in meiner Arbeitsbescheinigung steht auch korrekt drinne das ich 20 Stunden Wöchentlich gearbeitet hab.

wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen ? Spinne ich komplett und die haben recht oder liegt da tatsächlich ein Fehler vor ?

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stehen mir doch genau so 60% bzw 67% Arbeitslosengeld zu wie jemand der 40 Stunden wöchentlich gearbeitet hat oder ?

Nein. Du steht nur für 20 Std./Woche zur Verfügung, ergo fällt Dir auch nur Lohn / Arbeitslosengeld für diese Zeit wegen Arbeitslosigkeit aus...

... hättest Du zuvor auch nur 20 Stunden/Woche gearbeitet.

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Du könntest z.B. eine Hilfsspalte nutzen, die Kampagne-Namen auf alle Zellen/Zeilen eintragen lassen und per Autofilter die jeweilige Kampagne auswählen und anzeigen lassen.

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Gab es Zusagen an Moskau, die NATO nicht nach Osten zu erweitern?

Wenn, dann sind so ehedem obsolet ...

... da Putin / Russland die Nähe zur NATO sucht.

Dann ist ja die NATO schuld an allem.

Ach...

... Du weißt schon, dass die NATO ein Verteidigungsbündnis ist oder?

Wer keinen "Angriffskrieg" führen will, muss vor einem "Verteidigungsfähigen" doch keine Angst haben.

Putin hat(te) wohl Angst ... weil er Krieg führen will.

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Schau mal hier, ob Du überhaupt die Voraussetzungen für ein Trennungsgeld erfüllst.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/trennungsgeld_node.html

Dein privater Wohnortwechsel hat nichts mit Trennungsgeld zu tun, nur dienstlich veranlasster "Dienstort-wechsel".

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Ich musste ein Zettel abgeben von der Agentur für Arbeit und dort steht auch meine Kundennummer drauf ich hatte vergessen die Stelle zu schwärzen…

er kennt auch

  • Deinen Namen
  • Deine Adresse
  • Dein Geburtsdatum
  • möglicherweise Deinen Familienstand, Kinderzahl
  • usw.

Und nein, das Arbeitsamt hält sich an den Datenschutz und wird keine geschützten Daten preis geben.

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wenn man sich im Unterricht 3 Stifte in die Ohren stecken kann?

Nein ...

... habe gehört, dass das Interesse erst ab 4 Stifte geweckt werden kann.

.

Mal im Ernst. Deine Frage ist doch nicht wirklich ernst gemeint oder?

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Wenn ich jetzt Bürgergeld beantrage kann ich dann z. B. in Libanon oder andere Länder ziehen oder geht nur Europa?

SGB II ist ein Deutsches Gesetz, welches grundsätzlich NUR in den Grenzen der Bundesrepublik Gültigkeit hat.

Selbstverständlich kannst Du Bürgergeld beantragen ... und z.B. in den Libanon ziehen.

Wer sollte Dich davon abhalten?

Du wirst dann aber eine Ablehnung zu Deinem Antrag auf Bürgergeld erhalten. ... ändert aber nichts am "beantragen können" 😂😎

https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-im-ausland-beziehen-ist-das-moeglich-4-2-24;art1373668,11877933

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Findet ihr das gerechtfertigt ???

Aber aus der Sicht einer Tante, die ja irgendwie zu ihrem Sohn kam ...

... ist es verständlich. Möglichweise war sie enttäuscht / neidisch, weil sie Zärtlichkeit nicht mehr erleben darf / kann / erlebt. 😉

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Schau mal hier (z.Zt. nicht aktiv, Störung?)

https://www.unternehmensregister.de/ureg/

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/

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 mit der Begründungen man hätte ja jetzt genug Zeit.

Das wäre schwer von der Hand zu weisen.

(RLP, Kirchlicher Träger)
Ist das alles rechtens?

Gegen den kirchlichen Träger wirst Du wohl schwer einen Ganztagbetreuung rechtlich durchsetzen können.

Wenn die Entscheidung des kirchlichen Trägers durch z.B. Satzung o.ä,. gedeckt ist, dann hast Du sie auch anerkannt.

Du kannst Dich ja mal danach erkundigen.

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Kann ich beim Notar die Selbstständigkeit schon mal anmelden oder muss man den Gründungszuschuss erstmal beim Amt mit dem Businessplan durchprügeln oder kann man das nach dem Notar noch machen?

Machst Du das, bevor ein Antrag beim - ich vermute mal Du meinst das JobCenter - gestellt und über den möglichen Weg zur Selbständigkeit beraten und entschiede wurde, kannst Du jegliche Förderung in diesem Zusammenhang vergessen.

Alles was Du willst, muss zuvor beantragt werden.

Ganz sicher wird das JobCenter einen überzeugenden Businessplan sehen wollen, bevor sie sich an der Selbständigkeit z.B. in Form eines Gründungszuschusses finanziell beteiligt.

 beim Amt mit dem Businessplan durchprügeln

Du willst ja auch das Geld "durchprügeln".

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Bekomme ich trotzdem die Nachzahlung oder ist die gestrichen ?

Was bewilligt wurde wird auch bezahlt.

Anspruch ab: 01.04.2024 bedeutet auch (Nach-)Zahlung.

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Wieso hilft die deutsche Bundeswehr nicht den Hochwasser geschädigten?

Sie hilft doch, warum bekommst Du das nicht mit?

... weil es Dich nicht interessiert und Du Deine Bemerkung an den Mann / die Frau bringen willst.

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/territoriales-fuehrungskommando-der-bundeswehr/aktuelles/hochwasser-die-bundeswehr-unterstuetzt-nach-anforderung-5724524

.

Irgendwann, irgendwo wird auch über Mai 2024 etwas stehen und zu finden sein.

Suche einfach mal Du könntest fündig werden.

An Stelle einer (falschen?) Behauptung hier - eine Suchanfrage z.B. bei Google.

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Was sagt die Gesetzeslage? Ich sag mal so von mir aus muss die Ämter auch nichts heiß machen was die nicht wissen…angemeldet ist trotzdem alles. Wie würdet ihr vorgehen?

Wie kommst Du darauf, dass Du Hilfebedürftig wärst, wenn Du Dir eine 2. Wohnung leisten kannst?

Ich sag mal so von mir aus muss die Ämter auch nichts heiß machen was die nicht wissen…

... könnte Betrug sein

angemeldet ist trotzdem alles

Nein, das wäre es nicht.

Es gibt nicht nur etwas beim Einwohnermeldeamt zu "melden", auch beim JobCenter

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Auch Name und Geschlecht sollten egal sein

Ja, auf jeden Fall sollte auf den Namen verzichtet werden. 😉

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Meine Frau und meine Mutter haben miteinander Probleme- ich in der Mitte, was tun?

Du könntest / solltest ...

  • Deiner Mutter klar machen, dass Deine Frau Deine Frau ist und Du mit ihr zusammen lebst und auch weiterhin wirst
  • Deiner Frau klar machen, dass Deine Mutter Deine Mutter ist und sich das nicht verändern lässt.

Mit anderen Worten

  • Deine Mutter hat sich aus Eurer Beziehung heraus zu halten
  • Deine Frau hat sich im Verhältnis Mutter/Sohn zurück zu halten

Meint Deine Frau, sie hätte etwas an Euren Verhältnis auszusetzen, zu kritisieren, dann hat sie es mit Dir und nicht mit Deiner Mutter zu klären.

Anders herum gilt das für Deine Mutter auch.

Da ist eine klare Ansage von Dir gefordert.

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