Solange es nicht um eine Straftat, sondern nur um Ordnungswidrigkeiten geht, sehe ich solche Fragen im Rahmen der Meinungsfreiheit.

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Nein

Eigentlich nein. Mit 79 Jahren habe ich mir einen Status geschaffen, dass bei einer schlimmen Wirtschaftskrise mindestens die Hälfte der Bevölkerung vor mir in eine existenzielle Krise gerät. Dennoch beruhigt mich das nicht.

Es könnten, gegen jede Erwartung, doch wieder Atombomben fallen, und ein Niedergang unserer Mutter Erde kann nur verlangsamt werden. Mich kann nur beruhigen, dass ich wegen meines hohen Alters nicht mehr betroffen sein werde. Aber um meine Enkel und Urenkel tut es mir jetzt schon leid.

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Massive Veränderungen kann man nicht von heute auf morgen durchsetzen, sondern nur in kleineren Schritten. Eine deutliche Annäherung bei den Frauen wäre schon hilfreich.

Viel Erfolg!

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Manche Landratsämter erheben niedrigere Gebühren für die Kfz.Zulassung. Das nutzen Grossfirmen aus, wenn sie einige Autos gleichzeitig zulassen; insbesondere die Autoverleiher.

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Nach deutschem Recht ist für die Scheidung ein Verschulden nicht notwendig und irgendwelche Fehlverhalten haben keinen Einfluss auf den zu leistenden Unterhalt. Auf Antrag wird nach einem Jahr Trennungszeit geschieden. Der Unterhalt für die Ehepartner ist abhängig vom Einkommen der beiden Partner, und der Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften geschieht im Scheidungsverfahren automatisch.

Das von Dir angesprochene Verhalten der Ehefrau kann eine Rolle spielen, wenn über das Sorgerecht der Kinder vom Gericht entschieden wird. Die Gerichte neigen dazu, nur bei grobem Fehlverhalten der Mutter das Sorgerecht vorzuenthalten. Das Kindeswohl müsste massiv gefährdet sein. Wenn die Mutter das Kind überwiegend durch die Oma betreuen lässt, sehe ich darin kein ausreichendes Fehlverhalten.

Ich verstehe die Väter nicht, die unbedingt das Sorgerecht ausüben wollen. Die Kosten, ein Kind grosszuziehen, sind in jedem Fall höher, als die für die Kinder zu leistenden Unterhaltszahlungen. Im Idealfall dient es dem Kindeswohl am meisten, wenn das Kind beide Elternteile regelmäßig sieht und zu Ihnen ein gutes Verhältnis hat.

Zusammengefasst: In Deutschland kannst Du das Fremdgehen Deiner Ehefrau nicht dazu benutzen, um von Unterhaltszahlungen freizukommen.

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Ja, zweimal sind die aktuellen Fragen verschwunden. Irgendwie bin ich dann in ein Untermenü "Alle Fragen" gekommen und habe diese angeklickt. Zuvor gab ich als Suche "Alle Fragen" ein.

Viel Erfolg.

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Ziehe den Stromstecker des Ladegerätes und lasse nur auf Akku laufen. Nach einer gewissen Zeit des Entladens kannst Du wieder neu starten.

Mir hat das schon zweimal geholfen.

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Meine Meinung (nicht Wissen): Eine Pfändung kann nur geschehen, wenn ihr beide gesamtschuldnerisch haftet; also gemeinsam einen Vertrag geschossen habt.

Also kann nur gepfändet werden, was ihr Eigentum ist.

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Solange Israel nicht einer 2-Staatenlösung zustimmt, wird sich nichts ändern.

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Ungesund ist es überhaupt nicht und es können dadurch Vorteile entstehen. Die Eichel ist, wenn sie freiliegt, nicht mehr so empfindlich und der Mann kann beim Sex länger durchhalten.

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Wenn Du auch beim normalen Akt einen Orgasmus bekommst, spielt es keine Rolle. Nicht wenige Frauen kommen erst durch die Zunge oder durch sonstiges intensives Vorspiel überhaupt erst zum Orgasmus.

Vielleicht glaubt Dein Partner, dass er Dir auf diese Weise erst zum Orgasmus verhelfen soll.

Kläre erst mal mit Dir selbst, ob Du beim sehr gut laufenden, normalen Sex einen Orgasmus bekommst. Falls ja, dann erkläre Deinem Partner, dass Du es mit der Zunge nicht so gerne magst und es nicht brauchst.

Oder willst Du auf Umwegen nur ausdrücken, dass Du sein Ding nicht gerne in den Mund nehmen willst. Ich finde, dass diese Praxis von den Männern total überbewertet wird; dann solltest Du ihm Deine Ablehnung vermitteln und es nicht nur ihm zuliebe machen.

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