Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ...

...aber das lässt sein Ego nicht zu und nach US Recht ist das auch möglich. Und die Anhänger glauben sowieso, dass er wieder einmal betrogen wurde.

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Wenn beide Vertragsparteien zustimmen, ist das möglich. Ein formloses Schriftstück, das beide Seiten unterschreiben, ist ausreichend.

Tipp: im Schreiben sollte unbedingt erwähnt werden, dass das Angebot einer Mieterhöhung vom Mieter stammt

Von der Mieterseite gesehen: Warum sollte der aktuelle Mieter das machen? Eine höhere Miete schließt ja nicht aus, dass die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt werden darf

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Bei einem 10 Jahre alten Objekt sind keine großen Probleme zu erwarten, aber prüfen schadet nicht.

Du brauchst keinen Bewerter, sondern einen Fachmann für Bauschäden/ Baumängel. Wende Dich an den lokalen TÜV oder Dekra oder freien Sachverständigen zur Prüfung des Gemeinschafts-und Sondereigentums. Die kosten nicht sehr viel und geben Dir ein gutes Gefühl oder bewahren Dich vor einer Fehlentscheidung, wenn es doch irgendwelche Probleme geben sollte.

Wichtig ist, dass Du tatsächlich alle Unterlagen (Pläne (Wohnung, Aufteilungsplan), Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung etc.) bekommst und auch prüfst

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Der Erwerber übernimmt nach BGB alle Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag, also auch die Kautionsvereinbarung, wenn es diese gibt.

Problem aus der Praxis: Der Erwerber/neue Vermieter behauptet, keine Kaution erhalten zu haben. In diesem Fall kann der Vermieter die Kaution auch vom alten Vermieter verlangen, siehe §566a BGB

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Kann Vermieter bei fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll bei Auszug Forderungen stellen?

Hallo zusammen,

heute war die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung.

Vor knapp 5 Jahren war ich dort eingezogen. Die Wohnung befand sich zwar in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand, war dafür aber für eine spottbillige Monatsmiete zu haben. Sogar eine Küche war dabei. Für die erste eigene Wohnung top.

Es war in der Wohnung keine einzige Wand weiß, alles war dreckig, die Fußleisten teils kaputt, Laminat abgenutzt ohne Ende und es befand sich eine zwar funktionierende, aber ekelhaft heruntergekommene Küchenzeile samt E-Geräte in der Wohnung. Laut Vermieter hieß es, die Wohnung solle eigentlich renoviert werden, wenn ich aber jetzt dort einziehen möchte würde es bis zu meinem Auszug aufgeschoben werden.

Also habe ich damals etwas Zeit investiert und mir die Wohnung etwas frisch gemacht, um die folgenden Jahre dort gemütlich zu verbringen.

Nun, 5 Jahre später, ziehe ich aus und die Wohnung, die schon vor 5 Jahren renovierungsbedürftig war, wird wieder nicht renoviert sondern direkt neu vermietet. Heute war die Übergabe.

Die Wohnung ist frisch gestrichen, Fußleisten neu lackiert, Besenrein und die Küche sauber und ebenfalls etwas aufgefrischt.

Die einzigen verbleibenden Mängel: Der Laminat weist Schäden auf, der Putz fällt teilweise von der Decke (ebenfalls größtenteils von mir im Vorfeld nochmal geflickt), Waschbecken hat einen kleinen Sprung und es ist alles sehr abgenutzt. Alles Schäden die schon vor 5 Jahren bestanden aber alles in allem in eine besseren Zustand als ich sie über kommen habe.

Nun war heute die Übergabe und der Vermieter tut so, als wären die Schäden und der allgemeine Zustand der Wohnung vor 5 Jahren überhaupt nicht bekannt gewesen.

Als ich den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass die Schäden schon bei meiner Übernahme der Wohnung bestanden sagte er bloß, das dies dann ja im Einzugs-Übergabeprotokoll stehen wird und er es abgleichen wird.

Der Witz daran: Ein Übergabeprotokoll zum Einzug existiert überhaupt nicht.

Denn die Übergabe damals lief wie folgt ab - Mietvertrag wurde mir per Post zugeschickt, ich sollte ihn unterschrieben zurück schicken. Daraufhin habe ich die Schlüssel ebenfalls per Post zugeschickt bekommen und konnte einziehen. Ich habe den Vermieter vor dem heutigen Tage noch nie gesehen. Und ich habe das Gefühl, dass er seine Vermietete Wohnung ebenfalls noch nie gesehen hat.

Langer Text, kurze Frage: Kann der Vermieter mir nun tatsächlich trotz fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll die aufgezählten Schäden in Rechnung stellen bzw. die Rückzahlung der Kaution dadurch verweigern?

Liebe Grüße

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Der Vermieter hat das Problem, dass er beweisen muss, dass die Schäden von Dir stammen und nicht bereits bei Einzug vorhanden waren. Das wir schwierig, wenn bei der Übergabe nicht anwesend war und es keine Dokumentation gibt.

Das gleiche Problem hast Du aber aus umgekehrter Sicht.

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Die Übernahme eines Darlehensvertrages bedarf der Zustimmung des Darlehensgebers. Ihr bzw. der Eigentümer sollte das mit dem finanzierenden Institut besprechen.

Von einer Beurkundung unter Wert ist dringend abzuraten

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Kauf bricht nicht Miete. Der Mieter muss die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und seinen vertraglichen Verpflichtungen entsprechend Mietvertrag nachkommen

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Haftpflichtschaden in Mietwohnung an einer Sache, die ohnehin Baumängel aufweist, was nun?

Hallo ihr Lieben.

Wir wohnen seit zwei Jahren in einer Mietwohnung. Das Mehrfamilienhaus an sich läuft über die WEG, sprich eigentlich sind es alles Eigentumswohnungen. Unser Vermieter ist also der eigentliche Wohnungseigentümer von 1 der 8 Wohnungen.

Wir sind im Mai 2022 dort eingezogen und haben bereits im Dezember 2022 das erste mal Probleme mit Schimmel an den Fenstern und an den Innenwänden der Außenwände der Wohnung gehabt und wurden damit abgespeist, dass wir falsches Lüft- und Heizverhältnis aufweisen. (Blödsinn) Der Schimmel wurde entfernt.
Ende Oktober 2023 kam das selbe Problem wieder. Nach etlichem Hin und Her wurde ein Gutachter durch unseren Vermieter beauftragt, der etliche Baumängel festgestellt hat. Daher auch der Schimmel an den Wänden und auch an den Fenstern.

Das Ganze zog sich immer weiter.

Anfang/Mitte März kam dann wieder jemand, um den Schimmel an den Wänden zu beseitigen, an die man so ran kam. die Fenster etc. blieben ungeachtet.

Jetzt ist mir vor 3-4 Wochen ein Missgeschick passiert:

Ich wollte Lüften und habe zwischen die Balkontür einen Türstopper gelegt, damit die Tür nicht ständig von selbst zu fällt. Nach dem Lüften habe ich die Balkontür geschlossen und vergessen, dass der Türstopper noch dazwischen lag. Die Balkontür ist komplett aus den Angeln gerissen.

Hab umgehend die Haftpflicht angeschrieben.

Jetzt ist es aber so, dass die Hausverwaltung die Tür nicht nur reparieren will, sondern eine komplett neue Konstellation einbauen will (über unsere Haftpflicht)

Wie sieht es denn da aus? Die Balkontür/Fenster etc. hätten ja wahrscheinlich ohnehin aufgrund der Baumängel des gesamten Hauses ausgetauscht werden müssen.

Können die die Balkontür jetzt ohne Weiteres einfach durch uns komplett neu machen lassen, obwohl die alte ohnehin raus gemusst hätte, oder gibt es sowas wie eine Teilkostenübenahme?

Kennt sich da jemand aus?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

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Wenn die Tür zu reparieren ist, dann wird sie repariert. Deine Haftpflichtversicherung ist auch dafür da, unberechtigte Ansprüche (neue Tür) abzuwehren. Informiere Deine Versicherung

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Kommt darauf an, was im Kaufvertrag geregelt ist. Da werden diese Sachen üblicherweise vereinbart.

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Wahrscheinlich will er die Wohnung verkaufen. Eigentlich sollte der Eigentümer/Vermieter Dich darüber informieren.

Nur am Rande bemerkt, Du musst keine Bildaufnahmen von der Wohnung dulden!

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Die Hausverwaltung ist nicht Euer Vertragspartner. Oder ist die Hausverwaltung auch der Vermieter?

Falls nein, schuldet der Vermieter das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung.

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Ja, darf sie, wenn es rechtzeitig angekündigt wird. Ein Ausfall von einer Woche erscheint sehr lange. Normalerweise wird dann eine mobile Heizzentrale eingesetzt.

In jedem Fall steht den Mietern eine Mietminderung zu. Die kann bis zu 10% betragen, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Auf jeden Fall muss eine Mietminderung vorher angekündigt werden. Denkt daran, dass der Vermieter der Vertragspartner ist und nicht die HV. Lasst Euch evt. vom lokalen Mieterverein beraten

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Termine müssen mit Dir abgestimmt werden, mindestens 1 Woche im voraus. Du musst also nicht jeden Termin annehmen.

Du kannst auch auf Einzelterminen bestehen, also keine Sammelbesichtigungen, wenn Du das nicht willst.

Fotos dürfen ebenfalls nur mit Deiner Zustimmung gemacht werden

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  1. Ja, leider ist das rechtens. Das nennt sich Eigenbedarfskündigung. Allerdings muss die sehr gut und sehr genau begründet werden. Da kann ich Euch nur raten, Euch an den lokalen Mieterverein zu wenden. Das sind Fachanwälte, die das prüfen können.
  2. Die Frist ist zu kurz. In den alten Mietverträgen gab es sogar Fristen von 12 Monaten. Einfach im Mietvertrag nachlesen
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Nein, ein gesetzliches Vorkaufsrecht hast Du nicht.

Du kannst aber mit dem anderen Eigentümer vertraglich ein derartiges Vorkaufsrecht vereinbaren. Das sollte dann unbedingt im Grundbuch eingetragen werden.

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Geht es hier um eine Mietwohnung? Warum hast Du dann Provision bezahlt?

Ein Makler muss über alle ihm bekannten Umstände informieren. Er muss aber nicht auf offensichtliche Mängel hinweisen. Schimmel sieht man normalerweise. Für die Beseitigung eines derartigen Mangels ist aber der Vermieter = Dein Vertragspartner zuständig

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  1. Ja, der Verkäufer kann jederzeit bis zur Unterzeichnung des KV beim Notar anderweitig verkaufen
  2. Wenn es eine derartige Vereinbarung gab und die Freundin den Notar sich darauf verlassend mit dem Entwurf beauftragte, dann kann es sein, dass auf Seiten des Verkäufers eine vorvertragliche Pflichtverletzung vorliegt.
  3. Sollte man auf jeden Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen
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  1. Ein neuer Eigentümer übernimmt den mit dem ehemaligen Eigentümer vereinbarten Mietvertrag mit allen Vereinbarungen. Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig.
  2. Im Mietvertrag wird zwar die Betriebskostenvereinbarung erwähnt, aber das heißt nicht, dass man alle erwähnten Kosten umlegen muss. Daher auch die Möglichkeit der Auswahl (ankreuzen).
  3. Nachdem das 19 Jahre lang so abgerechnet wurde, ist das offensichtlich auch zwischen Mieter und Vermieter gewollt. Wie unter 1. erwähnt, muss ein Käufer sich an diese Vereinbarungen halten.
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