Ich empfehle als erstes gerne, nichts zu kaufen, was man vorher nichts selbst ausprobiert hat. Mit Empfehlungen ist das immer so eine Sache ... in jeglicher Hinsicht subjektiv.

Zweitens ist Dein Budget für Einsteigerequipment absolut okay, gerade wenn Du die 500 Euronen noch als Joker siehst. Eine gute Einsteigergitarre kostet 200 bis 400 Euro, da kriegst Du von nahezu allen namhaften Herstellern gute Angebote.

Was Amps angeht bin ich weniger kompetent, ich spiele meist über Kopfhörer und ein Multieffektgerät oder wenn laut, dann über einen kleinen Übungsamp. Es kommt ja stark drauf an, was Du machen willst, heisst was muss der Amp können, soll er mit einer Band mithalten oder nur für das heimische Zimmer reichen?

Thema Komplettsets: ich will das nicht verteufeln, aber wenn, dann kosten die auch ab 375 bis 500 Euro, denn dann bist Du in der oben genannten Range für Gitarre und Box. Was Du da keinesfalls machen solltest ist die ganz billigen zu nehmen.

Da ich nicht weiss, was Du cool finden würdest, schau mal nach Ibanez (habe ich selber), Squier, ESP, Epiphone, Yamaha, aber auch andere Marken sind so ab dem Preis interessant.

Gruss

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Hi! Ich habe zu einen viel höheren Zins gebaut, das ist i.d.R nicht das Problem für Bauherren.

Das Problem ist, dass durch die Wohnimmokreditrichtlinie alles kaputt gerechnet werden muss, was früher funktioniert hat. Das was eigentlich zum Schutz gedacht ist, ist typisch deutsch wieder so pessimistisch geregelt, dass es eher verhindert als schützt.

Auf der anderen Seite müssen Investoren soviel Bürokratie und Regulatorik berücksichtigen, dass Bauen teuer und damit weniger rentabel macht. Dazu hast Du Lieferengpässe und Fachkräftemangel, was die Termintreue beeinflusst.

Und zum Dritten: wenn die Politik die nächste Sau durchs Dorf treibt, kommt die nächste Verteuerung.

Nein, wir sind selbst Schuld das niemand mehr bauen kann oder will ... und solange der Verbraucherschutz und Politik die Handlungsfähigkeit der Marktteilnehmer immer weiter einschränken wird das auch so bleiben. Meine Meinung wenigstens.

Gruss

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Hi! Das sind imho mehrere voneinander unabhängige Vertragsverhältnisse, die da zum Tragen kommen.

Ich arbeite das mal ab:

Vertragsverhältnis 1:

Zwischen dem Verkäufer und der zwischenfinanzierenden Bank besteht ein Kreditvertrag. Dieser wird mit der Überweisung des Verkaufsbetrages erfüllt und ist damit erledigt. Der Verkäufer wäre schuldenfrei innerhalb dieser Sache.

Vertragsverhältnis 2:

Könnte ein Kreditvertrag zwischen Käufer und dessen Bank sein. Das steht da aber nicht, wir wissen nicht, ob der Käufer das Geld geliehen oder selbst hatte.

Vertragsverhältnis 3:

Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, der dann zur Tilgung von VV1 genommen wird.

Fall der Rückabwicklung

Der von Dir geschilderte Fall wäre eine Störung des VV3 und da kommt es imho drauf an, wann und weshalb.

Zugrunde liegt in der Regel ein notarieller Kaufvertrag, der Zug um Zug abgewickelt wird, d.h. Zahlung des Kaufpreises und Übertrag und Übergabe des Hauses.

Erfolgt die Störung noch in der Abwicklungsphase, dann ist noch kein Geld geflossen und die Schulden aus VV1 bestehen dann eh noch.

Dein Fall ist aber anscheinend so, dass der Hausverkauf NACH Abwicklung rückabgewickelt wird, hier wäre dann auch der Grund noch relevant. Das wird aber imho niemals einfach so passieren, sondern das wird gerichtlich entschieden z.B. wegen Verschweigen von Mängeln oder Täuschung. In dem Fall hätte dann der Käufer, so es so entschieden wird, Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Das würde bedeuten, dass der ursprüngliche Verkäufer die Summe ja wieder aufbringen müsste. Dafür braucht er dann imho ein NEUES Darlehen. Also ja, er hätte dann wieder Schulden.

So würde ich das bewerten.

Gruss

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Hi! Das liegt mit Sicherheit nicht an den Banken, sondern daran, wann der Arbeitgeber die Zahlungen in den Zahlungsverkehr bringt. Von da ab dauert es zwischen 1 - 3 Tagen. Der Zahlungstermin sollte aber im Arbeitsvertrag stehen, von daher sollte sich der AG auch daran halten.

Gruss

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Das sind verschiedene Posten, da unterschiedliche Rechnungsnummern. Irgendwo muss es eine Rechnung dazu geben, aus der ersichtlich wird, was da gebucht wurde.

Gruss

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... na dann gib alles so an, wie es passiert ist und sag das mit dem Bruder. Der hat zwar vermutlich nichts damit zu tun, aber über ihn kann man evtl. den Übeltäter ausfindig machen. Aber Dein Geld wirst Du deswegen nicht wieder bekommen. 🤷‍♂️

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Mit "Fair" hat das Bankgeschäft schon lange nichts mehr zu tun, oder findest Du es fair dass die Kunden immer alles umsonst wollen?

Das ist dann u.a. auch der Grund, warum Banken da nicht immer alles weitergeben, sie müssen es ja auch bezahlen können. Und wenn sie weniger einnehmen, dann können sie auch nur weniger ausgeben. Ganz einfache Rechnung

Gruss

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Ja, das ist möglich. Das steht im Preis- und Leistungsverzeichnis.

Bei EINER Postbank steht da ältere Doppelauszüge, z.B. bis 3 Auszüge je 2,50 Euro, 4-10 10,5 Euro und 11-20 21,00 Euro, also in Summe bei 20 Auszügen kostet das 39 Euro. Jede weitere 10 nochmal 10,50 Euro dazu.

Ob es da Unterschiede gibt weiss ich nicht. Auf der Homepage Deiner Postbank sollte das PuLV zu finden sein

Gruss

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Ja, aber wofür übst Du dann? Du willst doch irgendwann das Stück vorspielen ...

Du solltest versuchen, Dich davon zu lösen, dass andere Deine Darbietung komisch oder schlecht finden könnten, das kann Dir nämlich bei jedem Auftritt passieren.

Du kannst üben, wenn sich wer dran stört, ist das dessen Problem solange Du Dich an Ruhezeiten hältst und es nicht übertreibst.

Gruss

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Weil sie dann von den Kundeneinlagen zu finanzieren und als Eigentum der Bank zu bilanzieren wären, die Bank das komplette Instandhaltungs, und Vermietungs- und Veräusserungsrisiko hätte und das nicht zum Kerngeschäft einer Bank gehört. Kurz, die Risiken überwiegen die Ertragschancen, und das mögen Banken nicht.

Gruss

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Da muss man ein klein wenig um die Ecke denken, denn zu differenzieren ist hier zum einen der Buchungstag, das ist der Tag, an dem ein Betrag gebucht wird und im Saldo des KONTOAUSZUGS berücksichtigt wird.

Der Wertstellungstag ist der Tag zu dem das Geld rechnerisch in die ZINSabrechnung einfließt... das kann vor oder auch nach dem Buchungstag sein.

Bei Deinem Beispiel ist das VOR dem Buchungstag, d.h. Du siehst das auf dem Auszug vom 04.06., aber für die Zinsberechnung ist es schon zum 31.05. Als Sollbuchung erfolgt.

Sowas ist übrigens der Grund dafür, dass man Sollzinsen zahlt, obwohl das Konto laut Auszug nie im Soll war.

Hoffe es war verständlich.

Gruss

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Kurzes Googeln zwei Antworten: bei Trustpilot sind die wegen gefälschter Bewertungen rausgeflogen und beim Verbraucherschutz wohl auch schon aufgefallen.

Ich würde mir nen anderen Shop suchen.

Gruss

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