Vielleicht ist sie schlicht im Urlaub oder so?

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Wenn dir das Fachabi für dein Studium reicht, dann würde ich dabei bleiben.

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Ja, nimm einfach Mal und schau, ob es hilft.

Nach ein paar Wochen sollte sich eine Besserung zeigen. Wenn nicht, dann hilft es nicht.

Zu weiteren Informationen, lese die Packungsbeilage oder frage deinen Arzt oder Apotheker.

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Das Rückgaberecht hast du nur, wenn der Verkäufer Unternehmer ist und du Verbraucher bist.

Das kann dir dann der Verkäufer im Fernabsatzgeschäft nicht verweigern.

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Wenn es medizinisch notwenig ist (bzw. die Kasse meint das als medizinisch notwenig anzusehen), dann zahlt das die Kasse würde ich sagen.

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Sprich mit der Schulleitung, womöglich wissen die schon, wie man das regelt, da die das ab und zu auch von der Schule gemacht wird (z.B. bei Schulfesten oder so etwas).

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Das dürfte davon abhängen, ob für Briefwahl und Urnenwahl verschiedene Wahlzettel verwendet werden.

Dürfte sich also nicht unbedingt (nur) nach Bundesland unterscheiden, sondern wohl auch von Wahl zu Wahl.

Aber im Zweifelsfalle würde ich raten, dem Wähler seinen Wahlzettel vernichten zu lassen und ihm dann einen neuen aushändigen.

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Ich halte das für nicht rechtens, sofern du zumindest die Verwaltungsgebühren zahlst, die üblicherweise bei der Anmeldung anfallen, sofern du dir diese leisten kannst (wenn nicht, dürfen diese nicht verlangt werden).

Du hast die Pflicht, deinen Wohnsitz anzumelden. Die Behörde hindert dich daran und dir entsteht dadurch ein gravierender Nachteil.

Solltest du das Geld nicht zahlen können würde ich mich an eine Rechtsberatungsstelle wenden um mich dort beraten zu lassen.

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Wende dich an einen Anwalt und/oder eine Schuldnerberatung. Wahrscheinlich war der Vertrag von Anfang an nichtig.

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Kann schon mal zwei Wochen dauern bei manchen Blutwerten.

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Du machst natürlich das, was dir Spaß macht und dir liegt.

Es bringt nichts einen Job zu haben, wenn man in diesem unglücklich ist.

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In Mannheim hätte man bereits früher schießen dürfen, hat es aber nicht getan. Das kann verschiedenste Ursachen haben, an einer rechtlichen grundlage mangelt es jedoch nicht.

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