Sie kann die SF-Klasse übernehmen. Aber nur so weit, wie ihre Führerscheindaten, das bestätigen. Mit 5 Jahre Führerschein kann sie nicht 10 Jahre schadensfrei gewesen sein.

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Auch als Minijobber bist du ein Arbeitnehmer wie jeder andere, Du hast einen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.

Für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Aufgerundet auf volle Tage.

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Der Arbeitgeber ist natürlich an der Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens interessiert. Dass du diesen Kollegen irgendwo begegnest, wird wohl nicht zu vermeiden sein. Gibt es denn überhaupt eine Möglichkeit, dich anderswo einzusetzen? Man kann ja deswegen nicht den Betrieb umbauen.

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Das Hausrecht wird ja nur angewandt, wenn sich jemand gegen die Hausordnung verhält. Das hat mit dem AGG genau gar nichts gemeinsam.

Ladendiebe werden ja eben genau gleich behandelt, ohne Ansehen der Person.

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Da die Miete sich nach den qm Wohn- und Nutzfläche richtet, ist es eigentlich egal. ob man sie als 2- oder 3-Raumwohnung ansieht.

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Blödsinn.

Dann wären alle aus den 50er und 60er Jahrgängen auf 3 Zimmer-Wohnungen mit weniger als 60 qm fixiert.

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Der Fremdschaden am Haus wird von der KFZ-Haftpflicht in voller Höhe getragen. Die SB bezieht sich nur auf den Schaden an dem Transporter.

Die Forderung des Hausbesitzers muss an das Mietwagenunternehmen weiter geleitet werden.

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Was du aus deinem eigenen BESTAND privat verkaufst, ist gar nicht steuerpflichtig. Nur wenn du diesen Gegenstand gekauft hast, um ihn weiter zu verkaufen, ist das ein gewerblicher Gewinn, der steuerpflichtig ist.

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Wenn andere Mieter im Haus über ständigen Lärm beschweren, kann der vermieter dir nach Abmahnung fristgerecht kündigen. Als Grund ist "Störung des Hausfriedens" vollkommen ausreichend.

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Das macht sie ja sicher nicht aus reiner Schikane.

Dann waren deine bisherigen "Entschuldigungen" wohl etwas merkwürdig.

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Die Kleingärten sind ja fast alle als Verein organisiert. Da ist meist die direkte Weitergabe an einen dritten satzungsmäßig ausgeschlossen. Man kann den Garten als nur an den Verein zurück geben, und dieser entscheidet dann über die Vergabe.

Wenn das so in der Satzung steht, kann ein Anwalt daran auch nichts ändern.

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Die meisten Studenten wohnen ja NICHT bei den Eltern. Wenn die sonstigen Voraussetzungen noch stimmen kannst du in der Familienversicherung bleiben.

Du bist auch in der privaten Haftpflicht und einer evtl. RS-Versicherung bei deinen Eltern weiter eingeschlossen, so lange du studierst.

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Auf dem Amtsgericht wird eine Schuldnerkartei geführt. Und selbstverständlich haben alle Auskunfteien Zugang zu den Insolvenzdaten.

So lange du es nicht auf eine Lohnpfändung ankommen lässt, erfährt dein Arbeitgber davon NICHTS.

Privatleute haben natürlich keinen Zugriff darauf, wenn du es ihnen nicht selbst mitteilst.

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"Günstig" und "Fahranfänger" passt nicht zusammen.

Versucht eine Zweitwagenregelung mit einem Verwandten zu finden. Jeder Makler ist euch dabei behilflich.

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Das Anschreiben kannst du auf Deutsch verfassen. Natürlich wäre es gut, wenn du dich in der Landessprache auch verständigen kannst. Dort werden ja nicht ausschließlich deutsche Kinder betreut.

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Ausländische Botschaften können das Land natürlich auch käuflich erwerben.

Es gibt aber zahlreiche Staaten, denen dafür einfach die Mittel fehlen. Auch heute gibt es in Bonn noch Grundstücke die den ausländischen Botschaften gehören, aber seit Jahren nicht mehr genutzt werden und teilweise verwildern.

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Es wird immer wieder vergessen, dass man noch vor 20 Jahren ja auch viel früher ins Arbeitsleben und somit in die Rentenversicherung eingetreten ist. Diese Zeit fehlt heut.

Früher war es durchaus üblich, sogar 50 Jahre versicherungspflichtig zu arbeiten

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Das kann jeder versicherer machen wie er will. Manchmal ist es eben interessant für eine Zeit Lang ein "Alleinstellungsmerkmal" anbieten zu können. Wird das verlangt, schließen andere das auch ein. Natürlich ist dieser zusätzliche Schutz NICHT kostenlos.

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Die Haftpflichtversocherung deckt nur die Schäden DRITTER, die du verursacht hast.

Wenn du bereits 25Jahre schadensfrei warst, könnte sogar eine Vollkasko-Versicherung billiger sein, als Teilkasko.

Weil Teilkasko immer bei 100 % bleibt.

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Wenn du beim gleichen Versicherer bleibst, wird das noch vorhandene Guthaben direkt für das neue Fahrzeug gebucht.

Wechselst du den Versicherer, musst du darauf hin weisen,, dass der alte Vertrag abgrechnet werden soll. Das wird dann taggenau berechnet, und du bekommst das Guthaben ausgezahlt.

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