Das Gehalt ist ja nun schon überwiesen. Da kannst Du zunächst nichts machen. Da schlägt gnadenlos die Steuer zu. Mit der Einkommensteuererklärung bekommst Du einen Teil zurück.

So geht es auch vielen Arbeitnehmern, die im gleichen Monat ihren Lohn und zusätzlich eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen. Da bleibt unterm Strich nicht allzu biel übrig.

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Machen kannst Du da nichts.

Du könntest Dich zukünftig aber so verhalten, fass Deine Eltern keinen Anlass für solche Maßnahmen haben.

In meiner Jugend hatte ich auch mal einen 4-wöchigen Hausarrest, weil ich mir mit 15 verbotenerweise die Haare gefärbt habe.

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Zwei ist zwei und nicht drei.

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Die neue Eigentümer übernimmt Dich als Mieter zusammen mit Deinem Mietvertrag.

Bei begründeten Eigenbedarf kann er mit den gesetzlichen Fristen kündigen.

  • Mietdauer unter 5 Jahren = 3 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer 5 - 8 Jahre = 6 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer über 8 Jahre = 9 Monate Kündigungsfrist
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Nein, man muss es Dir nicht sagen.

Du könntesr versuchen, die Adresse der Urgroßmutter beim Einwohnermeldeamt zu erfragen. Dazu müsstest Du ein berechtigtes Interesse vorweisen können.

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Die Vorauszahlungen sind mit 1,66 Euro pro qm unrealistisch und m. E. viel zu niedrig angesetzt.

Da ja bereits der Mieterverein involviert ist solltet Ihr erstmal diese Recherchen / Ergebnisse abwarten.

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Du kannst Einsicht in die Unterlagen nehmen, die die Nebenkosten betreffen. Einen Termin dafür hast Du ja bereits.

Kopien kannst Du nicht verlangen.

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Scheint ein komplizierter Mensch zu sein und es sieht so aus, als würden da zukünftige Schwierigkeiten nicht ausbleiben.

Er hat feste Termine überschritten und nichts unterschrieben. Zieh am besten aus diesem Grund DeineZusage zurück.

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Als Hauptwohnsitz gilt der Lebensmittelpunkt, ist also dort, wo die Person sich überwiegend aufhält.

Auch wenn es für Dich als Quatsch erscheint, ist das gesetzlich so festgelegt.

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Finanzhilfen gibt es da nur durch die Eltern. Die sind in allererster Linie für Deinen Unterhalt zuständig und zwar so lange bis Du die erste Ausbildung abgeschlossen hast.

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Er darf es nicht. Derartige Abfragen werden auch protokolliert.

Aber aus Erfahrung weiß ich, dass sich da leider viele nicht daran halten und solche Abfragen gerne mal aus Eigennutz machen, um was über Verwandte, Bekannte und Nachbarn zu erfahren. Der Mensch ist schließlich von Natur aus neugierig.

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Wenn er eine Geldstrafe wegen der Falschaussage bekommen hat, dann ist die Falschaussage wohl erwiesen.

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Tommy, zieh aus. Damit bist Du niemandem Rechenschaft schuldig und kannst tun und lassen was Du willst.

Als berufstätiger Heizungsbauer dürftest Du auch über das nötige Kleingeld für eine eigene Wohnung verfügen.

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